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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - 7 B 554/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - 7 B 554/07 (https://dejure.org/2007,22080)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.08.2007 - 7 B 554/07 (https://dejure.org/2007,22080)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. August 2007 - 7 B 554/07 (https://dejure.org/2007,22080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Krematoriums mit Pietätsraum in einem Gewerbegebiet; Beschränkbarkeit der Zulassung von Feuerbestattungsanlagen in einem Gewerbegebiet durch den Gebietsgewährleistungsanspruch bei bereits mehrfach zugelassener Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05

    Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - 7 B 554/07
    - BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 4 B 71.05 -, BRS 69 Nr. 69 - lediglich entschieden, dass ein Krematorium mit einem Pietätsraum, der es Trauergästen ermöglichen soll, in einem würdevollen, dem Anlass angemessenen äußeren Rahmen von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen, jedenfalls nach derzeitiger Anschauung über den Umgang mit den Verstorbenen in einem Gewerbegebiet nicht allgemein zulässig ist.

    So im Ergebnis auch: Gatz in jurisPR-BVerwG 11/2006 Anm. 3 zu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 4 B 71.05 -.

  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 15 BV 04.576

    Krematorium im Gewerbegebiet regelmäßig unzulässig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - 7 B 554/07
    Hiervon ausgehend erscheint dem Senat in Übereinstimmung mit der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung - vgl.: BayVGH, Urteil vom 30. Juni 2005 - 15 BV 04.576 -, BRS 69 Nr. 68, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 8 B 11345/05 -, BRS 69 Nr. 70 - die vom Verwaltungsgericht bejahte ausnahmsweise Zulässigkeit von Krematorien mit Pietätsraum in einem Gewerbegebiet durchaus vertretbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2005 - 8 B 11345/05

    Genehmigungsfähigkeit eines privat betriebenen Krematoriums im Industriegebiet;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - 7 B 554/07
    Hiervon ausgehend erscheint dem Senat in Übereinstimmung mit der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung - vgl.: BayVGH, Urteil vom 30. Juni 2005 - 15 BV 04.576 -, BRS 69 Nr. 68, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 8 B 11345/05 -, BRS 69 Nr. 70 - die vom Verwaltungsgericht bejahte ausnahmsweise Zulässigkeit von Krematorien mit Pietätsraum in einem Gewerbegebiet durchaus vertretbar.
  • BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88

    Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - 7 B 554/07
    vgl. bereits zu § 130 VwGO a.F.: BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1988 - 7 B 15.88 -, NVwZ-RR 1988, 125.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 7 A 1298/09

    Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für

    Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom 21. März 2007 (2 L 93/07) ab, die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der erkennende Senat durch Beschluss vom 15. August 2007 (7 B 554/07) zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Pläne sowie der Gerichtsakten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (VG Münster - 2 L 93/07 -, OVG NRW - 7 B 554/07 -) verwiesen.

    Abgesehen davon, dass sich die angesprochenen Einzelhandelsgeschäfte nicht in dem hier in Rede stehenden Gewerbegebiet, sondern in gesondert ausgewiesenen Industrie- und Gewerbegebieten befinden, hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 15. August 2007 7 B 554/07 ausgeführt, dass im Hinblick auf die nach den eigenen Angaben des Klägers in der Umgebung des Krematoriums zahlreich anzutreffenden typischen Gewerbebetriebe eine solche Gefährdung nicht besteht.

  • VG Münster, 24.04.2009 - 10 K 149/08

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Einäscherungsanlage mit Pietätsraum in einem als

    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 15. August 2007 - 7 B 554/07 - zurück; auf die Einzelheiten jenes Beschlusses wird Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 2 L 93/07 (OVG NRW 7 B 554/07) sowie auf die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen schließt sich das Gericht auch nach nochmaliger, nicht nur summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage den Ausführungen im Beschluss des Einzelrichters der 2. Kammer vom 21. März 2007 - 2 L 93/07 - an und macht sich darüber hinaus die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Beschluss vom 15. August 2007 - 7 B 554/07 - angestellten Erwägungen zu eigen.

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