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   BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93   

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https://dejure.org/1994,455
BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93 (https://dejure.org/1994,455)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1994 - 7 B 99.93 (https://dejure.org/1994,455)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1994 - 7 B 99.93 (https://dejure.org/1994,455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen Erwerbsvorgängen auf der Rechtsfolgenseite - Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Begriff des Erwerbs bei hoheitlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; willkürliche Enteignung; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; vorgeschobene Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1487
  • NVwZ 1994, 693 (Ls.)
  • NJ 1994, 233
  • DB 1994, 676
  • DÖV 1994, 434
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Erweist sich eine tatsächlich entschädigungslos gebliebene Enteignung als Maßnahme, mit der eine staatliche Stelle machtmißbräuchlich oder nötigend spezifisch auf das Eigntum zugreifen wollte, wie dies etwa bei willkürlichen, unter Vorspiegelung eines gesetzlich zugelassenen Zwecks erfolgten Enteignungen der Fall ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 -, NJW 1994, 1487), führt auch dies zu einer Wiedergutmachung durch Rückübertragung des Eigentums.
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    So können nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern z.B. auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [288]; Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR als unlautere Machenschaft gemäß § 1 Abs. 3 VermG beurteilt werden kann (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487).

    Diese Vorschrift erfaßt nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; ferner BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.).

    So verhielt es sich in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall.

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