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BVerwG, 13.01.1995 - 7 B 9.95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsgrundsätzlichkeit der Sache bei Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1995 - 7 B 9.95
Derartige Enteignungen sollen vielmehr jeder Bewertung als Unrecht durch deutsche Gerichte entzogen sein, weil sie dem Verantwortungsbereich der sowjetischen Besatzungsmacht zuzuordnen sind (vgl. Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - S. 9 UA - ZOV 1994, 321).
- BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97
vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher …
Damit sind vom Restitutionsausschluß gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG auch solche auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhende Enteignungen erfaßt, die unter rechtsstaatlichen Verhältnissen als nichtig anzusehen gewesen wären (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1995 - BVerwG 7 B 9.95 - Buchholz 112 § 1 Nr. 37). - BVerwG, 02.04.1998 - 8 B 19.98
Besatzungshoheitliche Enteignung; Nichtigkeit einer Enteignung; …
Dieser im Einigungsvertrag festgelegte Restitutionsausschluß ist durch Art. 143 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich unbedenklich für bestandskräftig erklärt worden (vgl. BVerfGE 84, 90 ); er umfaßt gerade auch solche besatzungshoheitliche Enteignungen, die unter rechtsstaatlichen Verhältnissen als nichtig anzusehen gewesen wären (Beschlüsse vom 13. Januar 1995 - BVerwG 7 B 9.95 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 37 und vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Abdruck S. 3).