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   BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97   

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BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97 (https://dejure.org/1997,2729)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 7 B 336.97 (https://dejure.org/1997,2729)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 (https://dejure.org/1997,2729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen des Restitutionsverfahrens; Bestandskraft eines ablehnenden Restitutionsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit des Rechtsmittels - Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks - Grundstücksverkehrsgenehmigung - Restitutionsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
    Da die abweichende Beurteilung von Rechtsfragen durch ein Gericht bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht zum Wiederaufgreifen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG führen kann (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 [89]; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), rechtfertigt eine Abweichung, die sich im Rahmen der Beurteilung eines Wiederaufgreifensgrunds Infolge der Bindung an die dem bestandskräftigen Bescheid zugrunde liegende Rechtsauffassung ergibt, nicht die Zulassung der Divergenzrevision hinsichtlich des rechtskräftig abgeschlossenen oder eines an dessen rechtskräftigen Abschluß anknüpfenden Verfahrens.
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
    Da die abweichende Beurteilung von Rechtsfragen durch ein Gericht bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht zum Wiederaufgreifen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG führen kann (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 [89]; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), rechtfertigt eine Abweichung, die sich im Rahmen der Beurteilung eines Wiederaufgreifensgrunds Infolge der Bindung an die dem bestandskräftigen Bescheid zugrunde liegende Rechtsauffassung ergibt, nicht die Zulassung der Divergenzrevision hinsichtlich des rechtskräftig abgeschlossenen oder eines an dessen rechtskräftigen Abschluß anknüpfenden Verfahrens.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
    In dem genannten Sinne "neu" sind nämlich nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, sich also nicht darin erschöpfen, der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheids zu widersprechen (Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 [277 f.]); anderenfalls würden entgegen § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG , der an die aufgrund neuer Beweismittel mögliche Veränderung der Entscheidungsgrundlage in tatsächlicher Hinsicht anknüpft, erneut dessen rechtliche Grundlagen zur Überprüfung gestellt, was im Fall eines rechtskräftig bestätigten Bescheids nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG zulässig ist, die nach der Ansicht des Berufungsgerichts hier nicht erfüllt sind.
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
    Dieser Teil der Begründung beruht nicht auf der möglicherweise von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 -) abweichenden.
  • BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16

    Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft;

    Dazu müssen sich aus der neuen Beweislage Tatsachen ergeben, die nach dem damaligen rechtlichen Maßstab zu einer günstigeren Entscheidung zwingen (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 ; Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1, vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 LS, S. 2 und vom 4. Januar 2011 - 8 B 75.10 - ZOV 2011, 87 Rn. 9).

    Dagegen genügt es nicht, unter Berufung auf die neue Beweislage der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheides zu widersprechen (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 ; Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5).

    Andernfalls würde im Wiederaufgreifensverfahren eine Sachprüfung auf neuer rechtlicher Grundlage schon bei neuen Auffassungen und Erkenntnissen zur unveränderten Rechtslage ermöglicht, obwohl § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG eine solche Sachprüfung nur bei einer Änderung der Rechtslage zulässt (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5 und vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 LS, S. 2).

    Die abweichende Beurteilung von Rechtsfragen kann bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht zum Wiederaufgreifen nach § 51 Abs. 1 VwVfG führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ; Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die

    Neu im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten (wie Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 ).

    Nach dem Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - (VIZ 1998, 86 ; insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1) ist bei der Prüfung, ob neue Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG vorliegen, von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann; denn "neu" im Sinne der genannten Vorschrift sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, sich also nicht darin erschöpfen, der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheids zu widersprechen.

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98

    Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer

    Denn ein nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 29. August 1995 eingelegter Widerspruch wäre unzulässig, weil der (vermeintlich) Restitutionsberechtigte von diesem Zeitpunkt an durch die Genehmigung nicht mehr in seinen Rechten verletzt sein kann (BVerwG VIZ 1998, 86, 87).
  • BVerwG, 04.01.2011 - 8 B 75.10

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel

    Unterlässt er das, kann er nicht nachträglich eine Änderung der Entscheidung unter Hinweis auf neue Beweismittel beanspruchen, die nur im Lichte einer geänderten Rechtsansicht entscheidungserheblich sind (Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - BVerwG 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 und vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1 = VIZ 1998, 86 f.; Urteile vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 22 und vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 31).
  • BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22

    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen

    Das zulässigerweise geltend gemachte neue Beweismittel muss so beschaffen sein, dass es die Richtigkeit der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des Verwaltungsakts erschüttert, und zu der sicheren Überzeugung führt, dass die Behörde seinerzeit von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zugunsten des Betroffenen entschieden hätte (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 und Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 f., vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 14.03

    Vorkaufsrecht; Zeitpunkt des Entstehens; Eintragung im Grundbuch;

    Das Genehmigungserfordernis nach der Grundstücksverkehrsordnung dient der Sicherung angemeldeter Restitutionsansprüche (vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1).
  • VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51

    Selbst der Beklagte erwähnt im angefochtenen Bescheid in diesem Zusammenhang bezeichnenderweise nur § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG , nicht aber dessen - hier einschlägige - Nr. 2. Schließlich kann auch dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1997 (BVenNG 7 B 336/97- VIZ 1998, S. 86 f.) in der Tendenz entnommen werden, daß ein Wiederaufgreifen wegen neuer Beweismittel im Bereich des Vermögensgesetzes nicht per se ausgeschlossen ist, wenn auch die insoweit nur im Rahmen einer Divergenzrüge erörterten Gesichtspunkte noch keinen endgültigen Schluß auf die höchstrichterliche Auffassung zulassen.

    Dürfte demgegenüber von der den Bescheid tragenden - wenn auch rechtsfehlerhaften - Rechtsauffassung abgewichen werden, könnte mit der Veränderung der Entscheidungsgrundlage in tatsächlicher Hinsicht zugleich und erneut dessen rechtliche Grundlage in Frage gestellt werden, was indes nur unter den - hier nicht gegebenen - engen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluß v. 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - VIZ 1998, S. 86 f.).

  • BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10

    Nichtberücksichtigung des Klägervortrags aus Gründen des formellen oder

    Beides kann die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nicht rechtfertigen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - bzw. vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - ).
  • BVerwG, 02.02.2006 - 4 BN 2.06

    Vorliegen von Abwägungsmängeln - Ausdehnung der Baugrenzen auf einem Grundstück -

    Mit Angriffen gegen die Auslegung und Anwendung materiellen Rechts lässt sich ein die Zulassung der Verfahrensrevision rechtfertigender Verfahrensverstoß nicht dartun (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - 11 A 1318/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017- 8 C 7.16 -, BVerwGE 159, 136 (142) = juris, Rn. 26, sowie Beschlüsse vom 4. Januar 2011- 8 B 75.10 -, juris, Rn. 9, und vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 -, Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1 = juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 27. November 2019 - 11 A 2262/17 -, UA S. 18.
  • OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine sofort

  • BVerwG, 10.04.2003 - 4 BN 24.03

    Wirksamkeit eines Bauleitplans - Vorliegen einer städtebaulichen Erforderlichkeit

  • OVG Thüringen, 01.03.2000 - 2 KO 9/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

  • VG Cottbus, 15.05.2014 - 1 K 526/12

    Rückübertragungsrecht

  • VG Berlin, 27.01.2000 - 29 A 277.97

    Genehmigung der Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks;

  • VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
  • VG Weimar, 26.06.2012 - 5 K 20160/11
  • VG Lüneburg, 19.09.2014 - 6 C 10/14

    Beweismittel; Neu; Wiederaufnahme; Wiederaufnahmeverfahren

  • VG Weimar, 02.07.2008 - 5 K 20245/07

    Irak, Jesiden, Kurden, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgung durch

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