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   BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 95.97   

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https://dejure.org/1997,12767
BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 95.97 (https://dejure.org/1997,12767)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 7 B 95.97 (https://dejure.org/1997,12767)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 7 B 95.97 (https://dejure.org/1997,12767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 95.97
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats setzt der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG voraus, daß die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt hat (vgl. urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 95.97
    Aus diesem Grund scheidet in solchen Fällen auch die Annahme einer entschädigungslosen Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG aus (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Dies gilt auch dann, wenn der Neubauer sich dem Druck zum Eintritt in eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft durch Flucht aus der DDR entzog und daraufhin sein Bodenreformland an den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt wurde (Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 109), und beruht darauf, dass der Eigentümer von Bodenreformland gesetzlich verpflichtet war, das ihm vom Staat zugewiesene Land entsprechend den Grundsätzen der sozialistischen Bodenpolitik zu nutzen.

    Der Verlust des Nutzungsrechts war eine zwangsläufige Folge der Ausreise, sodass die vorherige Verkaufsforderung durch DDR-Behörden auch keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG darstellte (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86, vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - a.a.O. S. 369 und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158 S. 488 ; vgl. zur Forderung, vor der Ausreise Bodenreformeigentum aufzugeben, auch Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - a.a.O. S. 189, 191 sowie Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.2000 - 7 B 101.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass die Rückführung von Bodenreformgrundstücken in den staatlichen Bodenfonds infolge Nichtbewirtschaftung der Grundstücke aus den vom Verwaltungsgericht zutreffend dargelegten Gründen nicht als eine entschädigungslose Enteignung im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen ist (vgl. Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 ; Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 109, jeweils m.w.N.).

    Abgesehen davon steht auch die Begründung, mit der das Verwaltungsgericht eine Schädigung des früheren Grundstückseigentümers im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG verneint hat, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82; Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - a.a.O.).

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