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   BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02   

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BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02 (https://dejure.org/2002,9848)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2002 - 7 B 37.02 (https://dejure.org/2002,9848)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 7 B 37.02 (https://dejure.org/2002,9848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG); Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob es zu den Pflichten eines Anwalts gehört, anhand einer gerichtlichen Eingangsmitteilung zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    Dass dies nicht geschehen ist, kann nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls ergibt (BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BGH, 29.04.1975 - VI ZB 2/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    6 Für den Fall einer "normalen" gerichtlichen Mitteilung über das Eingangsdatum einer Rechtsmittelschrift hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu Recht entschieden, dass es zu den Pflichten eines Anwalts gehöre, anhand dieser Nachricht zu überprüfen oder durch geeignetes Büropersonal überprüfen zu lassen, ob die Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen sei (Beschluss vom 13. Mai 1992 VIII ZB 3/92 - NJW 1992, 2098; Beschluss vom 29. Juni 1982 IV ZB 6/82 VersR 1982, 971 f.; Beschluss vom 29. April 1975 VI ZB 2/75 VersR 1975, 860 ); denn es ist auch und gerade Zweck eines solchen gerichtlichen Schreibens, dem Anwalt diese Kontrolle zu ermöglichen.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    Dass dies nicht geschehen ist, kann nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls ergibt (BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 04.11.1986 - 22 W 32/86

    Verspäteter Einspruch bei Versäumnisurteil; Kanzleiversehen;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    Während das von ihnen angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1968 (BGHZ 50, 82 ) sich zu dieser Frage gar nicht verhält, betrifft der ebenfalls genannte Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 4. November 1986 (NJW 1987, 334) einen Sonderfall.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 5, 22 ).
  • BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    Während das von ihnen angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1968 (BGHZ 50, 82 ) sich zu dieser Frage gar nicht verhält, betrifft der ebenfalls genannte Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 4. November 1986 (NJW 1987, 334) einen Sonderfall.
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 6/82

    Keine Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens bei Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    6 Für den Fall einer "normalen" gerichtlichen Mitteilung über das Eingangsdatum einer Rechtsmittelschrift hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu Recht entschieden, dass es zu den Pflichten eines Anwalts gehöre, anhand dieser Nachricht zu überprüfen oder durch geeignetes Büropersonal überprüfen zu lassen, ob die Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen sei (Beschluss vom 13. Mai 1992 VIII ZB 3/92 - NJW 1992, 2098; Beschluss vom 29. Juni 1982 IV ZB 6/82 VersR 1982, 971 f.; Beschluss vom 29. April 1975 VI ZB 2/75 VersR 1975, 860 ); denn es ist auch und gerade Zweck eines solchen gerichtlichen Schreibens, dem Anwalt diese Kontrolle zu ermöglichen.
  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    6 Für den Fall einer "normalen" gerichtlichen Mitteilung über das Eingangsdatum einer Rechtsmittelschrift hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu Recht entschieden, dass es zu den Pflichten eines Anwalts gehöre, anhand dieser Nachricht zu überprüfen oder durch geeignetes Büropersonal überprüfen zu lassen, ob die Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen sei (Beschluss vom 13. Mai 1992 VIII ZB 3/92 - NJW 1992, 2098; Beschluss vom 29. Juni 1982 IV ZB 6/82 VersR 1982, 971 f.; Beschluss vom 29. April 1975 VI ZB 2/75 VersR 1975, 860 ); denn es ist auch und gerade Zweck eines solchen gerichtlichen Schreibens, dem Anwalt diese Kontrolle zu ermöglichen.
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74

    Stillschweigender Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    Vielmehr verlangt auch der Bundesgerichtshof auf den die Kläger sich für ihre Rechtsauffassung berufen für die Annahme eines konkludenten Wiedereinsetzungsbegehrens, dass sämtliche die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig seien und sich aus den Angaben in der Rechtsmittelschrift eindeutig die Verspätung des Rechtsmittels ergebe, weil nur dann der Wille des Rechtsmittelklägers, die Wiedereinsetzung zu beantragen, unterstellt werden könne (BGHZ 63, 389 ).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZB 6/82

    Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
    6 Für den Fall einer "normalen" gerichtlichen Mitteilung über das Eingangsdatum einer Rechtsmittelschrift hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu Recht entschieden, dass es zu den Pflichten eines Anwalts gehöre, anhand dieser Nachricht zu überprüfen oder durch geeignetes Büropersonal überprüfen zu lassen, ob die Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen sei (Beschluss vom 13. Mai 1992 VIII ZB 3/92 - NJW 1992, 2098; Beschluss vom 29. Juni 1982 IV ZB 6/82 VersR 1982, 971 f.; Beschluss vom 29. April 1975 VI ZB 2/75 VersR 1975, 860 ); denn es ist auch und gerade Zweck eines solchen gerichtlichen Schreibens, dem Anwalt diese Kontrolle zu ermöglichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 12 S 3232/20

    Klageerhebung; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Es gehört zu den Pflichten eines Anwalts im Verwaltungsprozess, anhand der Mitteilung über das Eingangsdatum einer fristgebundenen Klageschrift zu überprüfen oder durch geeignetes Büropersonal überprüfen zu lassen, ob die Klageschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist; denn es ist auch und gerade Zweck eines solchen gerichtlichen Schreibens, dem Anwalt diese Kontrolle zu ermöglichen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19.05.1992 - 13 TP 2474/91 -, juris Rn. 4; zur Rechtsmittelfrist BVerwG, Beschluss vom 15.07.2002 - 7 B 37.02 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.1998 - 8 A 2610/96 -, juris Rn. 12).

    Denn hierfür muss sich aus den Angaben in dem Schriftsatz eindeutig die Verspätung der Klageerhebung ergeben, weil nur dann der Wille des Klägers, die Wiedereinsetzung zu beantragen, unterstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2002 - 7 B 37/02 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 05.02.1975 - IV ZB 52/74 -, juris Rn. 5).

    Zudem stellt sich die Frage nach der Annahme eines konkludenten Wiedereinsetzungsbegehrens naturgemäß nur dann, wenn irgendwelche Darlegungen und Glaubhaftmachungen zur Wiedereinsetzung nicht erforderlich sind, vielmehr sämtliche die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2002 - 7 B 37/02 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 05.02.1975 - IV ZB 52/74 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: auf dem Postweg abhandengekommene

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2002 (Az. 7 B 37/02) regle den Fall, dass eine gerichtliche Eingangsbestätigung von einem Anwalt nicht kontrolliert und abgeglichen werde (ebenso BVerfG, B.v. 7.1.2003 - 2 BvR 447/02).

    Bei einem Rechtsanwalt gehört es zu dessen Sorgfaltspflichten, im Falle der Zusendung einer Eingangsmitteilung durch das Gericht eigenständig durch einen Vergleich des in der Eingangsmitteilung benannten Eingangsdatums mit dem in seinen Akten vermerkten Datum der Zustellung der angefochtenen Entscheidung zu kontrollieren, ob die Rechtsmittelfrist durch die Rechtsmittelschrift gewahrt worden ist, und, sofern das nicht der Fall sein sollte, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. OVG NRW, B.v. 13.5.1998 - 8 A 2610/96 - juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 15.7.2002 - 7 B 37/02 - juris).

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Die für die Annahme eines konkludenten Wiedereinsetzungsbegehrens nach der Rechtsprechung (vgl. hinsichtlich des § 60 VwGO die Entscheidung BVerwG vom 15.7.2002, Az: 7 B 37/02 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 63, 389; vgl. hinsichtlich Art. 32 BayVwVfG zu der insofern gleichen Rechtslage nach § 32 Abs. 1 BremVwVfG OVG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2000, Az: 1 A 308/00; jeweils zitiert nach Juris) erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Die für die Annahme eines konkludenten Wiedereinsetzungsbegehrens nach der Rechtsprechung (vgl. hinsichtlich des § 60 VwGO die Entscheidung BVerwG vom 15.7.2002, Az: 7 B 37/02 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 63, 389; vgl. hinsichtlich Art. 32 BayVwVfG zu der insofern gleichen Rechtslage nach § 32 Abs. 1 BremVwVfG OVG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2000, Az: 1 A 308/00; jeweils zitiert nach Juris) erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - 3 L 163/08

    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt verwirft Berufungen in Sachen

    Einen Rechtsanwalt wie auch einen Behördenvertreter trifft dabei die Verpflichtung anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung die Einhaltung der Rechtsmittelfrist zu überprüfen, auch wenn sich aus dem Wortlaut der Eingangsbestätigung keine Anhaltspunkte für eine nicht fristgemäße Einlegung ergeben (vgl. BVerwG, Beschl.v. 15.07.2002 - 7 B 37.02 - juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 C 08.2981

    Erschließungsbeitragsrecht; Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den

    Entsprechendes gilt selbstverständlich auch bei Zugang einer Mitteilung über den Eingang fristgebundener Klageschriften im Verwaltungsprozess (BVerwG vom 15.7.2002 -7 B 37.02 in juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 C 08.2984

    Erschließungsbeitragsrecht; Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den

    Entsprechendes gilt selbstverständlich auch bei Zugang einer Mitteilung über den Eingang fristgebundener Klageschriften im Verwaltungsprozess (BVerwG vom 15.7.2002 -7 B 37.02 in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 12 AL 19/09
    Die Verhinderung ohne Verschulden ist jedoch entfallen, nachdem der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter mehr als einen Monat nach der angegebenen Absendung der Nichtzulassungsbeschwerde am 11.10.2008, jedenfalls bis zur Nachfrage des Klägers selbst nach Erhalt der Mahnung der Beklagten vom 11.1.2009 - also mehr als drei Monate -, das Ausbleiben jeglicher Reaktion von Seiten des Gerichts in Form einer Eingangsbestätigung, einer Mitteilung des Aktenzeichens oder Übersendung einer Stellungnahme der Gegenseite nicht zum Anlass genommen hat, sich des Zugangs der mit einfachem Brief und ohne jede weitere Sicherung übersandten Beschwerdeschrift zu vergewissern (vgl. zu vergleichbaren Sorgfaltspflichten VG Köln vom 11.7.2001 - 24 K 5889/00; OVG Sachsen-Anhalt vom 10.7.2008 - 3 L 163/08; BVerwG vom 15.7.2002 - 7 B 37/02; OLG Hamburg vom 25.6.2004 - 14 U 77/04).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 C 08.2982

    Erschließungsbeitragsrecht; Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den

    Entsprechendes gilt selbstverständlich auch bei Zugang einer Mitteilung über den Eingang fristgebundener Klageschriften im Verwaltungsprozess (BVerwG vom 15.7.2002 -7 B 37.02 in juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 C 08.2986

    Erschließungsbeitragsrecht; Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den

    Entsprechendes gilt selbstverständlich auch bei Zugang einer Mitteilung über den Eingang fristgebundener Klageschriften im Verwaltungsprozess (BVerwG vom 15.7.2002 -7 B 37.02 in juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 C 08.2985

    Erschließungsbeitragsrecht; Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den

  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 C 08.2983

    Erschließungsbeitragsrecht; Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den

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