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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98   

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https://dejure.org/1998,811
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98 (https://dejure.org/1998,811)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.07.1998 - 7 B 956/98 (https://dejure.org/1998,811)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 7 B 956/98 (https://dejure.org/1998,811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung; Rechtsbehelf des Nachbarn; Wegfall der aufschiebenden Wirkung; Windkraftanlage; Windpark; Immissionswerte; Vorläufiger Rechtsschutz; Abwägung; Wirtschaftliche Gesichtspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 212a Abs. 1, § 34 Abs. 1; BauNVO § 15
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 980
  • ZMR 1998, 808
  • BauR 1998, 1212
  • ZfBR 1999, 55
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 7 B 2984/97

    Die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen Baugenehmigungen ist

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98
    vgl. dazu OVG NW, Beschluß vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1998 - 10 B 2290/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98
    vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 13. Februar 1998 - 10 B 2290/97 -.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98
    vgl. zur Problematik derartiger Festsetzungen etwa BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1998 - 4 NB 3.97 - Unabhängig hiervon liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, daß die auf das Grundstück der Antragsteller einwirkenden Lärmimmissionen jedenfalls gegen das darüberhinaus zu beachtende Rücksichtnahmegebot verstoßen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1996 - 7 B 18/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98
    vgl. zur Bewertung von durch Windkraftanlagen hervorgerufenen Lichteffekten als Immissionen: OVG NW, Beschluß vom 8. Mai 1996 - 7 B 18/96 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1999 - 7 B 1339/99
    Allerdings hatte der erkennende Senat auf die Beschwerde der Antragsteller mit Beschluß vom 13. Juli 1998 im Verfahren 7 B 956/98 die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs vom 14. Februar 1998 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 1. April 1997 insoweit angeordnet, als die Baugenehmigung die Windkraftanlagen 7 und 9 betraf.

    Nach dem Vorstehenden verbleibt es danach dabei, daß ein Abwehrrecht der Antragsteller gegenüber dem der Beigeladenen genehmigten Vorhaben - wie der Senat auch in seinem Beschluß vom 13. Juli 1998 (7 B 956/98) ausgeführt hat - hier nur nach dem Gebot der Rücksichtnahme in Betracht kommt.

    Der Senat hat bereits in seinem die frühere Baugenehmigung vom 1. April 1997 betreffenden Beschluß vom 13. Juli 1998 - 7 B 956/98 - ausgeführt, daß den Anlagen eine solche optische Wirkung angesichts ihrer Entfernung von über 500 m (Anlage Nr. 9) bzw. 700 m (Anlage Nr. 7) zum Wohnhaus der Antragsteller nicht zukommen dürfte.

    Jedoch hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Juli 1998 - 7 B 956/98 - ausgeführt, daß das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht dazu geeignet ist, für die wertende Beurteilung der Zumutbarkeit von Schattenwürfen verbindliche Festsetzungen vorzunehmen.

  • VG Gießen, 25.04.2001 - 1 G 853/01

    Kein bauplanungsrechtliches Abwehrrecht eines Mieters gegen benachbarte

    Zum anderen ist die einzelne Belastung in Blick zu nehmen, wobei entscheidend ist, wie viele Minuten Schattenwurf an einem sonnigen Tag maximal erreicht werden können (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.1996 -- 10 B 2385/96 --, NVwZ 1997, 924; Beschluss vom 13.07.1998 -- 7 B 956/98 --, NVwZ 1998, 980).

    Schattenwürfe bis zu 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr sind als zumutbar erachtet worden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.1998, a.a.O., m.w.N.).

    Hierdurch kann dieser Effekt generell kaum entstehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.1996, a.a.O.; Beschluss vom 13.07.1998, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 28.09.2010 - 17 K 3996/09

    Klage von Anwohnern gegen Zulassung einer Grubengasgewinnungsanlage in Duisburg

    Die Ansicht, die Benennung einer bloßen Zielvorgabe sei im Fall einer Windkraftanlage ungeeignet zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 7 B 956/98 -, Rn. 21 (nrwe), kann auf eine Anlage der vorliegenden Art nicht übertragen werden.

    Die von der Windkraftanlage ausgehenden Lärmeinwirkungen, die im Wesentlichen von der Windrichtung und Windstärke bestimmt werden, sind durch den Betreiber der Windkraftanlagen nicht steuerbar, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 7 B 956/98 -, Rn. 21 (nrwe).

    Der Eigentümer eines Grundstücks am Rande zum Außenbereich kann nicht damit rechnen, dass in seiner Nachbarschaft keine emittierende Nutzung oder allenfalls eine reine Wohnnutzung entstehen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, Rn. 28 (juris); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 1989 - 7 B 956/98 -, Rn. 14 (nrwe).

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