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   BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98   

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BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98 (https://dejure.org/1998,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1998 - 7 B 30.98 (https://dejure.org/1998,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 (https://dejure.org/1998,2210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsfrist - Gesonderte Rechtsbehelfsbelehrung - Unzulässiger Widerspruch - Widerspruchsbehörde - Sachbescheidungsbefugnis - Verwaltungsakt - Drittwirkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbehelfsbelehrung durch gesondertes Anschreiben; Widerspruch gegen einen drittwirkenden Restitutionsbescheid; Befugnis der Widerspruchsbehörde

  • Judicialis

    VermG § 33 Abs. 4 Satz 2; ; VermG § 36 Abs. 1; ; VwGO § 58; ; VwGO § 73 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; Widerspruchsbehörde Sachbescheidungsbefugnis; Verwaltungsakt Drittwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3070 (Ls.)
  • NJ 1998, 331
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Für ihre gegenteilige Ansicht beruft sich die Beschwerde zu Unrecht auf die Berechtigung des Gesetzgebers, bei der Regelung der Rechtsbeständigkeit unanfechtbarer Verwaltungsakte zwischen dem Prinzip der Rechtssicherheit und dem Grundsatz der Gerechtigkeit abzuwägen (vgl. BVerfGE 27, 297 ).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95

    Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Sofern die Bezugnahme der Rechtsbehelfsbelehrung eindeutig und diese auch im übrigen zutreffend ist, woran hier im Gegensatz zu dem von der Beschwerde angeführten Fall (Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 314.95 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1) keine Zweifel bestehen, ist jedoch auch eine von dem Bescheid gesonderte Belehrung mit dem Gesetz vereinbar und bewirkt daher nicht, daß die Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO unterblieben oder unrichtig erteilt ist.
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht; eine derartige Befugnis kann daher nur durch das anzuwendende materielle Recht nach Maßgabe seiner Zuständigkeitsvorschriften eröffnet werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 ; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nr. 49; stRspr).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht; eine derartige Befugnis kann daher nur durch das anzuwendende materielle Recht nach Maßgabe seiner Zuständigkeitsvorschriften eröffnet werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 ; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nr. 49; stRspr).
  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht; eine derartige Befugnis kann daher nur durch das anzuwendende materielle Recht nach Maßgabe seiner Zuständigkeitsvorschriften eröffnet werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 ; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nr. 49; stRspr).
  • BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug;

    Der ferner erwähnte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69) behandelt nur die hier nicht einschlägige Frage, ob eine für sich ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung statt dem Bescheid selbst einem Begleitschreiben beigefügt sein kann, mit dem der Bescheid versandt wird.

    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht (Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2014 - 3 L 5/13

    Klagefrist bei Berichtigung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

    Die Nachholung und spätere Berichtigung einer Rechtsmittelbelehrung ist nach anerkannter Rechtsauffassung auch jederzeit möglich (vgl. Kopp/Schenke, a. a. O. § 58 Rn. 8; BVerwG, Beschl. v. 11.02.1998 - 7 B 30.98 -, juris; Urt. v. 02.04.1987 - 5 C 67.84 -, BVerwGE 77, 181 ff. = juris); dies gilt jedenfalls für den Fall, dass die Rechtsmittelfrist - hier die Jahresfrist gem. § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO - noch nicht abgelaufen ist.

    Eine solche nachträglich berichtigte bzw. nachgeholte Rechtsmittelbelehrung hat allerdings zur Folge, dass die Rechtsmittelfrist erst mit der Bekanntgabe der nachträglichen Rechtsmittelbelehrung zu laufen beginnt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 35 Rn. 97 m. w. N.; Kopp/Schenke, a. a. O.; s. auch BVerwG, Beschl. v. 11.02.1998, a. a. O., m. w. N. Rn. 2 juris).

  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Denn § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach der Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung "zu versehen" ist, ist offen für eine derartige Auslegung, § 117 Abs. 2 Nr. 6 VwGO ist es dagegen nicht (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 S. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 15 A 1883/16

    Vorverfahren; Auskunft; Informationszugang; Lebensmittelrecht;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C24.87 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 -, juris Rn. 3.
  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15

    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes

    Denn der Umstand, dass die Kläger gegen den stattgebenden Widerspruchsbescheid vom 27. Mai 2013 nicht isoliert Anfechtungsklage erhoben haben und dieser ihnen und dem Beigeladenen gegenüber in Bestandskraft erwachsen ist, führte dazu, dass der Beigeladene eine "gesicherte Rechtsposition" erlangte, die ihm nicht entzogen werden durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30/98 -, BayVBl 1999, 58 zur fehlenden Befugnis der Widerspruchsbehörde zur Sacheinlassung bei Verfristung des Widerspruchs in Drittbeteiligungsfällen; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14/85 -, NVwZ 1989, 863 zur Bindungswirkung einer Bebauungsgenehmigung gegenüber einem Dritten, soweit diese ihm gegenüber bei der Erteilung der Baugenehmigung bestandskräftig war).
  • BVerwG, 11.04.2011 - 2 B 17.10

    Auslegung des § 204 Abs. 1 Nr. 12 Halbs. 1 BGB; Sinn und Zweck der Norm;

    Das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO löst lediglich die Rechtsfolge des § 58 Abs. 2 VwGO aus (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz § 310, § 58 VwGO Nr. 69 S. 10).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 8 B 21.06

    Widerspruchsbehörde; Sachbescheidungsbefugnis bei verspätetem Widerspruch;

    Das Vermögensgesetz ermächtigte die Widerspruchsbehörde jedoch weder in formeller noch in materieller Hinsicht, auf einen verspäteten Widerspruch des durch einen ablehnenden Restitutionsbescheid belasteten Antragstellers in der Sache zu entscheiden, wenn ein Dritter durch Eintritt der Bestandskraft eine verfahrensrechtlich gesicherte Rechtsposition erlangt hat (Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20

    Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift

    Die Frage, ob die Monatsfrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO nachträglich durch den Widerspruchsbescheid vom 17. November 2020 in Gang gesetzt worden ist, vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 -, juris, Rdnr. 2; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 -, juris, Rdnr. 13, bedarf keiner Klärung.
  • BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99

    Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines

    Dementsprechend geht auch der Beschluß vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 S. 9 ) entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht generell von der die Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten vermittelnden "Drittwirkung eines Restitutionsbescheids" aus und mißt insbesondere einem bloßen Aufhebungsbescheid keine solche Drittwirkung bei.
  • FG Sachsen, 12.04.2022 - 4 K 1571/19

    Empfangsberechtigung eines Kindergeldberechtigten hinsichtlich der

    In der allgemeinen verwaltungsrechtlichen Praxis ist anerkannt, dass die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO ) eine derartige Ermächtigungsgrundlage nicht enthalten, weshalb die Widerspruchsbehörde in einer derartigen Fallkonstellation eines bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakts mit Drittwirkung nicht befugt ist, einen verfristeten Widerspruch sachlich zu verbescheiden (vgl. BVerwG-Beschluss vom 11.02.1998 7 B 30/98, ZOV 1998, 326 ; BVerwG-Beschluss vom 11.03.2010 7 B 36/09, NJW 2010, 1686 ; Kopp/Schenke, VwGO , 27. Aufl. 2021, § 70 Rn. 9; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 41. EL Juli 2021, VwGO § 71 Rn. 38).
  • VG Bayreuth, 28.09.2016 - B 3 K 15.828

    Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich

  • VG Cottbus, 22.03.2011 - 6 K 528/09

    Heranziehung eines Grundstücks zur Entrichtung des Schmutzwasserbeitrags und

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704

    Nachträglich berichtigte Rechtsmittelbelehrung in Anschreiben unter Bezugnahme

  • VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09

    Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung

  • VG Göttingen, 10.11.2022 - 2 A 249/17

    Bauweise, geschlossene; Eckgrundstück; Grenzabstand; Grundstücksgrenze,

  • VG Aachen, 27.05.2010 - 4 K 134/10

    Ergebnisse der Wahlen zum Rat der Stadt Aachen und der Stadt Erkelenz müssen

  • VG Minden, 26.10.2004 - 10 K 853/01

    Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Verpflichtungsklage

  • VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.768

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Widerspruchsfrist

  • VG Würzburg, 27.06.2012 - W 2 K 10.1283

    Kommunalabgaben; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rücknahme

  • VG Würzburg, 27.02.2009 - W 2 K 08.2021

    Kommunalabgaben; Rücknahme; Wiederaufgreifen

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