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BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94 |
Klage gegen den Bayerischen Rundfunk
§ 40 VwGO, § 13 GVG, Zivilrechtsweg bei Unterlassungsklagen aus der Programmgestaltung von Rundfunkanstalten
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 40 IAbs. 1 S. 1 VwGO
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsweg - Rundfunkanstalt - Unterlassungsanspruch - Sendung
Verfahrensgang
- VG München, 05.08.1993 - M 15 K 93.3335
- BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2500
- NVwZ 1994, 1205 (Ls.)
- DVBl 1994, 1245
- ZUM 1995, 146
- afp 1994, 332
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
»Für Unterlassungsansprüche der von Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in ihren Persönlichkeitsrechten betroffenen Bürger ist grundsätzlich der Zivilrechtsweg gegeben (im Anschluß an BGHZ 66, 182).«.Der beschließende Senat folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine die Ehre beeinträchtigende Rundfunk- oder Fernsehsendung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt der Zivilrechtsweg und nicht der Weg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (vgl. BGHZ 66, 182 [187]); demgemäß müssen die Kläger/Antragsteller ihre gegen die beklagte Rundfunkanstalt geltend gemachten Unterlassungsansprüche (Anträge zu I und II) im Zivilrechtsweg verfolgen.
- GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
Ob im vorliegenden Fall privatrechtliche Normen über den Persönlichkeitsschutz den geltend gemachten Anspruch prägen (vgl. dazu Gms-OGB, BGHZ 102, 280 [284]), ist nicht schon mit der Erwägung zu verneinen, der öffentlich-rechtliche organisierte Rundfunk werde mit seiner Programmausstrahlung hoheitlich tätig. - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nur deshalb in dieser Form gesetzlich organisiert worden, um in einer vom Staat unabhängigen Weise die Verwirklichung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 314 [322]).
- VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17
Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen …
Der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht hier schließlich nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, wonach für Unterlassungsansprüche der von Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in ihren Persönlichkeitsrechten betroffenen Bürger der Zivilrechtsweg eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.1994 - 7 B 48/94 -, NJW 1994, 2500 und juris).Für die Verwirklichung dieses Grundrechts bedürfe es jedoch im Hinblick auf mögliche Kollisionen mit den Persönlichkeitsrechten Dritter keines Sonderrechts für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, weshalb auch keine Veranlassung bestehe, die öffentlich-rechtlich organisierten Anstalten vom Anwendungsbereich der für diese Art von Grundrechtskollisionen bereitstehenden und durch die zivilgerichtliche Rechtsprechung im Einzelnen näher ausgeformten Normen der Privatrechtsordnung auszunehmen, weshalb insoweit der Zivilrechtsweg eröffnet sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.1994 - 7 B 48/94 -, NJW 1994, 2500 und juris Rn. 3).
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 65/21
Studierendenschaft der Universität Frankfurt am Main darf sich herabsetzend über …
c) Die Sachlage ist mithin auch nicht der beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vergleichbar, bei dem die Grenze der vom Betroffenen hinzunehmenden Berichterstattung trotz öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vom Privatrecht gezogen und sanktioniert wird (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74, BGHZ 66, 182, 185 ff., juris Rn. 11 ff.; BVerwG, NJW 1994, 2500). - BGH, 24.07.2001 - VI ZB 12/01
Rechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer …
Im Gegensatz zu den vom Beschwerdegericht herangezogenen, durch einfaches Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, deren Programmgestaltung privatrechtlich qualifiziert wird (Senatsurteil vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74 - NJW 1976, 1198; BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1994 - 7 B 48/94 - NJW 1994, 2500), sieht die Verfassung die Kirchen, was ihr Verhältnis zum Staat angeht, nicht in einer dem Bürger bzw. den privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften vergleichbaren Rolle.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 8 E 379/04
Verwaltungsrechtsweg bei Klage einer Partei gegen Sparkasse auf Kontoeröffnung
zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschluss vom 7.6.1994 - 7 B 48.94 -, NJW 1994, 2500; OVG NRW, Beschluss vom 4.1.1995 - 25 E 1298/94 -, S. 3 des Beschlussabdrucks. - VG Gelsenkirchen, 21.03.2002 - 17 L 494/02
Antrag auf Einsicht in Bautagebücher zur Ermöglichung der geforderten …
vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 7. Juni 1994 - 7 B 48/94 -, NJW 1994, 2500. - VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 L 82/04
Kein Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Sparkasse auf Einrichtung eines …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.1994 - 7 B 48.94 -, NJW 1994, 2500; OVG NRW, Beschluss vom 04.01.1995, a.a.O. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - 13 A 1518/16
Untersagung der Veröffentlichung des Wortbeitrags mit der Überschrift "WDR: …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 7 B 48.94 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139.81 -, juris, Rn. 28 f. - VG Köln, 09.06.2016 - 6 K 3837/15
Berichterstattung über Steuerrazzia beim Päsidenten eines …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.1994 - 7 B 48/94 -. - VG Köln, 08.11.2007 - 6 K 2/07
Anspruch auf Richtigstellung der fehlerhaften Informationen über Solaranlagen in …
vgl. § 9 Abs. 6 WDR-Gesetz bzw. § 56 Abs. 3 RStV für die Durchsetzung von medienrechtlichen Gegendarstellungsansprüchen und BVerwG, Beschluss vom 07.06.1994 - 7 B 48/94 - zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen, für die Geltendmachung von Abwehransprüchen wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder wegen Vermögensschädigung. - VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 K 1156/04
Anforderungen an den Verwaltungsrechtsweg auf Grundlage der Sonderrechtstheorie; …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.1994 - 7 B 48.94 -, NJW 1994, 2500; OVG NRW, Beschluss vom 04.01.1995, a.a.O. - OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
- VG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 L 3081/04
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtswegeröffnung zum Verwaltungsgericht; …