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   BVerwG, 19.01.1998 - 7 B 347.97   

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BVerwG, 19.01.1998 - 7 B 347.97 (https://dejure.org/1998,3382)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1998 - 7 B 347.97 (https://dejure.org/1998,3382)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - 7 B 347.97 (https://dejure.org/1998,3382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG - Angebot eines Nutzungsverhältnisses zur Abwendung des Rückgabeausschlusses - Erörterungspflicht nach § 104 Abs. 1 VwGO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsänderung; Einbeziehung in ein Naherholungsgebiet

  • Judicialis

    VermG § 5 Abs. 1 Buchst. a und d; ; VermG § 6 Abs. 6 a; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; ; VwGO § 104 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG; Angebot eines Nutzungsverhältnisses zur Abwendung des Rückgabeausschlusses; Erörterungspflicht nach § 104 Abs. 1 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 329
  • DÖV 1998, 697
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1998 - 7 B 347.97
    b) Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe es unterlassen, das von ihm verwertete Urteil des Senats vom 20. März 1997 (- BVerwG 7 C 55.96 - VIZ 1997, 412) mit den Beteiligten zu erörtern, denen es seinerzeit noch nicht bekannt gewesen sei, rechtfertigt ebenfalls nicht die Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1998 - 7 B 347.97
    d) Schließlich kommt eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch nicht wegen der vom Kläger gestellten Frage in Betracht, ob dem vom Bundesverwaltungsgericht zu § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG entwickelten qualitativen Beurteilungsmaßstab (Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70) "bereits durch eine quantitative Überprüfung der getätigten Investitionen Genüge geleistet wird".
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Das Bundesverwaltungsgericht ist dementsprechend der in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung, dem Berechtigten sei im Wege teleologischer Reduktion des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG eine derartige Anwendungsbefugnis einzuräumen (vgl. Hellmann in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, § 5 VermG Rn. 13), nicht beigetreten (Beschluss vom 19. Januar 1998 - BVerwG 7 B 347.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 14).
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09

    Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes auf ein durch

    Handelt es sich, wie hier, um die Widmung zum Gemeingebrauch, ist eine Rückübertragung von Eigentumsrechten an dem betroffenen Grundstück ausgeschlossen (§ 5 Abs. 1 b VermG), ohne dass es darauf ankommt, ob die geänderte Nutzung im Einzelfall auch bei Rückgabe des Eigentums aufrechterhalten werden könnte (vgl. BVerwG VIZ 1998, 257).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 4.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Bei ihnen führt daher bereits die Nutzungsänderung allein zum Restitutionsausschluss, ohne dass es darauf ankäme, ob und inwieweit im Einzelfall die geänderte Nutzung auch bei Rückgabe des Eigentums aufrechterhalten werden könnte (Beschluss vom 19. Januar 1998 - BVerwG 7 B 347.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 14).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Bei einer solchen Konstellation verhält es sich im Rahmen des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht anders als bei den übrigen Ausschlußtatbeständen des § 5 Abs. 1 VermG, die an eine im öffentlichen Interesse vorgenommene Nutzungsänderung anknüpfen und daher eine Abwendungsbefugnis nicht kennen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1998 - BVerwG 7 B 347.97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • VG Leipzig, 15.02.2000 - 7 K 208/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; In Volkseigentum

    Danach liegt jede Nutzung im öffentlichen Interesse, an deren Einrichtung und Fortführung im Hinblick auf das Wohl der Allgemeinheit ein besonderes Bedürfnis besteht (BVerwG, Urt. v. 6.12.1996, VIZ 1997, S. 162, 163: Öffentliches Interesse an der Nutzung eines dreigeschossigen Wohnblocks mit 24 Wohneinheiten in einer Gemeinde von ungefähr 10.000 Einwohnern; Beschl. v. 19.1.1998, VIZ 1998, S. 257: Öffentliches Interesse an der Nutzung als Naherholungsgebiet).

    Schließlich kann der Rückgabeausschluss gemäß § 5 Abs. 1 a) VermG nicht durch das Angebot eines Nutzungsverhältnisses der Kläger an die Beklagte abgewendet werden (BVerwG, Beschl. v. 19.1.1998, VIZ 1998, 257).

  • VG Cottbus, 26.01.2000 - 1 K 1172/96

    Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstückes; Nutzung eines Gebäudes als

    Die Vorschrift knüpft den Rückübertragungsausschluss an die Veränderung der Nutzung und enthalt ihrem Wortlaut nach keine Beschränkung auf Fälle, in denen eine erhebliche Beeinträchtigung der heute dort betriebenen Einrichtung durch die Rückgabe zu befürchten wäre (BVerwG, Beschl. v. 19.1.1998, Az.: 7 B 347.97, VIZ 1998, S. 257).
  • VG Leipzig, 18.07.2000 - 7 K 311/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem in Volkseigentum überführten

    Es unterliegt keinem Zweifel, dass die im Jahr 1977 aufgenommene Nutzung für polizeiliche Zwecke eine im öffentlichen Interesse liegende, das Grundstück prägende Nutzungsänderung darstellte (vgl. zum öff. Interesse i.S.v. § 5 Abs. 1 a) VermG BVerwG, Urt. v. 7.11.1996, VIZ 1997, 162, 163; Beschl. v. 16.1.1998, VIZ 1998, 257).
  • VG Leipzig, 29.01.1999 - 1 K 716/95

    Rückübertragung eines Flurstückes mit Garagen; Restitutionsausschluss wegen

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