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   BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93   

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BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93 (https://dejure.org/1993,3334)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1993 - 7 B 91.93 (https://dejure.org/1993,3334)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1993 - 7 B 91.93 (https://dejure.org/1993,3334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinfachte Zustellung an Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungszeitpunkt - Hilfsantrag - Hauptantrag

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Hilfsantrag kann für sich allein rechtskräftig werden, auch wenn über den Hauptantrag noch in der Rechtsmittelinstanz gestritten wird (im Anschluß an das Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124).«.

    Die Abhängigkeit des Hilfsantrags vom Hauptantrag führt in solchen Fällen nur dazu, daß die rechtskräftige Entscheidung über den Hilfsantrag nachträglich ihre Wirksamkeit einbüßt, wenn das Rechtsmittelgericht dem Hauptantrag stattgibt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124).

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    »In den Fällen der Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis ist die Zustellung erst dann bewirkt, wenn der als Zustellungsadressat bezeichnete Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück persönlich als zugestellt annimmt (wie BVerwGE 58, 107 [108]).

    Dieser Vermerk ist für den Zeitpunkt der Zustellung maßgebend, weil in den Fällen der Zustellung an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 56 Abs. 2 VwGO , § 5 Abs. 2 VwZG die Zustellung erst dann bewirkt ist, wenn der als Zustellungsadressat bezeichnete Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück persönlich als zugestellt annimmt (BVerwGE 58, 107 [108]).

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    Daß das Berufungsgericht den Erfolg der hier erhobenen Nachbarklage von der Klärung der Frage abhängig gemacht hat, ob beim Erlaß des angefochtenen Bescheids mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung der Belange des Klägers zu erwarten war, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher nicht der Überprüfung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 3 f.; Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 ).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89

    Urteil ohne mündliche Verhandlung, kein Erlaß durch Zustellung bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    Nach § 117 Abs. 1 VwGO müssen die mitwirkenden Richter lediglich die U r s c h r i f t des Urteils unterzeichnen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 9.89 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 40; Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 11 B 47.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 182), die hier offenbar den vom Berufungsgericht am 16. April 1993 dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers zur Einsicht übersandten Verfahrensakten nicht beigefügt war.
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    Daß das Berufungsgericht den Erfolg der hier erhobenen Nachbarklage von der Klärung der Frage abhängig gemacht hat, ob beim Erlaß des angefochtenen Bescheids mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung der Belange des Klägers zu erwarten war, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher nicht der Überprüfung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 3 f.; Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 ).
  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    Auch die vom Berufungsgericht getroffene Beweislastentscheidung begegnet keinen Bedenken, weil der Kläger aus der behaupteten Beeinträchtigung seiner Belange eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. BVerwGE 47, 365 [ 375]).
  • BVerwG, 12.02.1993 - 9 B 25.93

    Berufung - Antrag - Teilrechtskraft - Berufungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    Eine Unklarheit über das Berufungsbegehren, die ggf. auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist hätte beseitigt werden können (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1993 - BVerwG 9 B 25.93 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 24), lag mithin nicht vor.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 11 B 47.92

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93
    Nach § 117 Abs. 1 VwGO müssen die mitwirkenden Richter lediglich die U r s c h r i f t des Urteils unterzeichnen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 9.89 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 40; Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 11 B 47.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 182), die hier offenbar den vom Berufungsgericht am 16. April 1993 dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers zur Einsicht übersandten Verfahrensakten nicht beigefügt war.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 13 S 196/23

    Zulassung der Berufung gegen ein Prozessurteil und bei teilbarem

    Die Zulassung nur des Hauptantrags hat zur Folge, dass die Abweisung des Hilfsantrags durch das Verwaltungsgericht isoliert rechtskräftig wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.1993 - 7 B 91.93 - juris Rn. 5; Urteil des Senats vom 23.11.2021 a. a. O. Rn. 29; Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 121 Rn. 2).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10

    Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen

    Erforderlich ist die mindestens konkludente Äußerung, die Sendung als zugestellt annehmen zu wollen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 57.84 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 10, vom 30. November 1993 - BVerwG 7 B 91.93 - Buchholz § 5 VwZG Nr. 15 und vom 17. Mai 2006 - BVerwG 2 B 10.06 - Buchholz 303 § 174 ZPO Nr. 2; BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - NJW 1989, 1154; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 2010 - 4 U 193/09 - NJW 2010, 3380 ; Häublein, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2008, § 174 Rn. 6; Stöber, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 174 Rn. 6 und § 195 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2017 - 15 B 778/17

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch; Akteneinsicht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 43.78 -, juris Rn. 6; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 30. November 1993 - 7 B 91.93 -, juris Rn. 5.
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