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   BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94   

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https://dejure.org/1994,2041
BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94 (https://dejure.org/1994,2041)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 7 B 8.94 (https://dejure.org/1994,2041)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 7 B 8.94 (https://dejure.org/1994,2041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Verfassungsgemäßheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb - Wiedergutmachung - Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1488
  • ZIP 1994, 493
  • NVwZ 1994, 694 (Ls.)
  • NJ 1994, 278
  • DÖV 1994, 435
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94
    Auf den erst im Jahre 1990 erfolgten Erwerb des Eigentums an den Grundstücken durch die Beigeladenen kommt es mithin rechtlich nicht an; die Regelung über den Stichtag des 18. Oktober 1989 (§ 4 Abs. 2 Satz 2 VermG) greift in derartigen "Komplettierungsfällen" nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - UA S. 17, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94
    In einfach-rechtlicher Hinsicht ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ZIP 1993, 708 ) davon ausgegangen, ein die Unredlichkeit des Erwerbs begründendes manipulatives Element lasse sich nicht allein dem Umstand entnehmen, daß der Erwerber wußte oder wissen mußte, daß die von staatlichen Stellen oder in ihrem Auftrag betriebene Veräußerung eines früher enteigneten oder unter staatliche Verwaltung gestellten Grundstücks ohne Willen des Berechtigten erfolgt ist.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94
    Der Anspruch auf Restitution von in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig entzogenen Vermögenswerten ist seiner Funktion nach Wiedergutmachung früheren staatlichen Unrechts und hat damit seine Wurzeln "ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken" (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 [126 ff.]).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95

    Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts

    Die Stichtagsregelung will verhindern, daß Restitutionsansprüche durch Erwerbsvorgänge zunichte gemacht werden können, die nach dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 und damit nach Beginn der staatlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen in der DDR stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 aaO. S. 285 f.; Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 7 B 8.94 - VIZ 1994, 186 ; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - VIZ 1995, 291 ).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98

    Rückgängigmachung einer Enteignung, Ausschluß der -, redlicher Erwerb,

    § 4 Abs. 2 VermG, der die Rückgabe wegen redlichen Erwerbs ausschließt, ist vom Standpunkt der Rechtslage vor Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes aus beurteilt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1994 BVerwG 7 B 8.94 Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 336.99

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Bereits der redliche Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts schließt die Rückübertragung des Eigentums an den früheren Eigentümer aus (Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 7 B 8.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 6; vgl. auch Beschluß vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 118.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 41).
  • VG Leipzig, 11.12.1995 - 3 K 948/94
    Im übrigen begründet allein der Umstand, daß der Erwerber gewußt hat oder hätte wissen können, daß der Erwerbsgegenstand aus dem Eigentum eines Republikflüchtlings stammt, allein nicht die Unredlichkeit des Erwerbers (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20.01.1994 - 7 B 8.94 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.06.1994 - 1 D 171/92

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Erbanteiles an einem Grundstück;

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