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   BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 47.99   

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BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 47.99 (https://dejure.org/1999,48201)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1999 - 7 B 47.99 (https://dejure.org/1999,48201)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 7 B 47.99 (https://dejure.org/1999,48201)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 275.01 - Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - juris; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - juris).

    Insofern gelten die gleichen Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Grenzen der eigenen Würdigung erstinstanzlich gewonnener Zeugen- und Beteiligtenaussagen durch das Berufungsgericht anerkannt sind (vgl. insbes. Beschluss vom 28. April 2000, a.a.O. und Beschluss vom 14. Juni 1999, a.a.O., sowie im Übrigen die bereits eingangs hierzu zitierten Entscheidungen).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 9 B 6.04

    Öffentliche Urkundsqualität einer Probenahme nach dem Wasserhaushaltsgesetz;

    Es bestand daher für sie Anlass und auch hinreichende Gelegenheit, hierauf in ihrer Berufungserwiderung einzugehen, ohne dazu vom Oberverwaltungsgericht erst angehalten werden zu müssen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1999 BVerwG 7 B 47.99 juris).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

    Es entscheidet vielmehr nach Ermessen, ob es selbst Beweis erhebt (Beschlüsse vom 24. Juli 1992 BVerwG 4 B 135.92 juris und vom 14. Juni 1999 BVerwG 7 B 47.99 juris; ebenso BGH, Urteil vom 8. Juni 1993 VI ZR 192/92 , NJW 1993, S. 2380/2381).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 8 R 239/07

    Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Zahlbarmachung von

    Vielmehr hat das BSG dort - noch über die bisherigen Urteile des erkennenden Senats hinaus gehend - ausdrücklich dargelegt, dass die persönliche Anhörung von ZRBG-Antragstellem im sozialgerichtlichen Verfahren nicht nur rechtlich möglich ist, sondern im Einzelfall durch eine Verringerung des tatrichterlichen Ermessens auf Null sogar zwingend geboten sein kann Der 13. und 5. Senat des BSG stehen damit im Übrigen (wie auch der erkennende Senat) in völliger Übereinstimmung mit der übrigen deutschen sowie der europäischen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BSG Urteil des 7a. Senats vom 31.10.2005 - B 7a AL 14/05 B - ; BGH Urteil vom 27.9.2005 - XI ZR 216/04 - Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Beschlüsse vom 8.3.2007 - 1 B 101/06 - vom 10.5.2002 - 1 B 392/01 - vom 7.7.1999 - 9 B 401/99 und vom 14.6.1999 - 7 B 47.99 - jeweils JURIS; Bundearbeitsgericht - BAG -Beschluss vom 22.5.2007 - 3 AZN 1155/06 - Bundesverfassungsgericht - BverfG -, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juli 1996-2 BvR 1416/94 -JURIS; BVerfGE 67, 43, 61 f, ferner Beschlüsse 2 BvR 1613/07 vom 20.9.2007 und 2 BvR 542/07 vom 23.10.2007; Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht - EGMR - Urteil vom 27.10.1993 - Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1413.
  • BVerwG, 17.11.2008 - 3 B 4.08

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gewährung einer Härtebeihilfe gem.

    3 Zwar darf das Berufungsgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 14. Juni 1999 BVerwG 7 B 47.99 juris) in der Regel die in der Vorinstanz schriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen ohne nochmalige Vernehmung der Zeugen zu dem unverändert gebliebenen Beweisthema selbstständig würdigen.
  • BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grenzen der Befugnis des

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - ; Beschluß vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ; und Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 9 B 473.94 - mit Nachweisen zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 9 B 613.99
    Zum weiteren Verfahren weist der Senat noch darauf hin, daß die vom Berufungsgericht in Abweichung von der erstinstanzlichen Entscheidung vorgenommene Neubewertung der Angaben des Klägers zu seinem (Vor-)Verfolgungsschicksal (BA S. 5 f.) als unglaubhaft und unglaubwürdig mit Verfahrensrecht nicht in Einklang steht (vgl. zuletzt etwa den Beschluß vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - [juris] zur abweichenden Würdigung erstinstanzlicher Zeugenaussagen sowie Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - [juris] und Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 9 B 473.94 - [unveröffentlicht] zur Übertragung dieser Rechtsprechung auf die Anhörung des Asylbewerbers im Asylverfahren).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 2 L 158/09

    Anordnung zur Vernichtung gentechnisch veränderter Pflanzen

    Eine erneute Vernehmung kann ferner dann geboten sein, wenn es entscheidend auf persönliche Eindrücke ankommt, z. B. dann, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen anders als die Vorinstanz würdigen will oder wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.1999 - 7 B 47.99 -, Juris).
  • BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01

    Anforderungen an die Geltendmachung von Grundsatz- und Divergenzrügen -

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2014 - 13 LC 101/12

    Rechtmäßigkeit einer Vernichtungsanordnung bei Vorliegen einer gentechnischen

    Eine erneute Vernehmung kann ferner dann geboten sein, wenn es entscheidend auf persönliche Eindrücke ankommt, z. B. dann, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen anders als die Vorinstanz würdigen will oder wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Juni 1999 - 7 B 47.99 -, juris, Rdnr. 5, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 9 B 416.00

    Anforderungen an den Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 17.11.2000 - 9 B 425.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme einer Flucht wegen

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