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   BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07   

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https://dejure.org/2008,13191
BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07 (https://dejure.org/2008,13191)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 7 B 48.07 (https://dejure.org/2008,13191)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 7 B 48.07 (https://dejure.org/2008,13191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte Stilllegungsverfügung bezügl. eines auf abfallrechtlicher Grundlage planfestgestellten Autowrackplatzes bei fehlender Genehmigung durch die Immissionsschutzbehörde; Begriff der grundsätzlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, dass die Auslegung eines Verwaltungsaktes zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung (Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 17.01 Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7; Urteil vom 17. August 1995 BVerwG 1 C 15.94 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 14) und zum anderen danach zu erfolgen hat, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (Urteil vom 7. Juni 1991 BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 36).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    Sind aber alle in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft, ohne dass bestimmte weitere entscheidungserhebliche Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts feststehen, so geht die Nichterweislichkeit der Tatsachen zu Lasten desjenigen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern das Gesetz nicht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (Beschluss vom 16. Oktober 1995 BVerwG 7 B 163.95 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22; Urteil vom 20. April 1994 BVerwG 11 C 60.92 Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    Sind aber alle in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft, ohne dass bestimmte weitere entscheidungserhebliche Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts feststehen, so geht die Nichterweislichkeit der Tatsachen zu Lasten desjenigen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern das Gesetz nicht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (Beschluss vom 16. Oktober 1995 BVerwG 7 B 163.95 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22; Urteil vom 20. April 1994 BVerwG 11 C 60.92 Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036

    Betrieb mit mehreren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    Dem ist der Verwaltungsgerichtshof auch (in dem in Bezug genommenen Urteil vom selben Tage 22 B 06.3036) gefolgt.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    Selbst wenn im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses der Begriff Metallschrott noch in einem weiteren Sinne zu verstehen war, hindert dessen nunmehrige Spezifizierung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle die Annahme eines atypischen Falles, der einem Einschreiten der Behörde im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG entgegen stehen könnte (vgl. hierzu Urteil vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 = Buchholz 406.25 § 20 BImSchG Nr. 1).
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, dass die Auslegung eines Verwaltungsaktes zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung (Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 17.01 Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7; Urteil vom 17. August 1995 BVerwG 1 C 15.94 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 14) und zum anderen danach zu erfolgen hat, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (Urteil vom 7. Juni 1991 BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 36).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    Hierauf abhebende, durch § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotene Darlegungen erfordern im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache die Formulierung entsprechender Rechtsfragen (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, dass die Auslegung eines Verwaltungsaktes zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung (Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 17.01 Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7; Urteil vom 17. August 1995 BVerwG 1 C 15.94 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 14) und zum anderen danach zu erfolgen hat, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (Urteil vom 7. Juni 1991 BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 36).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 9 B 40.07

    Bestehen einer Kurbeitragsplicht für Eltern bei Betreuung ihres Kindes während

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
    Die Beschwerde verkennt mit ihren Angriffen gegen die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs den grundsätzlichen Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 BVerwG 9 B 40.07 juris).
  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Bei verständiger Auslegung dieser Nebenbestimmung nach ihrem objektiven Erklärungswert und der der Beigeladenen als Empfängerin der Regelung bekannten Umständen nach Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 7 B 48.07 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2011 - 13 A 1745/10 - juris und Beschluss vom 08.12.2009 - 13 B 958/09 - juris m.w.N.) kann diese Regelung nur so verstanden werden, dass sich die Beigeladene auf die angegriffene Befreiungsentscheidung nur im anschließenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren berufen darf und nicht in anderen behördlichen oder zivilrechtlichen Verfahren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2017 - 12 S 7.17

    Entscheidung zum Alkoholverbot in Forst rechtskräftig

    Die Auslegung eines Verwaltungsaktes hat zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung und zum anderen danach zu erfolgen, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 7 B 48/07 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    In entsprechender Anwendung der Rechtsgedanken der §§ 133, 157 BGB hat die Auslegung eines Verwaltungsaktes zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung und zum anderen danach zu erfolgen, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008 - BVerwG 7 B 48.07 -, juris, Rn. 8, m. w. N.).

    In entsprechender Anwendung der Rechtsgedanken der §§ 133, 157 BGB hat die Auslegung eines Verwaltungsaktes zum einen nach seinem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung und zum anderen danach zu erfolgen, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008 - BVerwG 7 B 48.07 -, juris, Rn. 8, m. w. N.).

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