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   BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87   

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BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87 (https://dejure.org/1987,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 7 B 64.87 (https://dejure.org/1987,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 (https://dejure.org/1987,1739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender - Materielle Beschwer - Umlage eines Abwasserzweckverbandes - Zweckverbandsumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Allerdings weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, daß das Äquivalenzprinzip eine Ausprägung des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist (BVerwG, NVwZ 1982, 623; DVBl. 1983, 47); dieser Grundsatz bestimmt nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger, sondern auch diejenigen zwischen verschiedenen Hoheitsträgern (BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ).

    Denn es liegt auf der Hand und ist daher nicht weiter klärungsbedürftig, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot (vgl. BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ) eine Umlegung der Kosten eines kommunalen Zweckverbandes auf die verbandsangehörigen Gemeinden verbietet, bei der eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird.

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt unter Hinweis auf §§ 98 VwGO, 404 Abs. 1, 412 ZPO dargelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 149 ; 71, 38 ), steht die Einholung eines zusätzlichen Sachverständigengutachtens im Ermessen des Tatsachengerichts.

    Dies alles gilt auch dann, wenn das Gericht ein Gutachten verwerten will, das nicht im gerichtlichen Verfahren, sondern auf Veranlassung der Behörde im Verwaltungsverfahren erstellt worden ist, was hier auf das Gutachten des von der Beklagten vor der Bestimmung des umstrittenen Umlageschlüssels zu Rate gezogenen Sachverständigen Prof. M. zutrifft (vgl. BVerwGE 31, 149 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Allerdings weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, daß das Äquivalenzprinzip eine Ausprägung des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist (BVerwG, NVwZ 1982, 623; DVBl. 1983, 47); dieser Grundsatz bestimmt nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger, sondern auch diejenigen zwischen verschiedenen Hoheitsträgern (BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ).

    Denn es liegt auf der Hand und ist daher nicht weiter klärungsbedürftig, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot (vgl. BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ) eine Umlegung der Kosten eines kommunalen Zweckverbandes auf die verbandsangehörigen Gemeinden verbietet, bei der eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird.

  • VGH Bayern, 12.05.1982 - 4 B 80 A.497
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Allerdings weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, daß das Äquivalenzprinzip eine Ausprägung des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist (BVerwG, NVwZ 1982, 623; DVBl. 1983, 47); dieser Grundsatz bestimmt nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger, sondern auch diejenigen zwischen verschiedenen Hoheitsträgern (BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Das Tatsachengericht kann mithin auch ein solches Gutachten ohne Verstoß gegen seine Sachaufklärungspflicht zur Grundlage seiner Entscheidung machen, es sei denn, eine weitere Beweiserhebung ist aus besonderen Gründen unausweichlich (vgl. BVerwGE 69, 70 ; Beschluß des Senats vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Da derartige Abgaben im Unterschied zu Gebühren und Beiträgen nicht den Charakter eines Entgelts für einen dem Abgabenpflichtigen gebotenen Vorteil haben (vgl. BVerwGE 42, 210 ), ist das Äquivalenzprinzip - was keiner Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf - auf sie nicht ohne weiteres übertragbar.
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 1982, 622 ; DVBl. 1983, 46 ; NJW 1987, 503), begrenzt das Äquivalenzprinzip die Höhe von Gebühren und Beiträgen; es besagt, daß die geforderte Gebühr oder der geforderte Beitrag nicht außer Verhältnis zu der von dem Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen dürfen.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Der Hinweis auf die zum Erschließungsbeitragsrecht nach dem Bundesbaugesetz ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 50, 2 (9) reicht dazu nicht aus.
  • BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86

    Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 1982, 622 ; DVBl. 1983, 46 ; NJW 1987, 503), begrenzt das Äquivalenzprinzip die Höhe von Gebühren und Beiträgen; es besagt, daß die geforderte Gebühr oder der geforderte Beitrag nicht außer Verhältnis zu der von dem Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen dürfen.
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
    Er muß allerdings durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert sein (BVerwGE 37, 43 ; BVerwG, NJW 1987, 856 ).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Das läßt sich auf das Umlagerecht nicht übertragen (ebenso BVerwG, Beschluß vom 21. Oktober 1987 -- 7 B 64.87 --, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 [S. 2 f.]; vgl. auch BVerfGE 23, 353 [367]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Eine formelle Beschwer ist dafür nicht erforderlich, weil die Beigeladene nicht gehalten ist, einen Sachantrag zu stellen; es genügt insoweit, wenn sie materiell beschwert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64/87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.03.2024 - 3 LZ 715/21
    Zwar ist der Klägerin darin beizupflichten, dass der rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot eine Kostenumlegung verbietet, die sachunangemessen ist und zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führt (vgl. zu der Umlage der Kosten eines kommunalen Zweckverbands auf die verbandsangehörigen Gemeinden BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5).

    Soweit sie darauf verweist, dass das Verbot einer sachunangemessenen und unverhältnismäßigen Benachteiligung im Sinne der von ihr zitierten Entscheidung des Eufach0000000011s (Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5) noch nicht "näher ausgeformt" sei, ist zu bemerken, dass dieses Kriterium einer rechtssatzmäßigen Konkretisierung nicht zugänglich ist, da ihre Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    14 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder mangels Entgeltcharakter nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für den Umlagepflichtigen bedarf (BVerwGE 42, 210 sowie Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 2).

    Auch wenn es nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf, gilt im Hinblick auf den mit der Verbandsmitgliedschaft bzw. der Umlegung der Verbandslast verbundenen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG, dass für die Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers ein sachgerechter Grund vorliegen und die Umlegung ihrerseits nicht sachunangemessen sein und nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen darf (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - a.a.O., S. 3).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15

    Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität;

    Dem Zweckverband kommt dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu, für den es nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für den Umlagepflichtigen bedarf und der nur insoweit begrenzt ist, als der Maßstab nicht sachwidrig und für das Wirken des Verbands nicht völlig unpassend sein darf, mithin nicht zu prüfen ist, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden wurde (vgl. OVG Bbg, Urteil vom 14. Juli 2004 - 2 D 2/02.NE -, juris Rn. 81; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210, 217; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1; Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 -, NVwZ 2002, 1508; Urteil vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 2.06 -, NVwZ-RR 2007, 159; Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314, 316; VGH BW, Urteil vom 5. Mai 2014 - 3 S 1947/12 -, juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2002 - 4 ZB 01.2547 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 4 L 107/07 -, juris Rn. 6; ThürOVG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/05 -, ThürVBl 2008, 225, 228; Forst, KStZ 2006, 161, 163 ff und 2006, 181).
  • OVG Thüringen, 27.02.2008 - 4 EO 355/05

    Überprüfung eines Verbandsumlagebescheides im Verfahren des vorläufigen

    Der Umlagemaßstab muss allerdings dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot genügen, die eine Umlegung der Kosten eines kommunalen Zweckverbandes auf die verbandsangehörigen Gemeinden verbieten, bei der eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 zu § 3 AbwAG Nr. 1).

    Zulässig kann beispielsweise auch ein Maßstab sein, der sich an der in den einzelnen Mitgliedsgemeinden anfallenden Abwassermenge im Verhältnis zur Abwassermenge im Verbandsgebiet insgesamt orientiert (vgl. den Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - a. a. O.) oder die Zahl der Hausund Grundstücksanschlüsse auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinde ins Verhältnis setzt zur Zahl der Anschlüsse im gesamten Verbandsgebiet, oder eine Kombination aus mehreren zulässigen Maßstäben (vgl. OVG Brdbg., Beschluss vom 14.07.2004 - 2 D 2/02.NE - a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64.87 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2007 - 4 L 107/07

    Zur Erhebung von Zweckverbandsumlagen

    Denn die (Zweck)Verbandsumlage (vgl. dazu umfassend Forst, KStZ 2006, 161 ff., 181 ff.) ist ein Instrument des Finanzausgleichs unter öffentlich-rechtlichen Körperschaften und hat gerade nicht den Charakter eines Entgelts für einen dem Umlagepflichtigen gebotenen Vorteil (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 - Beschl. v. 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Er muss darauf achten, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot eine Umlegung der Kosten auf die verbandsangehörigen Gemeinden verbietet, bei der eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (so BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987, a.a.O.; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 8. Februar 2002 - 4 ZB 01.2547 -, zit. nach JURIS).

  • BVerwG, 21.06.2018 - 6 BN 4.17

    Begrenzung des Gestaltungsspielraums eines Verwaltungsverbandes bei der

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Maßstäbe für die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder mangels Entgeltcharakter nicht am Maßstab des Äquivalenzprinzips, sondern am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Gleichheitssatzes zu messen sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 29; Beschlüsse vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 S. 2 f. = juris Rn. 5 und vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508 Rn. 15).

    Hierfür gilt der Gleichheitsgrundsatz als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG; BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 S. 2 f. = juris Rn. 5 und vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 9 S. 14 f. = juris Rn. 11).

  • VG Düsseldorf, 22.12.2020 - 29 K 97/20

    Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung

    Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, juris, Rn. 88, 98; BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64/87 -, juris, Rn. 5; Driehaus/Holtbrügge, Kommunalabgabenrecht, Loseblattsammlung, 45. Ergänzungslieferung, September 2011, § 1 Kommunalabgabengesetz, Rn. 36.

    Der streitgegenständliche Bescheid ist nur darauf zu überprüfen, ob durch ihn die Klägerin " offenbar sachunangemessen [...] benachteiligt " wird, vgl. zur Krankenhausumlage BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, juris, Rn. 99, 100, 102, wonach die Umlage " sachbezogen " bzw. " sachgerecht " zu bestimmen ist; vgl. zur Abwasserumlage eines Zweckverbandes BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 64/87 -, juris, Rn. 5; vgl. zur Gewässerunterhaltungsumlage eines Unterhaltungsverbandes BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, juris, Rn. 29; vgl. zur Datenverarbeitungsumlage eines Zweckverbandes OVG Sachsen, Urteil vom 30. März 2020 - 4 A 508/16 -, juris, Rn. 48, bzw. ob der Beklagte " willkürlich " Kosten auf die Klägerin verteilt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst;

    Erforderlich ist im Fall der Beiladung eine materielle Beschwer (BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64/87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2020 - 29 K 7707/18

    Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung

  • VG Düsseldorf, 23.11.2020 - 29 K 17430/17
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13

    Anschlussgebühr, Niederschlagswassergebühr, Abgabenbescheid, Bestimmtheit,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16

    Aufgabenübergang; Datenverarbeitungsdienstleistungen; Aufgabenübertragung;

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20

    Beitrag; Deichverband; Mitglied; Mitgliedschaft; Satzung; Teilnichtigkeit;

  • OVG Brandenburg, 14.07.2004 - 2 D 2/02

    Normenkontrolle einer Wasserversorgungsgebührensatzung, Antragsbefugnis,

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

  • VG Minden, 25.08.2008 - 3 K 3143/06

    Stadt Lügde muss vollen Beitrag für die Volkshochschule Lippe-Ost zahlen

  • BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
  • VG Cottbus, 06.12.2007 - 4 K 512/03

    Verbandsumlage bemessen anhand des Einwohnerzahlmaßstabs

  • VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13

    Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach

  • OVG Saarland, 14.12.1999 - 2 R 4/99

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen nur bei materieller Beschwer

  • VG Stuttgart, 15.08.2012 - 3 K 1490/11

    Faktisch bezugsunabhängige Umlage eines Fernwasserversorgungsverbands

  • VG Arnsberg, 18.03.2010 - 7 K 3612/08

    Maßstäbe für die Verteilung der Kosten für eine Abwasserentsorgung;

  • OVG Saarland, 07.01.2005 - 3 Q 41/04

    Abwasser; Verbandsbeitrag; sachliche Unbilligkeit; Erlass; Übermaßverbot

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13

    Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die

  • VG Arnsberg, 18.03.2010 - 7 K 3290/09

    Heranziehung zu Reinhaltungsbeiträgen i.R.d. Abwasserbeseitigung; Finanzierung

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233

    Schulverband; Umlage für die Miete von Schulgebäuden; vorläufige Kalkulation im

  • VG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 5 K 547/14

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Arnsberg, 02.09.2010 - 7 K 3678/08

    Beanstandung der Erhebung des Allgemeinen Reinhaltungsbeitrags betreffend die

  • VG Frankfurt/Oder, 30.04.2019 - 5 K 242/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Arnsberg, 02.09.2010 - 7 K 3251/09

    Erhebung eines Allgemeinen Reinhaltungsbeitrages

  • VG Gera, 14.04.2010 - 2 K 320/07

    Kommunalrecht

  • VG Leipzig, 24.01.2006 - 6 K 719/05
  • VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07

    Rechtsgrundlage und Umlageschlüssel für Umlagebescheide gegenüber den

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