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BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hochschulrahmengesetz - Akademischer Grad - Entziehung - Untersuchungsgrundsatz - Revision - Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88
Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit
BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88Wilhelm Stäglich
BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82Wilhelm Stäglich
OLG Hamburg, 01.07.1975 - RDS 1/74Neonazismus: Injurien eines Ex-Richters
Wilhelm Stäglich
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2911
- NVwZ 1988, 933 (Ls.)
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
Zur Bestimmung der den Fristlauf auslösenden Umstände nach § 49 II 2 VwVfG in Verbindung mit § 48 IV 1 VwVfG (Bestätigung von BVerwGE 70, 356 = NJW 1985, 819 = NVwZ 1985, 335 L).Nicht gefolgt werden könne der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (BVerwGE 70, 356), wonach die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst zu laufen beginne, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit erkannt hat und ihr die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, sich mithin die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG als eine Entscheidungs- und nicht als Bearbeitungsfrist der Behörde darstelle; angesichts der grundsätzlichen Kritik, die diese Entscheidung erfahren habe, müsse die damit verbundene Problematik als grundsätzlich angesehen werden.
Die Auslegung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist jedenfalls durch die von der Beschwerde beanstandete Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts für den hier interessierenden Zusammenhang grundsätzlich geklärt; das kommt übrigens auch darin zum Ausdruck, daß sich die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, dem Großen Senat angeschlossen hat (z.B. VGH Mannheim in VBlBW 1986, 221 [224], OVG Münster in NVwZ 1988, 71 [723]; vgl. auch gegenüber den in der Beschwerdeschrift zitierten negativen Stimmen in der Literatur die eher positiven Äußerungen bei Osterloh in JuS 1985, 561 [562 unter Hinweis auf Götz in JuS 1983 926], Hendler in JuS 1985, 947 sowie Battis, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1985, Rdnr. 213); bestätigt wird dies durch den Umstand, daß die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 10/6283) eine Änderung des § 48 Abs. 4 VwVfG im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Großen Senats für überflüssig hält; ob diese Einschätzung zu billigen ist, mag angesichts der vielerlei möglicherweise unterschiedlich zu beurteilenden Fallgestaltungen, die jüngst Kellermann geschildert hat (VBlBW 1988, 46 [4q ff.]), zweifelhaft erscheinen, ebenso wie es denkbar ist, daß sich für solche Fallgestaltungen ohne Eingreifen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit § 48 Abs. 4 VwVfG noch weitere grundsätzliche Fragen stellen können.
- BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
Wilhelm Stäglich
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
Der Kläger, Verfasser des im Jahre 1979 erschienenen Buches das vom Landgericht Stuttgart durch von Bundesgerichtshof (BGHSt 31, 226) und Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12. Oktober 1983 - 1 BvR 409.83) bestätigtes Urteil vom 7. Mai 1982 eingezogen worden ist, wendet sich gegen einen Bescheid der beklagten Universität vom 29. März 1983, mit dem der Präsident der Beklagten dem Kläger den Entzug seines Doktorgrades wegen Unwürdigkeit auf Grund jenes Buches durch einen Beschluß des Dekane-Konzils der Beklagten vom 24. März 1983 bekanntgegeben hat.Die Beschwerde bezieht sich ihrerseits im wesentlichen auf die Stellungnahme in der Berufungsbegründung zu den Äußerungen des Verwaltungsgerichts, Die in Bezug genommenen Stellen der Berufungsbegründung setzen sich jedoch nicht mit dem Verwaltungsgericht, sondern mit der Argumentation des Landgerichts Stuttgart in seinem Einziehungsurteil vom 7. Mai 1982 und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 226) auseinander.
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
Ebensowenig wie die durch Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit künstlerischer Betätigung in den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern menschlicher Ehre eingreifen darf (vgl. BVerfGE 75, 369), gestattet es die Wissenschaftsfreiheit - erst recht nicht die Meinungsäußerungsfreiheit, auf die sich der Kläger im Laufe des Verfahrens ebenfalls wiederholt berufen hat -, Straftatbestände zu verwirklichen, die - wie die §§ 130, 131 StGB zumindest in dem hier in Frage stehenden Bereich - die Menschenwürde der verletzten Personenkreise in ihrem Kern schützen sollen.
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.1985 - 10 S 1892/84
Zuschuß zum kommunalen Straßenbau - Rücknahme des Bewilligungsbescheids bei …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
Die Auslegung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist jedenfalls durch die von der Beschwerde beanstandete Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts für den hier interessierenden Zusammenhang grundsätzlich geklärt; das kommt übrigens auch darin zum Ausdruck, daß sich die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, dem Großen Senat angeschlossen hat (z.B. VGH Mannheim in VBlBW 1986, 221 [224], OVG Münster in NVwZ 1988, 71 [723];… vgl. auch gegenüber den in der Beschwerdeschrift zitierten negativen Stimmen in der Literatur die eher positiven Äußerungen bei Osterloh in JuS 1985, 561 [562 unter Hinweis auf Götz in JuS 1983 926], Hendler in JuS 1985, 947 sowie Battis, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1985, Rdnr. 213); bestätigt wird dies durch den Umstand, daß die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 10/6283) eine Änderung des § 48 Abs. 4 VwVfG im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Großen Senats für überflüssig hält; ob diese Einschätzung zu billigen ist, mag angesichts der vielerlei möglicherweise unterschiedlich zu beurteilenden Fallgestaltungen, die jüngst Kellermann geschildert hat (VBlBW 1988, 46 [4q ff.]), zweifelhaft erscheinen, ebenso wie es denkbar ist, daß sich für solche Fallgestaltungen ohne Eingreifen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit § 48 Abs. 4 VwVfG noch weitere grundsätzliche Fragen stellen können. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1987 - 12 A 954/86
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
Die Auslegung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist jedenfalls durch die von der Beschwerde beanstandete Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts für den hier interessierenden Zusammenhang grundsätzlich geklärt; das kommt übrigens auch darin zum Ausdruck, daß sich die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, dem Großen Senat angeschlossen hat (z.B. VGH Mannheim in VBlBW 1986, 221 [224], OVG Münster in NVwZ 1988, 71 [723];… vgl. auch gegenüber den in der Beschwerdeschrift zitierten negativen Stimmen in der Literatur die eher positiven Äußerungen bei Osterloh in JuS 1985, 561 [562 unter Hinweis auf Götz in JuS 1983 926], Hendler in JuS 1985, 947 sowie Battis, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1985, Rdnr. 213); bestätigt wird dies durch den Umstand, daß die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 10/6283) eine Änderung des § 48 Abs. 4 VwVfG im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Großen Senats für überflüssig hält; ob diese Einschätzung zu billigen ist, mag angesichts der vielerlei möglicherweise unterschiedlich zu beurteilenden Fallgestaltungen, die jüngst Kellermann geschildert hat (VBlBW 1988, 46 [4q ff.]), zweifelhaft erscheinen, ebenso wie es denkbar ist, daß sich für solche Fallgestaltungen ohne Eingreifen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit § 48 Abs. 4 VwVfG noch weitere grundsätzliche Fragen stellen können. - BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
Zu Unrecht meint die Beschwerde, das Bundesverfassungsgericht habe die Frage offengelassen, ob das Prinzip der Gruppenuniversität Verfassungsrang beanspruchen könne; vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgesprochen, die Garantie der Wissenschaftsfreiheit habe weder das überlieferte Strukturmodell der deutschen Universität zur Grundlage, noch schreibe sie überhaupt eine bestimmte Organisationsform des Wissenschaftsbetriebs an den Hochschulen vor (BVerfGE 35, 79 [116]). - BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86
Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88
Das kann immerhin zweifelhaft sein, da § 4 GFaG die Entziehung des Doktorgrades ohne Fristbegrenzung regelt und insofern eine gegenüber dem § 49 VwVfG anderweitige, der Vorschrift des § 49 VwVfG vorgehende Regelung enthalten kann (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Oktober 1q87 - BVerwG 3 C 27.86 - in NVwZ 1988, 349 [350]); ebenfalls offenbleiben kann, ob die diese Subsidiarität bestimmende Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nds. VwVfG im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG dem revisiblen Recht angehört oder, sollte dies nicht der Fall sein, der Senat ohnehin an die stillschweigend zugrunde gelegte Auffassung der Vorinstanzen gebunden wäre und von der Geltung der §§ 48 f. VwVfG ausgehen müßte.
- BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17
Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …
Ebenso liegt es bei einem bekannten Rücknahme- oder Widerrufsgrund, der von der Behörde in der Annahme der Geringfügigkeit zunächst hingenommen worden war, wenn sie nach Fristablauf Kenntnis davon erlangt, dass dieser Rücknahme- oder Widerrufsgrund zusätzliche Gefahren hervorruft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1). - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
Zu den weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen gehören insbesondere die für die Ermessensbetätigung wesentlichen Umstände (vgl. Beschluss vom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG S. 1 ). - BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 45.14
Akademische Selbstverwaltung; Berufsfreiheit; Entziehung eines Doktorgrades; …
Dies ist etwa bei einem Betrug beim Einwerben von Drittmitteln (v. Bargen, JZ 2015, 819 ) oder einer Volksverhetzung in Form einer pseudowissenschaftlichen Publikation (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 900/88 - juris Rn. 9 f.; BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1 S. 3) der Fall.
- BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 6.17
Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …
Ebenso liegt es bei einem bekannten Rücknahme- oder Widerrufsgrund, der von der Behörde in der Annahme der Geringfügigkeit zunächst hingenommen worden war, wenn sie nach Fristablauf Kenntnis davon erlangt, dass dieser Rücknahme- oder Widerrufsgrund zusätzliche Gefahren hervorruft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1). - BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10
Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip; …
Denn die Anwendung einer dem irrevisiblen Rechts entstammenden Ermessensregelung kann nicht als Verstoß gegen § 40 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA -) und damit als Verletzung revisiblen Rechts gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1 und vom 4. Juli 1990 - BVerwG 7 B 94.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 161). - BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93
Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der …
Mit solchen Fragen des Fristlaufs nach § 48 Abs. 4 VwVfG bei Sachverhalten, die wegen eines nachträglichen einschlägigen Gerichtsverfahrens dem vorliegenden ähnlich sind, hat sich der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Beschlüssenvom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - undvom 20. Mai 1988 - BVerwG 7 B 79.88 - (Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1 bzw. 316 § 48 VwVfG Nr. 56) befaßt. - BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Dies entspricht dem Zweck der Jahresfrist als einer Entscheidungsfrist, die sinnvollerweise erst anlaufen kann, wenn der zuständigen Behörde alle für die Rücknahmeentscheidung bedeutsamen Tatsachen bekannt sind (vgl. BVerwGE 70, 356 [362 f.]; 92, 81 [87] sowie Beschlüsse vom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - [Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1 S. 5 f. = NJW 1988, 2911/2912] und vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 3.93 - [Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 133 S. 25 f. = NVwZ 1995, 703/704]). - BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 7.17
Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …
Ebenso liegt es bei einem bekannten Rücknahme- oder Widerrufsgrund, der von der Behörde in der Annahme der Geringfügigkeit zunächst hingenommen worden war, wenn sie nach Fristablauf Kenntnis davon erlangt, dass dieser Rücknahme- oder Widerrufsgrund zusätzliche Gefahren hervorruft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1). - BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97
Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der …
Dieser Tatbestand kann insbesondere durch eine Leugnung der Judenverfolgung und des an der jüdischen Bevölkerung begangenen systematischen Massenmords im Dritten Reich verwirklicht werden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. November 1993 - 1 StR 193/93 - NStZ 1994, 140 und Urteil vom 15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94 - NJW 1995, 340 f.; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 916 und NJW 1994, 1779, 1780 f.; BVerwG NJW 1988, 2911 ff.). - BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 31.91
Führung akademischer Grade
Auch der Zulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt insofern nicht vor, da das Berufungsurteil nicht - wie von der Beschwerde behauptet - vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - NJW 1988, 2911 abweicht.Abgesehen davon, daß damit nicht eine grundsätzliche Bedeutung der Sache dargelegt werden kann, betreffen beide Rechtsfragen die Auslegung von irrevisiblem Landesrecht und sind demnach in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig (vgl. zur Ermessensausübung aufgrund landesgesetzlicher Ermächtigung Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - a.a.O.).
- OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
Zur Beweislastverteilung, wenn die Auszahlung von Fördermitteln in einer …
- BVerwG, 10.02.2022 - 4 B 20.21
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; inzidente Normenkontrolle; erfolglose …
- BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95
Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender …
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2009 - 6 S 54/09
Widerruf einer unter Widerrufsvorbehalt erteilten Buchmacherkonzession
- BVerwG, 22.11.1996 - 8 B 206.96
Vereinbarkeit der Berliner Zweckentfremdungsverbotsverordnung mit dem Grundgesetz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - 6 A 1135/08
Planstelleneinweisung Rücknahme Kenntnis Verwaltungsakt Entscheidungsfrist
- VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer …
- BVerwG, 06.09.1993 - 4 B 32.93
Vereinbarkeit einer Nutzungsänderung eines im Außenbereich gelegenen nicht …
- VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
- VG Köln, 09.08.2019 - 21 L 4824/17
Wiederaufleben von Regulierungsverfügungen, Terminierungsempfehlung
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 14 S 1312/93
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Wirksamwerden des …
- BVerwG, 04.07.1990 - 7 B 94.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidungserheblichkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 6 A 154/15
Hinreichende Eindeutigkeit und Unverzüglichkeit der Rücktrittserklärung von einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
Lauf der Jahresfrist bei Rücknahme erst bei Kenntnis aller Tatumstände
- BVerwG, 01.08.1997 - 8 B 153.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 21.12.1988 - 7 B 193.87
Schulverwaltung - Verlegung - Gesetzesvorbehalt
- BVerwG, 30.04.1997 - 3 B 67.97
Erfordernis einer Anhörung bei der Rücknahme von Zuwendungsbescheiden
- VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 1 K 08.00751
Rücknahme der Anerkennung eines Dienstunfalls; Versagung der Gewährung von …
- VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 1 K 08.01172
Rücknahme der Anerkennung eines Dienstunfalls; Versagung der Gewährung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 283/01
Krankenhaus, Fluchttür, Brandschutztür, Öffnungsrichtung, Patientenzimmer, …
- BVerwG, 03.12.1993 - 7 B 104.93
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 21.12.1988 - 7 B 192.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 20 K 1018/07
Verbot einer Klärung von schwierigen, bislang nicht hinreichend geklärten …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1989 - 4 S 954/89
Rücknahme eines Verwaltungsakts - Beginn der Jahresfrist
- VG Würzburg, 04.10.1990 - W 3 K 89.713
Einzug eines Vertriebenenausweises ; Freiwillige Namensänderung bzw. …
- OVG Sachsen, 14.02.2013 - 1 A 354/11
Widerrufsfrist, Fristbeginn, Anhörung
- VG Gelsenkirchen, 05.06.2012 - 19 K 2899/11
Widerruf; Zuwendung; Arbeitsplatzziel; Arbeitsplätze; Betriebserweiterung; …
- VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 1 K 06.00726
Rücknahme eines Dienstunfallanerkennungsbescheides nach Ablauf der Jahresfrist …