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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1992 - 7 B 2917/92   

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https://dejure.org/1992,4734
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1992 - 7 B 2917/92 (https://dejure.org/1992,4734)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 (https://dejure.org/1992,4734)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 7 B 2917/92 (https://dejure.org/1992,4734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreiber einer Anlage; Betrieb einer Anlage; Interessenabwägung; Interesse am Betrieb einer Anlage; Interesse am Schutz der Gesundheit ; Nachbar ; Abstrakte Möglichkeit einer Gesundheitsgefahr; Gepulste Hochfrequenzstrahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 73 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1116
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

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  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 ; OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 (648); OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • VG Gießen, 14.12.1993 - 1 G 1203/93

    Sendemast für Mobilfunk - zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung

    Dahinstehen kann auch, ob das HMfLWLFN diese Taktik auch dadurch verfolgt, daß es meinte, mit seinem vorgenannten Erlaß vom 25.10.1993 ausschließlich den zugunsten der Beigeladenen ergangenen und überdies in UPR 1993, 156 veröffentlichten Beschlusses des OVG Nordrhein-Westfalen vom 02.12.1992 -7 B 2917/92- bekannt machen zu müssen, obwohl es u.a. die davon abweichenden Entscheidungen des OVG Niedersachsen vom 23.10.1992 (a.a.O.) sowie des Hess. VGH vom 11.03.1993 (a.a.O.) gab.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 1 L 1796/97

    Rechtscharakter der Telekommunikationsdienste; Postprivatisierung;

    (von Klitzing; so schon in OVG Münster, Beschl. v. 2.12.1992, 7 B 2917/92, NVwZ 1992, 1116).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.1993 - 6 M 4691/93

    Wissenschaftliche Erkenntnis; Nichtthermische Wirkung; Funkwellen; Schädlich;

    Die gegen diesen Beschluß erhobenen Einwände der Beschwerde greifen nicht durch: Soweit die Antragsteller ihre Befürchtungen hinsichtlich der athermischen Auswirkungen in niederenergetischen, mit 217 Hz gepulsten Feldern des D-Netzes wiederholen, weist der Senat darauf hin, daß nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis schädliche nicht-thermische Wirkungen von Funkwellen auf den Menschen nicht nachgewiesen sind (vgl. Gassner, Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen, NVwZ 1993, 1045 ff., 1049, 1052 mit zahlreichen Hinweisen auf die einschlägige Fachliteratur; vgl. außerdem OVG Schleswig, Beschl. v. 4.5.1993 - 1 M 11/93; BayVGH, Beschl. v.10.5.1993 - 26 CS 92.1538; OVG Münster NVwZ 1993, 1115 u. NuR 1993, 397 = UPR 1993, 156 = NVwZ 1993, 1116).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Feuerbestattungsanlage

    Die im Baugenehmigungsverfahren vorzunehmenden Überprüfungen der die Belange Dritter betreffenden Vorschriften sind bei diesem Verfahren nicht so ausgestaltet, dass den Dritten bereits verfahrensrechtlich eine Rechtsposition mit eigenem Gewicht zugestanden würde; ihre Belange sind insoweit nur im Bereich der materiellen Betroffenheit geschützt (OVG NW, Beschl. v. 02.12.1992 - 7 B 2917/92 -, NVwZ 1993, 1116).
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