Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2521
BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87 (https://dejure.org/1987,2521)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1987 - 7 B 76.87 (https://dejure.org/1987,2521)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1987 - 7 B 76.87 (https://dejure.org/1987,2521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen - Bestimmung des Umfangs nach den die maßgebliche Rechtsauffassung des Gerichts darstellenden Entscheidungsgründen - Beschwer des Klägers bei statt gebendem Bescheidungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87
    In dem Senatsurteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - (DVBl. 1982, 447 = NJW 1983, 407 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157) ist ausgeführt, bei Bescheidungsurteilen im Sinne des § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO lasse sich die Rechtsauffassung, zu deren Beachtung das Gericht die Behörde verpflichte, regelmäßig nicht in der Urteilsformel darstellen; deshalb bestimme sich der Umfang der materiellen Rechtskraft nach den die maßgebliche Rechtsauffassung des Gerichts darstellenden Entscheidungsgründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 10 S 1808/18

    Durchsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Bescheidungsurteils; wirkungsvolle

    Da diese Rechtsauffassung sich nicht aus dem Urteilstenor selbst entnehmen lässt, ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen, in denen die - von der Behörde zu beachtende - Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen dargelegt wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 27.01.1995 - 8 C 8.93 - NJW 1996, 737 und vom 03.11.1994 - 3 C 30.93 - NVwZ 1996, 66; Beschluss vom 22.04.1987 - 7 B 76.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Die Reichweite der materiellen Rechtskraft erstreckt sich vielmehr auf die Rechtsauffassung, die das Bescheidungsurteil der Behörde zur Beachtung bei dem Erlaß des neuen Verwaltungsakts vorschreibt (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1981, a.a.O.; Beschluß vom 22. April 1987 - BVerwG 7 B 76.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54 S. 1 ).

    Es beschwert aus diesem Grunde auch einen Kläger, wenn die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung sich nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1981, a.a.O. m.weit.Nachw.; Beschluß vom 22. April 1987, a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Da die Rechtsauffassung, die ein Bescheidungsurteil der Behörde zur Beachtung bei dem Erlaß des neuen Verwaltungsakts vorschreibt, sich nicht aus der Urteilsformel selbst entnehmen läßt, ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im einzelnen darlegen (vgl. etwa Urteile vom 3. Dezember 1981, a.a.O. S. 52, vom 19. Juni 1968, a.a.O. S. 12 f., vom 22. September 1983, a.a.O. S. 5 und vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - Buchholz 316 § 55 VwVfG Nr. 2 S. 1 ; Beschluß vom 22. April 1987 - BVerwG 7 B 76.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54 S. 1 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht