Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2029
BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97 (https://dejure.org/1997,2029)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1997 - 7 B 44.97 (https://dejure.org/1997,2029)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 7 B 44.97 (https://dejure.org/1997,2029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Vorweggenommene Erbfolge - Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG auf unentgeltliche Erwerbsgeschäfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Wohngrundstücks nach den Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97
    Dieser rückt zwar im Wege der Universalsukzession umfassend in die Rechtsstellung des Erblassers ein, schafft damit jedoch keinen neuen Erwerbstatbestand, der bei der Frage der Redlichkeit des Erwerbs eigenständiger Beurteilung zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24, unter Berufung auf BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - insoweit abgedruckt in VIZ 1995, 163).
  • BVerwG, 27.02.1995 - 7 B 49.95

    Forderung der Rückübertragung eines mit einer Datsche bebauten Grundstückes -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97
    Dementsprechend hat der Senat Erwerbshandlungen durch Insichgeschäft dem Schutzbereich des § 4 Abs. 2 VermG zugeordnet, weil bei einem solchen Erwerb die Motivation und die Umstände, unter denen der Erwerber das Rechtsgeschäft abschließt, für die Beurteilung seiner Redlichkeit in derselben Weise von Bedeutung sind wie bei einem normalen Verkehrsgeschäft (BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1995 - BVerwG 7 B 49.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 16).
  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97
    Dieser rückt zwar im Wege der Universalsukzession umfassend in die Rechtsstellung des Erblassers ein, schafft damit jedoch keinen neuen Erwerbstatbestand, der bei der Frage der Redlichkeit des Erwerbs eigenständiger Beurteilung zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24, unter Berufung auf BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - insoweit abgedruckt in VIZ 1995, 163).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 91.99

    Vermögenseinziehung; Rehabilitierung; russische Rehabilitierungsentscheidung;

    d) Soweit danach die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG zugunsten des Erben eines Bodenreformeigentümers eingreift, ist für den Redlichkeitsschutz, wie stets bei einem Erwerb durch Erbfolge, auf den vorangegangenen Erwerb durch den Erblasser abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39), dem das Bodenreformeigentum ursprünglich zugeteilt wurde.

    Für die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG kommt es entscheidend darauf an, ob der Erwerbsvorgang seiner Art nach die Prüfung der Redlichkeit des Erwerbers zulässt (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - a.a.O.; Beschluss vom 27. Februar 1995 - BVerwG 7 B 49.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 16).

  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16

    Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch;

    Unter § 4 Abs. 2 VermG fällt jeder Erwerbsvorgang, der seiner Art nach die Prüfung der Redlichkeit des Erwerbers zulässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1997 - 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39 = juris Rn. 3).

    Rechtsgeschäfte, die der Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge dienen, sind dagegen einer Redlichkeitsprüfung ebenso zugänglich wie sonstige unentgeltliche Rechtsgeschäfte, die zu einem Eigentumserwerb führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1997 - 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 11.03

    Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke

    Für die Anwendbarkeit von § 4 Abs. 2 VermG kommt es entscheidend darauf an, ob der Erwerbsvorgang einer eigenständigen Beurteilung mit Blick auf die Redlichkeit des Erwerbs zugänglich ist (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39).
  • BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00

    Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum; Ausschluß der Rückübertragung;

    Die Beschwerde hat indes mit dem Beschluß vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39) keine Divergenzentscheidung benannt; denn sie verhält sich zum Redlichkeitsschutz nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, um den es vorliegend nicht geht.
  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher

    8 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1997 BVerwG 7 B 44.97 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39) betrifft den Fall, ob eine vorweggenommene Erbfolge durch unentgeltlichen Überlassungsvertrag in den Schutzbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG fällt.
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

    Diese Konstellation ist mit einer Erwerbshandlung durch ein Insichgeschäft nicht vergleichbar, mit dem etwa ein vom Alteigentümer bestellter Vertreter einen Miteigentumsanteil an dem Restitutionsgrundstück an sich selbst veräußert (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1995 - BVerwG 7 B 49.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 16 S. 38 [39] sowie vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39 S. 90 [91]).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 8 B 60.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Im Übrigen ist eine hinreichende Auseinandersetzung der Beschwerde mit der vorhandenen umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Redlichkeitsschutz nicht erfolgt (vgl. nur Urteile vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 C 4.93 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7; vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Beschluss vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39).
  • BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 403.97

    Rechtsmittel

    Der beschließende Senat hat diese Frage bereits mit Beschluß vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - (VIZ 1997, 287) mit der sich ohnehin bei sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres aufdrängenden Erwägung bejaht, daß die in Rede stehende Vorschrift alle Erwerbsvorgänge erfasse, die ihrer Art nach die Prüfung der Redlichkeit des Erwerbers zuließen; er hat demgemäß ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, selbst wenn es der vorweggenommenen Erbfolge dienen sollte und wegen der Vertragsgestaltung als unentgeltliches Geschäft anzusehen war, als vom Redlichkeitsschutz erfaßt angesehen.
  • BVerwG, 23.08.1999 - 8 B 96.99

    Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß der Redlichkeitsschutz des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG auch unentgeltliche Erwerbsgeschäfte erfaßt (Beschluß vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39 S. 90 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 7 B 89.97

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks - Vorweggenommene Erbfolge im Wege

    Der Senat hat dazu in seinem Beschluß vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - (S. 3 f. des Beschlußabdrucks; bisher nicht veröffentlicht) folgendes ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht