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   BVerwG, 27.09.1979 - 7 B 56.79   

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https://dejure.org/1979,4817
BVerwG, 27.09.1979 - 7 B 56.79 (https://dejure.org/1979,4817)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1979 - 7 B 56.79 (https://dejure.org/1979,4817)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1979 - 7 B 56.79 (https://dejure.org/1979,4817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Notwendigkeit einer vorherigen schriftlichen Abmahnung vor der Rücknahme einer Taxikonzession wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23

    Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1979 - 7 B 56.79 -, Buchholz 442.01 § 25 PBefG Nr. 1 = juris, Rn. 4.
  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23

    Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1979 - 7 B 56.79, juris Rn. 4; BayVGH Beschluss vom 5. November 2020 - 11 ZB 20.642, juris Rn. 37; NdsOVG, Beschluss vom 30. August 2010 - 7 ME 59/10, juris Rn. 15; Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, Bd. 1, § 25 Rn. 8 (Stand: Dez. 2014).
  • VG Hamburg, 28.05.2015 - 5 K 859/15

    Widerruf einer Taxengenehmigung; Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmers wegen

    Vielmehr schließt diese Vorschrift nicht aus, dass die Rücknahme auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung auszusprechen ist, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.09.1979, 7 B 56/79, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Abgesehen davon, dass § 25 Abs. 1 Satz 2 PBefG kein ausnahmsloses Abmahnungserfordernis ("insbesondere") statuiert (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1979 - 7 B 56.79 - GewArch 1980, 141 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 22; OVG LSA, U.v. 9.4.1997 - A 4 S 238/96 - juris Rn. 17), ist dieses auch nicht fahrzeugbezogen zu verstehen, sondern auf die Person des Unternehmers ("erforderliche Zuverlässigkeit des Unternehmers ... nicht mehr gegeben"), hier auf die des Geschäftsführers als vertretungsberechtigte Person (Heß, a.a.O. § 35 Rn. 110), und das Verkehrsunternehmen ("wenn in seinem Verkehrsunternehmen ... ") bezogen (vgl. Heß a.a.O. § 35 Rn. 134: gewerbebezogene Unzuverlässigkeit).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2019 - 13 A 1682/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1979 - 7 B 56/79 -, Buchholz 442.01 § 25 PBefG Nr. 1 = juris, Rn. 4; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, 76. Aktualisierungslieferung Dezember 2018, § 25 PBefG Rn. 8.
  • VG Augsburg, 30.11.2017 - Au 3 S 17.1561

    Personenbeförderungsrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher

    Eine vorherige schriftliche Abmahnung durch die Behörde war nicht erforderlich (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1979 - 7 B 56/79 - juris).
  • VG Gera, 20.04.2016 - 3 E 201/16

    Überführungsfahrt - Widerruf der Zuteilung roter Kennzeichen

    § 16 FZV schließt nicht aus, dass der Widerruf auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung auszusprechen ist, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (vgl. zu § 25 PBefG BVerwG, Beschl. v. 27. September 1979 - 7 B 56/79 - zit. nach Juris).
  • VG München, 13.12.2013 - M 23 S 13.5118

    Widerruf von personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen; Unzuverlässigkeit des

    Eine vorherige schriftliche Abmahnung durch die Behörde war nicht erforderlich (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1979 - 7 B 56/79 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 13 B 482/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer rettungsrechtlichen

    hierzu BVerwG, Beschluss vom 27.9.1979 - 7 B 56.79 -, GewArch 1980, 141; VG Augsburg, Urteil vom 18.10.2005 - Au 3 K 05.513 -, juris.
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 B 83.80

    Antwort-Wahl-Verfahren - Terminologische Differenzen im medizinischen Schrifttum

    Sie ist mit dem Argument, es gebe im medizinischen Schrifttum in der Beurteilung des geprüften Stoffes inhaltliche oder terminologische Differenzen, die dazu führten, daß die vom Institut für Prüfungsfragen als unzutreffend qualifizierte Antwort des Prüflings ebenfalls vertretbar oder richtig erscheine, rechtlich nicht zu erschüttern (so der beschließende Senat zur Ärztlichen Vorprüfung nach dem Antwort-Wahl-Verfahren in seinen Beschlüssen vom 12. November 1980 - BVerwG 7 B 56.79 - und vom 27. Februar 1981 - BVerwG 7 B 11.80 -).
  • VG Aachen, 06.04.2020 - 10 L 190/20

    Mietwagenverkehr; Mietwagengenehmigung; Widerruf; Zuverlässigkeit; schwerwiegende

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