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   BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 32.00   

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https://dejure.org/2000,13738
BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 32.00 (https://dejure.org/2000,13738)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 7 B 32.00 (https://dejure.org/2000,13738)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 7 B 32.00 (https://dejure.org/2000,13738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks - Verzicht auf das Grundstück - Vorliegen einer eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung - Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter - Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit des Richters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84

    Schlafender Richter während der Hauptverhandlung als Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 32.00
    Aus dieser Beobachtung, deren Richtigkeit nicht nur von dem Prozeßbevollmächtigten, sondern auch von zwei weiteren im Verhandlungsraum als Zuhörer anwesenden Personen an Eides statt versichert worden ist, ergibt sich nicht, daß der Richter während einer ins Gewicht fallenden Zeit in seiner Wahrnehmungsfähigkeit beschränkt war; denn es fehlt jede Angabe dazu, welche für die Entscheidung wichtigen Vorgänge er während seines "Einnickens" nicht habe erfassen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 26).

    Es kann deshalb offenbleiben, welche Rechtsfolgen dem Umstand beizumessen wären, daß der Prozeßbevollmächtigte der Kläger dem Gericht seine Beobachtungen unter Verstoß gegen seine anwaltlichen Pflichten gegenüber seinen Mandanten (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 181.82 - insoweit nur in NJW 1986, 2721 ) und unter Verletzung der gebotenen Verfahrensfairneß nicht sofort, also noch während der mündlichen Verhandlung, mitgeteilt, sondern zunächst den Ausgang des Prozesses abgewartet hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - a.a.O.; kritisch dazu Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/ von Albedyll, VwGO, § 138 Rn. 18).

  • BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82

    Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung; "Schlafender" Richter

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 32.00
    Es kann deshalb offenbleiben, welche Rechtsfolgen dem Umstand beizumessen wären, daß der Prozeßbevollmächtigte der Kläger dem Gericht seine Beobachtungen unter Verstoß gegen seine anwaltlichen Pflichten gegenüber seinen Mandanten (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 181.82 - insoweit nur in NJW 1986, 2721 ) und unter Verletzung der gebotenen Verfahrensfairneß nicht sofort, also noch während der mündlichen Verhandlung, mitgeteilt, sondern zunächst den Ausgang des Prozesses abgewartet hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - a.a.O.; kritisch dazu Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/ von Albedyll, VwGO, § 138 Rn. 18).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 32.00
    Abgesehen davon, daß Verstöße gegen die Denkgesetze, die bei der Anwendung des materiellen Rechts unterlaufen, grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind und daher nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N.), ist ein solcher Verstoß offenkundig nicht gegeben; denn es liegt auf der Hand, daß die bis heute unterlassene Sanierung des Dachs ein Indiz für seine seinerzeitige Funktionstüchtigkeit sein kann.
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Weiterhin hat die Besetzungsrüge darzulegen, was während dieser Zeit in der mündlichen Verhandlung geschehen ist (BFHE 147, 402 ; BFH, Beschlüsse vom 17. Juli 1990 - IV R 10/89 - BFH/NV 1991, 250 und vom 17. Mai 1999 a.a.O.), welche für die Entscheidung wichtigen Vorgänge der Richter während seines "Einnickens" nicht habe erfassen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Februar 1985 a.a.O. und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 7 B 32.00 - Beschlussabdruck S. 3; BSG, Beschluss vom 28. März 1985 - 2 BU 240/84 - HV-INFO 1985, 12 ).
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