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   BVerwG, 17.12.1998 - 7 B 327.98   

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BVerwG, 17.12.1998 - 7 B 327.98 (https://dejure.org/1998,13168)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1998 - 7 B 327.98 (https://dejure.org/1998,13168)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 7 B 327.98 (https://dejure.org/1998,13168)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG keine Grundstücke erfasst, die in eine LPG eingebracht und damit der Bewirtschaftung durch den Alteigentümer entzogen waren (stRspr seit Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168).

    Es handelt sich daher um unterschiedliche Lebenssachverhalte, denen der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Schädigungstatbestände des § 1 VermG in differenzierter Weise Rechnung tragen durfte (Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.2004 - 7 B 133.04

    Kreispachtvertrag; Überschuldung; Nutzungsentgelt; Niedrigmietenpolitik.

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG erfasst keine Grundstücke, die der Eigentümer auf der Grundlage eines Kreispachtvertrags der LPG zur Nutzung überlassen hat (im Anschluss an Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst § 1 Abs. 2 VermG, der die Wiedergutmachung der durch die Niedrigmietenpolitik der DDR bewirkten "kalten" Enteignungen anordnet, keine Grundstücke, die in eine LPG eingebracht und damit der Bewirtschaftung durch den Alteigentümer entzogen waren; da dem Grundstückseigentümer in solchen Fällen der Mietzins ohnehin nicht zugute kam, konnte er durch die unzureichende Höhe der Miete nicht in der in § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Weise geschädigt werden (Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168).

  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02

    Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück;

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG wäre nicht erfüllt, wenn der Rechtsvorgänger der Beigeladenen das Grundstück insgesamt in die LPG eingebracht hätte; da dann dem privaten Eigentümer auch die Bewirtschaftung der Wohnhausflurstücke entzogen gewesen und ihm darum keine Miete zugeflossen wäre, hätte sein Eigentumsverzicht nicht auf mietenbedingter Überschuldung beruht (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168 S. 532 f.).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05

    Unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung bei Gesamtverzichtsfällen -

    Die von der Beigeladenen zu 2 gerügte Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168) liegt vor.
  • BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00

    Ausgleich für staatlich administrierte Niedrigstmieten - Voraussetzungen einer

    Selbst wenn man die streitbefangenen unbebauten Buchgrundstücke mit dem bereits restituierten bebauten Grundstück Flur 9, Flurstücke 149/2 und 149/3 in Zusammenhang bringt, würde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht eingreifen, wenn die bevorstehende Überschuldung des Grundstücks auf der Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes beruhte, die ihre Ursache in der Nutzung durch die Rote Armee oder später durch die LPG hatte, sofern jede Einwirkung durch den Eigentümer oder einen deutschen Verwalter ausgeschlossen war (vgl. Beschluss vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4; Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168).
  • BVerwG, 04.06.2003 - 7 PKH 3.03

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Vollmacht für eine

    Da dem Grundstückseigentümer in solchen Fällen der Mietzins ohnehin nicht zugute kam, konnte er durch die unzureichende Höhe der Miete nicht selbst in der in § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Weise geschädigt werden (so schon der vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluss des Senats vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98).
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