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   BVerwG, 16.04.1993 - 7 B 3.93   

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https://dejure.org/1993,3779
BVerwG, 16.04.1993 - 7 B 3.93 (https://dejure.org/1993,3779)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1993 - 7 B 3.93 (https://dejure.org/1993,3779)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1993 - 7 B 3.93 (https://dejure.org/1993,3779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertrageung eines landwirtschaftlichen Gutes auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Grundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage, ob eine Enteignung auch dann noch auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

    Dieser Auftrag umfaßte keine Handlungsanweisung des Inhalts, daß sich die im SMAD-Befehl Nr. 64 bestätigten Unternehmensenteignungen auf das Vermögen Dritter erstrecken sollten; hierin liegt der wesentliche Unterschied von Fällen der vorliegenden Art zu sonstigen "Nacherfassungen" begründet, bei denen entweder die Enteignung des Unternehmensträgers auf das gesamte Vermögen desselben Eigentümers erstreckt wurde (vgl. Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393) oder die Enteignung für den Eigentümer bereits vor Ende der Besatzungszeit offenkundig war, aber erst danach grundbuchtechnisch abgewickelt wurde (vgl. Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 3; Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Beschluß vom 6. April 1999 - BVerwG 8 B 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01

    Beschlagnahme durch die sowjetischen Besatzungsbehörden - Ausschluss

    Die bloße technische Abwicklung des Eingriffsakts ist nämlich für die Beurteilung des besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Eingriffs einer Enteignungsmaßnahme ohne Bedeutung (vgl. hierzu Beschluss vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 06.04.1999 - 8 B 6.99

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Soweit die Beschwerde die Frage stellt: "Fällt es noch unter den Begriff der besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Enteignung (§ 1 Abs. 8 a VermG), wenn der eigentliche Vollzug einer besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Maßnahme erst fünf Jahre nach Beendigung des Zeitraums geschieht, der die besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Maßnahmen eingrenzt (8.5.1945 bis 7.10.1949)?", ergibt sich die Antwort bereits aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3 S. 4).
  • BVerwG, 10.06.1996 - 7 B 120.96

    Rückgabe eines enteigneten Heilbad-Unternehmens - Zulassung der Revision wegen

    Daß Maßnahmen zur Abwicklung der Enteignung nach dem 7. Oktober 1949 der Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht entgegenstehen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 06.04.1999 - 8 PKH 1.99

    Rechtsmittel

    Soweit die Beschwerde die Frage stellt: "Fällt es noch unter den Begriff der besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Enteignung (§ 1 Abs. 8 a VermG), wenn der eigentliche Vollzug einer besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Maßnahme erst fünf Jahre nach Beendigung des Zeitraums geschieht, der die besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Maßnahmen eingrenzt (8.5.1945 bis 7.10.1949)?", ergibt sich die Antwort bereits aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3 S. 4).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 7 B 211.96

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Enteignung - Entfallen des

    Ohne rechtlichen Belang ist der Zeitpunkt der technischen Abwicklung der Enteignung durch Eintragungen im Grundbuch (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 26.07.1995 - 7 B 282.95

    Klage auf Rückübertragung eines Unternehmens einschließlich des zugehörigen

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3) ausgeführt, daß die Eintragung einer Enteignung im Grundbuch zu deren rechtstechnischer Abwicklung gehört und damit nichts für die Beurteilung des besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Charakters der jeweiligen Enteignung besagt.
  • BVerwG, 07.12.1994 - 7 B 226.94

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3) ausgeführt hat, gehört die Eintragung einer Enteignung im Grundbuch zu deren rechtstechnischer Abwicklung, die für die Beurteilung ihres besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Charakters ohne Bedeutung ist.
  • BVerwG, 29.11.1994 - 7 B 121.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ebensowenig kommt es nach der Rechtsprechung des Senats auf den von der Beschwerde hervorgehobenen Umstand an, daß die Enteignung erst nach der Gründung der DDR im Grundbuch vollzogen wurde (vgl. Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 27.09.1994 - 7 B 177.94

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutsamkeit bei der Eintragung der

    In dem von der Beschwerde erwähnten Senatsbeschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 3) ist ausgeführt, daß es für die Beurteilung des besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Charakters einer Enteignungsmaßnahme ohne Bedeutung sei, ob der Eingriffsakt vor oder nach der Gründung der DDR durch Eintragung im Grundbuch technisch abgewickelt worden sei.
  • VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 513/17
  • VG Berlin, 19.04.1994 - 9 A 364.93

    Errichtung von Räumen, in denen später Dritte Büros, Praxen und Läden einrichten,

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