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   BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97   

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BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97 (https://dejure.org/1997,11410)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1997 - 7 B 327.97 (https://dejure.org/1997,11410)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1997 - 7 B 327.97 (https://dejure.org/1997,11410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Vermögenswerts durch staatlichen Verwalter - Voraussetzungen des Begriffs der unlauteren Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) - Erfüllung der Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge oder Grundsatzrüge durch Aufzeigen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97
    Eine Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen (die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18; stRspr).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97
    Indessen genügt das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 ).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97
    Die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter bewertet § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. lediglich Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 ) deswegen als wiedergutzumachendes Unrecht, weil sie den ansonsten auf § 1 Abs. 4 VermG zu gründenden Anspruch auf Aufhebung der staatlichen Verwaltung bereits endgültig zunichte gemacht hat.
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

    Zutreffend haben die Behörden und das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG verneint; eine nach § 105 FGB begründete Pflegschaft ist keine staatliche Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Beschluß vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 327.97 -).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97

    Abwesenheitspfleger; Verkauf von Flüchtlingsvermögen; staatlicher Verwalter

    Dies hat der Senat bereits für einen nach § 105 Abs. 1 des Familiengesetzbuches - FGB - eingesetzten Pfleger ausgesprochen (Beschluß vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 327.97 - bisher nicht veröffentlicht).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Eine Veräußerung durch einen staatlichen Verwalter liegt im Verkauf am 15. Mai 1962 nicht vor, denn eine auf privatrechtliche Vorschriften gegründete Pflegschaft, wie sie hier angeordnet wurde, fällt nicht unter den Begriff der staatlichen Verwaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. c und § 1 Abs. 4 VermG (BVerwG, Beschl. v. 17. Oktober 1997 - 7 B 327.97 -, juris [Rn. 2], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 126; BVerwG, Urt. v. 29. April 1999 - 7 C 18.98 -, juris [Rn. 9], Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3).
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