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   BVerwG, 24.10.1991 - 7 B 65.91   

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BVerwG, 24.10.1991 - 7 B 65.91 (https://dejure.org/1991,1612)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1991 - 7 B 65.91 (https://dejure.org/1991,1612)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65.91 (https://dejure.org/1991,1612)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung neuer Deponieflächen - Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellungsbeschlüsse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2217
  • NJW 1992, 2717 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 789
  • DVBl 1992, 310
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Die durch diese Vorschrift eröffnete Möglichkeit kann die Planungsbehörde auch zu dem Zweck nutzen, einen Rechtsfehler des Planfeststellungsbeschlusses zu beheben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 65.91 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44; vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 26 bis 35.82 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 22 für den Fall einer nachträglichen Zusicherung).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Insofern hätten sogar neue Erwägungen nachgeschoben werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1991 - 7 B 65.91 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15

    Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos

    Andererseits ist zu berücksichtigen, ob nach Hinzutreten der neuen Deponieteile die Betriebsweise und die Ablagerungstechnik sich gegenüber der Altanlage als völlig andersartig darstellt und hiervon unabhängig eingerichtet werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.1991 - 7 B 65/91 -, UPR 1992, 153 und juris Rn. 4; Mann in Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 35 Rn. 23; Fellenberg/Schiller in Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 35 Rn. 24).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Dieser Auffassung ist der erkennende Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 65.91 -(Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44) und - BVerwG 7 B 66.91 - entgegengetreten, mit denen die Beschwerden anderer Kläger gegen die sie betreffende Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurden.
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Eine Planänderung im Sinne des § 76 VwVfG liegt vor, wenn die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt und das Vorhaben nicht nach Art, Größe, Gegenstand und Betriebsweise durch ein wesentlich anderes Vorhaben ersetzt wird (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214, 219; Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65.91 -, juris; Fischer, in: Ziekow u. a., Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, S. 156).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

    Grundsätzlich dürfen Planfeststellungsbeschlüsse auch noch nachträglich während eines gerichtlichen Verfahrens geändert werden, um Rechtsmängel zu beseitigen (vgl. den Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 65.91 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 3 L 404/09

    Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline

    Eine solche unwesentliche Änderung liegt (nur) vor, wenn die Konzeption des Vorhabens oder wesentliche Teile hiervon, das Plangefüge, die Art, Größe, Betriebsweise oder der Gegenstand nicht betroffen sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65/91 -, DVBl. 1992, 310 und juris-Dokumentation (zusätzliche Deponieflächen bei einer Abfallbeseitigungsanlage), wonach darauf abzustellen sei, ob die Identität der alten Anlage gewahrt oder ob nach Gegenstand, Art und Betriebsweise eine wesentlich andersartige Anlage hinzugekommen ist; Kopp / Ramsauer, a. a. O., § 76 Rn. 2 und 14, beziehungsweise wenn sie den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis nach Struktur und Inhalt nicht berührt, also die Frage sachgerechter Zielsetzung und Abwägung im Sinne der Gesamtplanung nicht erneut aufwerfen kann (z. B. bei der Ergänzung des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich einer Fernstraßenplanung lediglich um Schutzauflagen).
  • VG Hamburg, 21.11.2002 - 15 VG 2453/02
    Im übrigen ändert auch die Tatsache, dass der ursprüngliche Plan zur Zeit der Änderung gerichtlicher Kontrolle unterlag, nichts an der Möglichkeit einer Änderung nach § 76 Abs. 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.1991, NVwZ 1992, 789; BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7; BVerwG, Urteil vom 25.1.1996, BVerwG 100, 238 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 20 A 6471/95

    Josefine Mutzenbacher

    Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 19.95 -, DVBl. 1997, 714; Beschluß vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65.91 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44 (S. 99 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96

    Änderungsplanfeststellungsbeschluß wegen Rechtsfehler im ursprünglichen

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG, die auch den Klägern ausweislich der Klagebegründung bekannt ist, dürfen Planfeststellungsbeschlüsse grundsätzlich auch noch nachträglich während des gerichtlichen Verfahrens geändert werden, um Rechtsmängel zu beseitigen (Beschluß v. 24.10.1991 - 7 B 65.91 -, DVBl. 1992, 310 = NVwZ 1992, 789; Beschluß v. 16.12.1992 - 7 B 180.92 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, DVBl. 1996, 677 = NuR 1996, 466).
  • BVerwG, 03.01.2003 - 4 B 71.02

    Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses ohne Durchführung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1997 - 20 B 713/95

    Linienführung einer Straßenbahn; Vorhabengenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 20 D 85/09

    Klage gegen den "Schwarzen Kegel" auf der Zentraldeponie Leppe in Lindlar

  • VG Düsseldorf, 10.02.2009 - 3 L 64/09

    Kein Etappensieg der Stadt Solingen in Sachen Bayer-Pipeline

  • VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96

    Planfeststellung für einen U-Bahnbetriebshof; zur Vermeidbarkeit eines Eingriffs

  • OVG Sachsen, 08.07.1999 - 1 S 318/98

    Bodenreinigungsanlage; Eigentum der Gemeinde; Zuständigkeit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94
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