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   BVerwG, 07.04.1981 - 7 B 80.81   

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https://dejure.org/1981,2455
BVerwG, 07.04.1981 - 7 B 80.81 (https://dejure.org/1981,2455)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1981 - 7 B 80.81 (https://dejure.org/1981,2455)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1981 - 7 B 80.81 (https://dejure.org/1981,2455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsrechtsweg - Geschäftsverteilung durch den Vorsitzenden - Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 900
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11

    Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache

    Diese - möglicherweise aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1975 - VII C 47.73 (BVerwGE 50, 11) abgeleitete - Ansicht stünde - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2012 bereits tragend hingewiesen hat - in deutlichem Widerspruch zum Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, wonach jeder Spruchkörper bei auftretenden Bedenken die Ordnungsmäßigkeit seiner Besetzung von Amts wegen zu prüfen und darüber zu entscheiden hat (BVerfGE 95, 322, 330; vgl. schon BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981 - 7 B 80/81, NJW 1982, 900).
  • VG Berlin, 08.09.2014 - 1 L 63.14

    Einstweilige Anordnung des Ruhens eines Zivilprozesses

    Die fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers eines Amtsgerichts infolge eines nicht ordnungsgemäßen oder gar nichtigen Geschäftsverteilungsplans kann nur in dem betroffenen Verfahren, und zwar im Wege einer Besetzungsrüge im Rahmen der allgemeinen Rechtsmittel (§ 547 Nr. 1 ZPO) bzw. nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens durch eine Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gerügt werden (BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981 - 7 B 80/81 - juris, Rn. 3 und NJW 1982, 900; Kronisch in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 4 Rn. 102; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9; Lückemann in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, GVG § 21 e, Rn. 34; Stelkens/Clausing in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Bd. I, Stand: 04/2013, § 4 Rn. 96; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 21e, Rn. 120).

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers wird mit den aufgezeigten prozessualen Möglichkeiten der Inzidentkontrolle auch der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG genügt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981, a.a.O., Rn. 3; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, a.a.O., § 47 Rn. 92; Lückemann in: Zöller, ZPO, a.a.O., GVG § 21 e, Rn. 49; Kissel/Mayer, GVG, a.a.O., § 21e Rn. 120).

    Zur Begründung der gegen diese verfahrensabschließende Entscheidung gegebenen allgemeinen Rechtsbehelfe kann der betroffene Verfahrensbeteiligte dann die Rüge erheben, das Ausgangsgericht sei wegen Mängeln der Geschäftsverteilung nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, was zu einer - gegebenenfalls mehrinstanzlichen - Überprüfung der ordnungsgemäßen Besetzung des Ausgangsgerichts führt (vgl. u.a. § 547 Nr. 1 ZPO; § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 132 Abs. 2 Nr. 3 und § 138 Nr. 1 VwGO; BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07 - juris, Rn. 4 f.; BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981, a.a.O., Rn. 3; Kissel/Mayer, GVG, a.a.O., § 21e Rn. 120; Lückemann in: Zöller, ZPO, a.a.O., GVG § 21e, Rn. 49).

  • BFH, 09.12.2009 - IV B 101/09

    Keine Aussetzung des Verfahrens wegen einer bei einem Verwaltungsgericht

    Darüber hinaus erscheint das verwaltungsgerichtliche Verfahren auch als offensichtlich aussichtslos (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 1981 7 B 80/81, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 900 zur Geschäftsverteilung durch den Vorsitzenden).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.10.1983 - 8 C 2/83

    Religionsbezogene Aylmerkmale; Änderung des Geschäftsverteilungsplanes am

    Einer Rechtskontrolle unterliegt diese Geschäftsverteilung unter Gesichtspunkten des gesetzlichen Richters für den einzelnen Rechtsuchenden ohnehin in dem von ihm geführten konkreten Verfahren (BVerwG, Beschl, v. 07.04.1981 - 7 B 80/81 -, NJW 1982, 900).
  • VG Münster, 12.06.2009 - 1 K 193/09

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Überprüfung der Wirksamkeit der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981 - 7 B 80.81 -, NJW 1982, 900.
  • VG München, 29.02.2016 - M 10 K 15.4335

    Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht wegen Unzulässigkeit des

    Die fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers eines Gerichts infolge eines nicht ordnungsgemäßen oder gar nichtigen Geschäftsverteilungsplans kann nur in dem betroffenen Verfahren und zwar im Wege einer Besetzungsrüge im Rahmen der allgemeinen Rechtsmittel bzw. nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens durch eine Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gerügt werden (BVerwG, B. v. 7.4.1981 - 7 B 80/81 - juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 4 Rn. 10; so auch VG Berlin, B. v. 8.9.2014 - 1 L 63.14 - juris Rn. 14).
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