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BVerwG, 11.03.1997 - 7 B 78.97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entsprechende Anwendung des Vermögensgesetzes auf vermögensrechtliche Ansprüche von Bürgern, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden - Verlust des Vermögens infolge von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.11.1996 - 3 K 687/95
- BVerwG, 11.03.1997 - 7 B 78.97
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04
Schädigung während der NS-Zeit; Rechtsnachfolger; Fiskuserbrecht; ausländischer …
Als solche ist sie in Bezug auf ein im Beitrittsgebiet gelegenes Grundstück schon deswegen nicht zu beanstanden, weil die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der DDR unterblieben und der Gesetzgeber nicht gehindert war, diese Lücke zu schließen, nachdem sich die Möglichkeit hierzu im Zuge der Wiedervereinigung ergeben hatte (Beschluss vom 11. März 1997 - BVerwG 7 B 78.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 107). - VG Berlin, 16.05.2013 - 29 K 328.11
Auskehrung des Erlöses für ein Grundstück in Berlin-Mitte nach dem VermG, …
Mit seinem Regelungszweck, bestimmte Erwerbsvorgänge aus nationalsozialistischer Zeit rechtlich zu missbilligen und daher zu Gunsten des früheren Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger rückabzuwickeln, stellt sich § 1 Abs. 6 VermG vielmehr als eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums dar, die schon deswegen nicht zu beanstanden ist, weil die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Gebiet der DDR anders als im früheren Bundesgebiet unterblieben und der Gesetzgeber allein durch den Zeitablauf nicht gehindert war, die Wiedergutmachung im Gebiet der DDR nachzuholen, nachdem sich die Möglichkeit hierzu im Zuge der Wiedervereinigung ergeben hatte (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 1997 - 7 B 78.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 107 = juris Rdnr. 2, …und vom 22. Juni 2006 - 7 B 49.06 -, juris Rdnr. 2).