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   BVerwG, 02.07.1998 - 7 B 72.98   

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https://dejure.org/1998,23414
BVerwG, 02.07.1998 - 7 B 72.98 (https://dejure.org/1998,23414)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1998 - 7 B 72.98 (https://dejure.org/1998,23414)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 7 B 72.98 (https://dejure.org/1998,23414)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01

    Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten -

    Denn es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicher zu stellen ist, dass bei zwei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 7 B 72.98 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 298, 301 f.).
  • VG Sigmaringen, 08.01.2003 - 2 K 1834/02

    Fehlerhafte Störerauswahl bei denkmalschutzrechtlicher Sanierungsanordnung

    Zwar gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl der Eingriff in die Zivilrechtsordnung (hier: bezogen auf den Gesamtschuldnerausgleich) immer so gering wie möglich zu halten ist (BVerwG, Beschluss vom 02.07.1998 -7 B 72/98-, zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00

    Heranziehung des Grundstückseigentümers zur Altlasten-Feststellung bei

    Es gibt aber keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicherzustellen ist, dass bei zwei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist (VGH Mannheim, Beschluss vom 29.04.2002 - 10 S 2376/01 - VBlBW 2002, 431 ff = UPR 2002, 398 f unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 02.07.1998 - 7 B 72.98 - Juris-Rechtsprechung; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, NVwZ 1990, 474).
  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RO 8 K 08.1452

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Konzepts zur Durchführung von

    Zwar gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicherzustellen ist, dass bei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist (Beschl. d. BVerwG v. 2.7.1998 Az. 7 B 72/98; Urt. d. VGH Mannheim v. 8.2.1993 Az. 8 S 515/92 sowie Beschl. d. VGH Mannheim v. 29.4.2002 Az. 10 S 2367/01 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2023 - 3 M 63/23

    Bauordnungsrechtliche Störerauswahl bei der Beseitigung eines heruntergekommenen

    Dass eine Regelung des internen Ausgleichs zwischen den Störern berücksichtigt werden müsste, trifft hingegen grundsätzlich nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - 7 B 72.98 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Januar 2012 - 10 S 1476/11 - juris Rn. 23 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 15. September 2000 - 22 ZS 00.1994 - juris Rn. 5 ff.).
  • VG Ansbach, 29.01.2009 - AN 3 S 08.01987

    Vorläufiger Rechtsschutz; Begründung des Sofortvollzugs; Nutzungsuntersagung;

    Zum einen sind zivilrechtliche Vorgaben bei den Grundsätzen der Störerauswahl jedenfalls nicht bindend (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 2.7.1998, 7 B 72/98), zudem musste dem Antragsteller im Hinblick auf den seit längerem ersichtlich als Autoverkaufsplatz betriebenen Betrieb seines Mieters klar sein, dass dieser baurechtlich nicht genehmigt und damit baurechtswidrig betrieben wurde.
  • VG Augsburg, 04.09.2023 - Au 9 K 22.1567

    Verpflichtung zur Durchführung von Detailuntersuchungsmaßnahmen, Unbestimmtheit,

    Eine anderslautende Argumentation würde im Ergebnis darauf abzielen, dass öffentlich-rechtliche Eingriffsermächtigungen dem Zivilrecht unterzuordnen sind (vgl. BVerwG, B.v. 2.7.1998 - 7 B 72.98 -juris Rn. 3; VGH BW, U.v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - juris Rn. 62).
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