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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88   

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BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88 (https://dejure.org/1988,641)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1988 - 7 B 98.88 (https://dejure.org/1988,641)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 7 B 98.88 (https://dejure.org/1988,641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Planfeststellung - Abfallbeseitigung - Enteignende Wirkung - Mülldeponie - Erweiterungsflächen - Planfeststellungsbeschluss - Rechtsmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer fachplanerischen Entscheidung; Unmittelbare Betroffenheit bei Inanspruchnahme eines Grundstücks mit enteignender Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 463 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 241
  • DVBl 1989, 510
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Daß ein so betroffener Kläger über die Verletzung seines Anspruchs auf gerechte Abwägung seiner Interessen hinaus generell die Gesetzwidrigkeit eines die Enteignung ermöglichenden Planfeststellungsbeschlusses rügen kann (vgl. BVerwGE 67, 74; 74, 109), erweitert indessen die Abwägungsbeachtlichkeit gerade seiner Eigentümerposition nicht; es sind insoweit dieselben Grundsätze über die Ermittlungs- und Abwägungspflichten wie sonst bei Eigentumsbeeinträchtigungen maßgebend.

    Im Fachplanungsrecht sind diese Grundsätze für die räumliche Aufteilbarkeit des zugelassenen Vorhabens anerkannt (BVerwGE 67, 74 ; vgl. ferner BVerwGE 69, 256 und BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 ).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 11 im Anschluß an BVerwGE 59, 87 ; ferner Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - und Beschluß vom 14. September 1987 - BVerwG 4 B 179 u. 180.87 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 und 68) folgendes: Welche privaten Belange bei fachplanerischen Entscheidungen, die wie die abfallrechtliche Planfeststellung den Anforderungen des Abwägungsgebotes unterliegen, zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Gegenstand, der Reichweite und den Auswirkungen der konkreten Planung.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 11 im Anschluß an BVerwGE 59, 87 ; ferner Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - und Beschluß vom 14. September 1987 - BVerwG 4 B 179 u. 180.87 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 und 68) folgendes: Welche privaten Belange bei fachplanerischen Entscheidungen, die wie die abfallrechtliche Planfeststellung den Anforderungen des Abwägungsgebotes unterliegen, zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Gegenstand, der Reichweite und den Auswirkungen der konkreten Planung.
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Dabei ist die Tatsache dieser Inanspruchnahme selbstverständlich ein sich unmittelbar aufdrängender abwägungserheblicher Umstand, der entsprechend seiner Bedeutung bei der Abwägung berücksichtigt werden muß (vgl. auch BVerwGE 61, 295 ).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Daß ein so betroffener Kläger über die Verletzung seines Anspruchs auf gerechte Abwägung seiner Interessen hinaus generell die Gesetzwidrigkeit eines die Enteignung ermöglichenden Planfeststellungsbeschlusses rügen kann (vgl. BVerwGE 67, 74; 74, 109), erweitert indessen die Abwägungsbeachtlichkeit gerade seiner Eigentümerposition nicht; es sind insoweit dieselben Grundsätze über die Ermittlungs- und Abwägungspflichten wie sonst bei Eigentumsbeeinträchtigungen maßgebend.
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 11 im Anschluß an BVerwGE 59, 87 ; ferner Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - und Beschluß vom 14. September 1987 - BVerwG 4 B 179 u. 180.87 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 und 68) folgendes: Welche privaten Belange bei fachplanerischen Entscheidungen, die wie die abfallrechtliche Planfeststellung den Anforderungen des Abwägungsgebotes unterliegen, zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Gegenstand, der Reichweite und den Auswirkungen der konkreten Planung.
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Im Fachplanungsrecht sind diese Grundsätze für die räumliche Aufteilbarkeit des zugelassenen Vorhabens anerkannt (BVerwGE 67, 74 ; vgl. ferner BVerwGE 69, 256 und BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
    Im Fachplanungsrecht sind diese Grundsätze für die räumliche Aufteilbarkeit des zugelassenen Vorhabens anerkannt (BVerwGE 67, 74 ; vgl. ferner BVerwGE 69, 256 und BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Der Rechtsfehler ergreift dann den gesamten Planfeststellungsbeschluss (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 7.12.1988 - 7 B 98.88 - NVwZ-RR 1989- 241, juris Rn. 9; Urteil vom 19.2.2015 - 7 C 11.12 - NVwZ 2015, 290, 294).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Der Rechtsfehler ergreift dann den gesamten Planfeststellungsbeschluss mit der Folge, dass ein Kläger die Aufhebung des ihn als untrennbare Gesamtregelung in seinen Rechten verletzenden Verwaltungsaktes beanspruchen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 28).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Wird fremdes Grundeigentum durch eine hoheitliche Planung betroffen, indem es entweder unmittelbar überplant wird oder als Nachbargrundstück nachteilige Wirkungen von dem beabsichtigten Vorhaben zu erwarten hat, so ist dieser Umstand grundsätzlich als privater Belang in die planerische Abwägung einzubeziehen, es sei denn, die Betroffenheit ist objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 und vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 28 S. 13 f. = juris Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 08.08.1990 - 7 B 98.88   

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https://dejure.org/1990,14853
OVG Berlin, 08.08.1990 - 7 B 98.88 (https://dejure.org/1990,14853)
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OVG Berlin, Entscheidung vom 08. August 1990 - 7 B 98.88 (https://dejure.org/1990,14853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufteilungsmaßstab; Modernisierungskosten; Billigkeitsauswahl; Architekt; Wertverbesserung; Honorar

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