Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.10.1996

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1996 - 7 B 315/96   

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https://dejure.org/1996,4344
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1996 - 7 B 315/96 (https://dejure.org/1996,4344)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.04.1996 - 7 B 315/96 (https://dejure.org/1996,4344)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. April 1996 - 7 B 315/96 (https://dejure.org/1996,4344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formell illegale Nutzung; Sofort vollziehbares Nutzungsverbot; Nutzungsuntersagung; Bauantrag; Erteilung einer Baugenehmigung; Untersagung von Schwarznutzungen; Überprüfung; Aufgabe des Gerichts; Duldung der zuständigen Behörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2007 - 6 K 1523/04

    Nutzungsuntersagung für "Wiesenparkplätze" an Arena Auf Schalke rechtmäßig

    Zwar kann im Ausnahmefall beim Vorliegen besonderer Umstände das behördliche Recht auf bauaufsichtliches Einschreiten verwirkt sein, Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Dezember 1995 - 10 B 3012/95 - und vom 22. April 1996 -7 B 315/96 - Juris-Dokumente.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 4649/03 -, BauR 2006, S. 90 - 94; Beschlüsse vom 16. März 2007 - 7 B 134/07 -, vom 20. Januar 2003 - 7 A 77/02 -, vom 6. August 2001 - 10 B 705/01 - (Wagenburg"), BauR 2001, S. 1892 - 1893 und vom 22. April 1996 - 7 B 315/96 -, jeweils auch Juris- Dokumente.

    OVG NRW, Beschluss vom 22. April 1996 - 7 B 315/96 -, VG H2.

  • VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02

    Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage

    Zwar kann das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde zum Erlass eines Nutzungsverbots auch dann eingeschränkt sein, wenn etwa die zulässige Nutzung von der Bauaufsichtsbehörde über einen längeren Zeitraum mit deren Wissen und Wollen geduldet wird (vgl. OVG NW, Beschluss vom 15.01.1996 - 7 B 315/96 - vgl. auch Simon-Decker, a. a. O.), diese Voraussetzungen sind hier jedoch nicht gegeben, da der Antragsgegner nach dem Bekanntwerden der Rechtsprechung des Senats zur Genehmigungspflicht derartiger Mobilfunkanlagen diese nicht mehr geduldet hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - 7 B 723/00

    Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren Nutungsuntersagung wegen formeller

    vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 22. April 1996 - 7 B 315/96.

    vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 22. April 1996 - 7 B 315/96; ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 10 B 24/91.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1996 - 7 B 315.96   

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https://dejure.org/1996,18445
BVerwG, 28.10.1996 - 7 B 315.96 (https://dejure.org/1996,18445)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1996 - 7 B 315.96 (https://dejure.org/1996,18445)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 7 B 315.96 (https://dejure.org/1996,18445)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1996 - 7 B 315.96
    Im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist ein nicht verkündetes Urteil, das später als fünf Monate nach der Verhandlung gemäß § 116 Abs. 2 VwGO vollständig abgefaßt und zugestellt ist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 92, 367 [BVerwG 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; BVerwG, Beschluß vom 20. September 1993, Buchholz 310 § 116 Nr. 21).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1996 - 7 B 315.96
    Da diese Frist im vorliegenden Fall noch gewahrt ist und es an sonstigen Anhaltspunkten für die Annahme fehlt, daß das Urteil die für die richterliche Entscheidung leitenden Gründe nicht zuverlässig wiedergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Februar 1980, BVerwGE 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 6 CB 101/78]), greift die Verfahrensrüge nicht durch.
  • BVerwG, 22.08.1974 - III C 15.73

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Erörterungspflicht durch unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1996 - 7 B 315.96
    Eine Parteivernehmung als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bestehen; sie kann unterbleiben, wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Behauptung der Partei erbracht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 3 C 15.73 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 17 m.w.N.).
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