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   BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14874
BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01 (https://dejure.org/2001,14874)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2001 - 7 B 7.01 (https://dejure.org/2001,14874)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 7 B 7.01 (https://dejure.org/2001,14874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache bei unredlichem Erwerb eines Grundstücks wegen Schwarzgeldabrede - Darlegungsumfang bei Rüge eines verfahrensverletzenden Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz - Zulassung der Revision wegen Divergenz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.01.1994 - 7 B 200.93

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Erwerb eines Grundstücks gegen Zahlung von "Schwarzgeld" nicht unredlich ist, wenn die verschleierte Zahlung dazu dienen sollte, dem Verkäufer im Ergebnis ein höheres Entgelt zu verschaffen, als ihm nach den einschlägigen Preisvorschriften der DDR zugestanden hätte (vgl. Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01
    Die Divergenz sehen die Kläger darin, dass das Verwaltungsgericht angenommen habe, das umstrittene Anwesen sei nicht unmittelbar der Wohnraumbewirtschaftung unterstellt gewesen, während der Senat mit Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2) entschieden habe, dass für den ordnungsgemäßen Erwerb eines solchen bebauten Grundstücks in der DDR die Erteilung einer Wohnraumzuweisung nach der Wohnraumlenkungsverordnung unbedingt notwendig gewesen sei.
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Von der nach DDR-Recht zu beurteilenden Wirksamkeit des Kaufvertrages auch im Falle einer Schwarzgeldvereinbarung geht entgegen der Annahme des Klägers ebenfalls der Bundesgerichtshof aus (vgl. Urteil vom 7. Mai 1993 - BGH V ZR 99/92 - DtZ 1993, 245; vgl. ebenso Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01).

    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).

  • BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung im Verwaltungsprozess -

    Soweit der Beigeladene in diesem Zusammenhang vorträgt, dass zwischen dem Zeugen und der Rechtsvorgängerin des Klägers eine Schwarzgeldabrede getroffen worden sei, verkennt er, dass eine solche Abrede nicht zur Unredlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 3 VermG führt, wenn die verschleierte Zahlung dazu dienen sollte, dem Verkäufer im Ergebnis ein höheres Entgelt zu verschaffen, als ihm nach den einschlägigen Preisvorschriften der DDR zugestanden hätte (vgl. Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 - sowie Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
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