Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4913
BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08 (https://dejure.org/2009,4913)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.2009 - 7 B 47.08 (https://dejure.org/2009,4913)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 7 B 47.08 (https://dejure.org/2009,4913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; TA Luft Nr. 4.1; ; TA Luft Nr. 4.2; ; TA Luft Nr. 4.3; ; TA Luft Nr. 4.4; ; TA Luft Nr. 4.5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08
    Diese Annahme steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Dezember 2003 BVerwG 7 C 19.02 BVerwGE 119, 329 ).

    Nach den vom LANUV NRW gefertigten und auf den Bericht des Länderausschusses abhebenden Ausbreitungsberechnungen für von der TA Luft nicht erfasste Stoffe liegen die Jahreszusatzimmissionen aus dem Betrieb des Blockes 10 weit unter der genannten 1%-Schwelle und sind damit unbeachtlich (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08
    Ein Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 10. November 1992 BVerwG 3 B 52.92 Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08
    Demnach entfaltet die immissionsschutzrechtliche Vorsorgepflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) grundsätzlich keine Schutzwirkung zu Gunsten Drittbetroffener (Urteil vom 18. Mai 1982 BVerwG 7 C 42.80 BVerwGE 65, 313 ), weil sie nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (Urteil vom 17. Februar 1984 BVerwG 7 C 8.82 BVerwGE 69, 37 ).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08
    Weiterhin muss entweder dargetan werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08
    Demnach entfaltet die immissionsschutzrechtliche Vorsorgepflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) grundsätzlich keine Schutzwirkung zu Gunsten Drittbetroffener (Urteil vom 18. Mai 1982 BVerwG 7 C 42.80 BVerwGE 65, 313 ), weil sie nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (Urteil vom 17. Februar 1984 BVerwG 7 C 8.82 BVerwGE 69, 37 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08
    Im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt dies die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08
    Diesen Anforderungen entspricht eine Beschwerdebegründung nicht, die keine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes im Hinblick auf die Grundsatzrüge erkennen lässt (Beschluss vom 19. August 1993 BVerwG 6 B 42.93 Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2024 - 22 D 147/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = juris Rn. 11, Beschlüsse vom 27. Oktober 2023 - 7 B 10.23 -, juris Rn. 9 ff., und vom 16. Januar 2009 - 7 B 47.08 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteile vom 19. Januar 2024 - 22 D 29/23.AK -, juris Rn. 29 f., und vom 22. November 2021 - 8 A 973/15 -, juris Rn. 212 f., m. w. N., Beschluss vom 7. September 2023 - 8 A 1576/22 -, juris Rn. 33.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 6/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 7 B 47.08 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 10. Juni 2008 - 8 D 103/07.AK -, juris Rn. 129.

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 7 B 47.08 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 10. Juni 2008 - 8 D 103/07.AK -, juris Rn. 87; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, Loseblatt, Stand: Mai 2003, Nr. 4.2 TA Luft Rn. 29.

    vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = NVwZ 2004, 610 = juris Rn. 14, und Beschluss vom 16. Januar 2009 - 7 B 47.08 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 10. Juni 2008 - 8 D 103/07.AK , juris Rn. 102; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, Loseblatt, Stand: Mai 2003, Nr. 4.1 TA Luft Rn. 22.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2024 - 22 D 29/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen; Pferdezucht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = juris Rn. 11, Beschlüsse vom 27. Oktober 2023 - 7 B 10.23 -, juris Rn. 9 ff., und vom 16. Januar 2009 - 7 B 47.08 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 22. November 2021 - 8 A 973/15 -, juris Rn. 212 f., m. w. N., Beschluss vom 7. September 2023 - 8 A 1576/22 -, juris Rn. 33.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21257
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08 AS (https://dejure.org/2008,21257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.04.2008 - L 7 B 47/08 AS (https://dejure.org/2008,21257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS (https://dejure.org/2008,21257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - L 10 B 1545/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08
    Hierauf könnte zurückgegriffen werden, wenn die derzeitige Gesetzeslage, die gekennzeichnet ist durch eine Festlegung der Regelsatzhöhe und abschließende Aufzählung von Sonderbedarfen, eine verfassungswidrige Situation auslöst (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.10.2007, L 10 B 1545/07 AS ER).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08
    Denkbar wäre auch die Befriedigung des Bedarfs über § 73 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Anlehnung an die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem minderjährigen getrennt lebenden Kind (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 72/08

    Anspruch eines Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehenden Schülers

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 17.04.2008 Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt und ergänzend darauf hingewiesen, dass möglicherweise die Kinder selbst anspruchsberechtigt sind (L 7 B 47/08 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 13 AS 104/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für einen Schultaschenrechner

    Auch eine "verfassungskonforme Erweiterung" des § 23 Abs. 3 SGB II auf Lernmittel (hierzu: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2008, L 7 B 47/08 AS) ist abzulehnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 71/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2008 - L 8 B 69/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 82/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von der Antragstellerin in ihrem bei dem Antragsgegner gestellten Antrag vom 15. Juli 2008 zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmitteln in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 81/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von der Antragstellerin in ihrem bei dem Antragsgegner gestellten Antrag vom 15. Juli 2008 zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmitteln in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2008 - L 8 B 73/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von der Antragstellerin zu 2. für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2008 - L 9 AS 89/08
    Zwar kann in Ausnahmefällen bei speziellen Ausbildungen, die an öffentlichen Schulen nicht angeboten werden, oder aufgrund einer Hochbegabung sowie Behinderung die Übernahme solcher Kosten unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. hierzu z.B. Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17. April 2008, Az.: L 7 B 47/08 AS unter Hinweis auf die Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII - Drucksache 907/07 - sowie auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung zusätzlicher Leistungen für Kinder im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Drucksache 906/07 - mit Änderung des § 23 Abs. 3 SGB II unter Anfügung einer Nr. 4 hinsichtlich der Beschaffung von Gebrauchs- und Unterrichtsmaterialen sowie der persönlichen Ausstattung für die Schule).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 7 B 47/08 KA ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16698
LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 7 B 47/08 KA ER (https://dejure.org/2009,16698)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2009 - L 7 B 47/08 KA ER (https://dejure.org/2009,16698)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - L 7 B 47/08 KA ER (https://dejure.org/2009,16698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGB V § 85 Abs. 4 S. 9; SGG § 86b Abs. 1 S. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anspruch auf Vollzugsfolgenbeseitigung bei einem selbständigen Sicherheitseinbehalt zahnärztlichen Honorars

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 7 B 47/08
    Im Sozialgericht Berlin wird diese Frage kontrovers entschieden (für die Anwendung von § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V: Beschluss vom 21. Februar 2008, S 83 KA 4/08 ER; dagegen der mit der vorliegenden Beschwerde angegriffene Beschluss vom 4. Juni 2008); das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vertritt die Auffassung, dass die Vorschrift des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V auf einen selbständigen Sicherheitseinbehalt weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist (Beschluss vom 6. Januar 2004, L 11 B 17/03 KA ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - L 7 B 170/07

    Abgrenzung zwischen den Anträgen nach den §§ 86b Abs 1 und 2 SGG - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 7 B 47/08
    Der Senat neigt indessen zu der Auffassung, dass der Begriff der Honorarfestsetzung in § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V weit zu verstehen ist, um dem Willen des Gesetzgebers, die finanzielle Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Leistungserbringung zu gewährleisten, zur effektiven Durchsetzung zu verhelfen (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2008, L 7 B 170/07 KA ER, zur Festlegung eines Individualbudgets).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2017 - L 11 KA 25/17

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Fallwertes der Laboratoriumsuntersuchungen

    Der Antrag zu 2. (Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG) verlangt eine eigenständige Kostenentscheidung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2009 - L 7 B 47/08 KA ER - Keller, a.a.O., § 86b Rn. 10a; Frehse in Jansen, a.a.O., § 86b Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht