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   VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13   

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VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13 (https://dejure.org/2013,23809)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.09.2013 - 7 B 5845/13 (https://dejure.org/2013,23809)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. September 2013 - 7 B 5845/13 (https://dejure.org/2013,23809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Nds. SOG; § 2 Nr. 1a, b Nds. SOG; § 6 Nds. SOG; § 11 Nds. SOG; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO
    Anspruch auf Unterbringung bzw. Einweisung in einer Obdachlosenunterkunft zur Beseitigung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterbringung bzw. Einweisung in einer Obdachlosenunterkunft zur Beseitigung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    Nds. SOG § 1, Nds. SOG § 2 Nr. 1 a, Nds. SOG § 2 Nr. 1 b, Nds. SOG § 6, Nds. SOG § 11
    Obdachlosigkeit, Mittellosigkeit, Notunterkunft, Kostenübernahme, Kosten, Unionsbürger, SGB II, SGB XII, Reisekosten, Fahrkarte, Rückreise, örtliche Zuständigkeit, Obdachlosenunterkunft, Unterkunft, Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Augsburg, 15.12.2011 - Au 5 E 11.1840

    Einstweilige Anordnung; Obdachlosenunterbringung; ausreichendes Angebot einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Das danach ausreichende Angebot eine Unterbringungsmöglichkeit durch eine Gemeinde gilt nicht unbefristet (Beschluss des VG Augsburg vom 15. Dezember 2011 - Au 5 E 11.1840 -, juris).
  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 5 E 11.1485

    Einstweilige Anordnung; Obdachlosenunterbringung; gemeindliche Pflichtaufgabe;

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Die örtliche Zuständigkeit einer Gemeinde richtet sich stets nach der aktuellen Lage, d. h. nach dem Ort, an dem - zuletzt - Obdachlosigkeit eingetreten ist (VG Augsburg, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - Au 5 E 11.1485 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Danach ist es nicht möglich, "den Obdachlosen an die Gemeinde zu verweisen, in der er früher einmal den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse hatte" (Bay. VGH, Beschluss vom 26. April 1995 - 4 CE 95.1023 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09

    Drohende Obdachlosigkeit; fristlos gekündigte Erntehelfer; unmittelbare

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Die Kosten für einen Personenrücktransport, beispielsweise auch ins Ausland per Bus, können bei Einverständnis des Betroffenen allerdings übernommen werden (vgl. auch zur Kostenerstattung durch den Arbeitgeber, der Unterkunft zunächst gewährt hatte, sodann aber die 33 angestellten Erntehelfer in die Obdachlosigkeit entließ: Urteil des VG Sigmaringen vom 27. Juli 2011 - 5 K 2547/09 -, juris).
  • VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12

    Kein Anspruch auf barrierefreie Dusche in gemeindeeigener Notunterkunft

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Wer zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in eine gemeindliche Notunterkunft eingewiesen ist oder wird, hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, in dieser Unterkunft zu bleiben, weil die Notunterkunft lediglich der vorübergehenden Unterbringung dient, um aktuell drohende oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit abzuwenden, wobei der so geschaffene Zustand nicht als Dauerlösung betrachtet werden kann; durch die Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft wird kein Besitzstand des Obdachlosen begründet (Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris).
  • VG München, 11.05.2012 - M 22 E 12.2180

    Obdachlosenrecht; zuständige Gemeinde für die Unterbringung

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    "Eine Verwaltungspraxis dergestalt, obdachlos gewordene Gemeindebürger in die nahe liegende Großstadt zu schicken und sich dieser sicherheitsrechtlichen Problematik auf diesem Wege zu entledigen, wäre rechtswidrig" (VG München, Beschluss vom 11. Mai 2012 - M 22 E 12.2180 -, juris).
  • VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12

    Inanspruchnahme eines Eigentümers durch die Beschlagnahme seiner Wohnung für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Nach dem Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 - hat die Ordnungsbehörde (hier: die Antragsgegnerin) nicht für eine wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung, sondern lediglich für eine obdachmäßige Unterbringung zu sorgen; insoweit reicht es aus, wenn eine Unterkunft bereit gestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt.
  • OVG Bremen, 07.02.2013 - 1 B 1/13

    Obdachlosigkeit von Unionsbürgern - Obdachlosigkeit; rumänische Staatsbürger;

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    "einiges dafür, dass es nicht zulässig ist, ungeachtet der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bei Unionsbürgern etwaige obdachlosenpolizeiliche Maßnahmen auf die Übernahme der Rückführungskosten in das Herkunftsland zu beschränken" (OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 B 1/13 -, juris).
  • VG Augsburg, 18.10.2011 - Au 5 E 11.1520

    Kein Anspruch auf Unterbringung wegen Obdachlosigkeit; ausreichendes Angebot

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Insoweit kann es für die Gefahrenabwehrbehörde nur dann in Betracht kommen, einen Obdachlosen auf ein Gebiet einer fremden Gemeinde zu verweisen, wenn diese Unterkünfte für Obdachlose bereit hält und erklärt, die Kosten für die Unterbringung in dem beantragten Zeitraum sowie die Fahrtkosten zu übernehmen (VG Augsburg, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - Au 5 E 11.1520 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 13 AS 235/13
    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
    Der Antragsteller ist wohnungslos und kann sich auch nicht aus eigenen Mitteln auf den Wohnungsmarkt mit einer Unterkunft versorgen, zum einen weil preiswerter Wohnraum nach den Ausführungen der Antragsgegnerin im o.g. Erörterungstermin schon nicht zur Verfügung steht, zum anderen auch deshalb, weil er (anders als jedenfalls zunächst vorläufig noch der Antragsteller des Verfahrens 7 B 5631/13, Herr ..., vgl. Sozialgericht Oldenburg, nicht rechtskräftiger Beschluss vom 13. August 2013 - S 49 AS 268/13 ER -) keine Sozialleistungen erhält, wie das Sozialgericht Oldenburg mit Beschluss vom 2. August 2013 - S 47 AS 266/13 ER -, bestätigt durch Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. August 2013 - L 13 AS 235/13 B ER -, entschieden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19

    Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger

    Eine Verwaltungspraxis dergestalt, Obdachlose in nahe gelegene Großstädte oder sonstige Gemeinden zu schicken und sich auf dieser Weise gefahrenabwehrrechtlicher Probleme zu entledigen, ist grundsätzlich - wenn dies nicht auf einem einvernehmlichen Vorgehen der zuständigen mit der Nachbargemeinde beruht - rechtswidrig (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 05.09.2013 - 7 B 5845/13 - NVwZ-RR 2014, 195 m.w.N.; VG München, Beschl. v. 11.05.2012 - M 22 E 12.2180 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 1 S 45.15

    Vorerst keine Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule auf Grund von

    Soweit der Antragsgegner auf die Rechtsprechung zur "Umsetzung von Obdachlosen" verweist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Juni 1991, a.a.O., und Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 1989 - OVG 6 S 46.89 -, NVwZ 1989, 989; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 4 M 15/92 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris, und Beschluss vom 5. September 2013 - 7 B 5845/13 -, juris) und geltend macht, bei der vorliegend streitgegenständlichen "Räumungsanordnung", der ein sachlicher Grund zugrunde gelegen habe, handele es sich um einen solchen Fall, verhilft auch dies seiner Beschwerde nicht zum Erfolg.
  • VG Berlin, 20.12.2013 - 19 L 336.13

    Eigentümerin muss alte Eisfabrik in Mitte sichern

    Dabei spricht auch bei Unionsbürgern viel dafür, dass diese Maßnahmen nicht auf die bloße Übernahme der Rückführungskosten in das Herkunftsland beschränkt werden dürfen (vgl. zum Ganzen OVG Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - OVG 1 B 1/13 -, NVwZ-RR 2013, 361 ; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. September 2013 - VG 7 B 5845/13 -, Juris Rn. 16 ff.).
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