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   BVerwG, 02.11.1995 - 7 B 390.95   

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https://dejure.org/1995,3197
BVerwG, 02.11.1995 - 7 B 390.95 (https://dejure.org/1995,3197)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1995 - 7 B 390.95 (https://dejure.org/1995,3197)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1995 - 7 B 390.95 (https://dejure.org/1995,3197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Höhe des Anspruchs auf Erlösauskehr unter Berücksichtigung vorrangiger Gläubigeransprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 16 Abs. 1 S. 1; VermG § 6 Abs. 6 a S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 95.99

    Erlösauskehr; Erlösauskehrberechtigter; investiver Verkauf; Unternehmensrest;

    Der in § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG verwendete Begriff des Berechtigten knüpft allerdings an die vermögensrechtliche Berechtigung und somit bei der hier geschehenen Veräußerung eines Unternehmensrestes an § 6 Abs. 6 a VermG an, sodass dessen Regelungen - und damit auch § 6 Abs. 6 a Satz 3 VermG - ergänzend heranzuziehen sind (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 7 B 390.95 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 1).

    Neben dieser Verpflichtung muss die Klägerin sich auch die Verbindlichkeiten auf ihren Erlösauskehranspruch anrechnen lassen, die sie nach § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG treffen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 7 B 390.95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02

    Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz;

    Das Verwaltungsgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass an die Stelle des ursprünglichen Rückübertragungsanspruchs gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG der Anspruch auf Auskehr des Erlöses als Surrogat getreten ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 7 B 390.95 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 1; vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; vom 16. Juli 1996 - BVerwG 7 B 75.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 3; Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 8 C 35.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 8).
  • VG Dresden, 08.10.1998 - 1 K 2755/95

    Umrechnung eines ehemals erhaltenen Kaufpreises oder Ablösebetrages ;

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