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   BVerwG, 25.09.1997 - 7 B 310.97   

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https://dejure.org/1997,18931
BVerwG, 25.09.1997 - 7 B 310.97 (https://dejure.org/1997,18931)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1997 - 7 B 310.97 (https://dejure.org/1997,18931)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1997 - 7 B 310.97 (https://dejure.org/1997,18931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten durch mündliche Interessenbekundungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 7 B 310.97
    Der Gesetzgeber hat, worauf die Beschwerde zutreffend hinweist, mündliche Interessenbekundungen, die nicht zum Akteninhalt geworden sind, nicht für ausreichend erachtet, um Mißbrauchsmöglichkeiten zu vermeiden, (BTDrucks 12/2480 S. 44).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. September 1997 - BVerwG 7 B 310.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 48), dem ein Fall des Erwerbs vom staatlichen Verwalter zugrundelag, das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "aktenkundig angebahnt" nur unter der Voraussetzung für erfüllt gehalten, daß die Erwerbsabsicht als solche in den Akten des staatlichen Verwalters festgehalten war; die in dem damaligen Verfahren festgestellten Vermerke in den Akten des Staatlichen Notariats, die auf den bevorstehenden Vertragsschluß mit dem Erwerber hindeuteten, hat er dagegen als nicht ausreichend angesehen.
  • VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95

    Eigentumserwerb nach dem 18. Oktober 1989; Rückausnahme und Redlichkeit;

    Bei dem in deren Unterlagen dokumentierten Hauskaufzusatz handelt es sich daher auch nicht nur um einen unverbindlichen Aktenvermerk, der - was unzureichend wäre - lediglich auf den bevorstehenden Abschluß eines Grundstückskaufvertrages hindeutet (vgl. Beschluß v. 25. September 1997 - BVerwG 7 B 310.97 - Buchholz 428 § 4 Nr. 48).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 7 B 20.02
    Es kann offen bleiben, ob die behauptete Divergenz zu dem Beschluss des erkennenden Senats vom 25. September 1997 - BVerwG 7 B 310.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 48) vorliegt.
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