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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08 (7 BN 2.08)   

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BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08 (7 BN 2.08) (https://dejure.org/2008,4259)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2008 - 7 BN 5.08 (7 BN 2.08) (https://dejure.org/2008,4259)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 (7 BN 2.08) (https://dejure.org/2008,4259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 152a; GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 152a
    Anhörungsrüge; Anhörungsrüge; Bundesverwaltungsgericht; Gehörsverstoß; Nichtzulassungsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verfahrensrüge; rechtliches Gehör; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Nichtzulassungsbeschwerde zrückweisenden Beschluss; Erfordernis einer eigenständigen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht bei der Erhebung einer Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 457
  • DVBl 2009, 131 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08
    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (wie Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 VI ZR 38/07 NJW 2008, 923).

    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923).

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    aa) Werden mit einer Anhörungsrüge lediglich angebliche und durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte Gehörsverstöße gerügt, also perpetuierte Gehörsverstöße beklagt, herrscht mittlerweile in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Lehre Einigkeit darüber, dass eine solche Rüge unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 -, juris, Rn. 1 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

    Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 67-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs lässt sich mit diesem Einwand von vornherein nicht begründen (vgl. VerfGH vom 8.3.2004 = VerfGH 57, 16/24; VerfGH vom 8.7.2009 = BayVBl 2010, 369/371; VerfGH vom 7.5.2012; BVerfG vom 29.3.2007 Az. 2 BvR 547/07; BVerfG vom 4.9.2008 = BVerfGK 14, 238/241 f.; BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457; BVerwG vom 30.9.2009 Az. 7 C 15/09 u. a.).

    Dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (vgl. BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457; BFH vom 25.3.2010 = BFH/NV 2010, 1297; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 152 a).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.2008 - 7 BN 2.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15988
BVerwG, 04.11.2008 - 7 BN 2.08 (https://dejure.org/2008,15988)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.2008 - 7 BN 2.08 (https://dejure.org/2008,15988)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 2008 - 7 BN 2.08 (https://dejure.org/2008,15988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Anhörungsrüge; Anhörungsrüge; Bundesverwaltungsgericht; Gehörsverstoß; Nichtzulassungsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verfahrensrüge; rechtliches Gehör; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Normenkontrollantrages gegen eine ein Wasserschutzgebiet für eine Anlage der Trinkwassergewinnung festsetzende Verordnung; Verstoß gegen die Sachverhaltsaufklärungspflicht von Amts wegen durch Nichterhebung eines Beweises über die ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2008 - 7 BN 2.08
    18 3. Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1982 BVerwG 3 C 6.82 (BVerwGE 66, 218 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71) abgewichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 3 S 140/07

    Normenkontrollverfahren gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung zum Schutz des

    Denn im maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses der Wasserschutzgebietsverordnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.2008 - 7 BN 2.08 -, UPR 2009, 236; Nds. OVG, Urteil vom 28.05.2002 - 7 KN 75/01 -, OVGE MüLÜ 49, 371) diente das unter Schutz gestellte Grundwasservorkommen der bestehenden und künftigen öffentlichen Wasserversorgung (1.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 3 S 170/07

    Normenkontrollverfahren gegen eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines

    Denn im maßgebenden Zeitpunkt dieses Erlasses (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.2008 - 7 BN 2.08 -, UPR 2009, 236; Nds. OVG, Urteil vom 28.05.2002 - 7 KN 75/01 -, OVGE MüLÜ 49, 371) diente das unter Schutz gestellte Grundwasservorkommen der bestehenden und künftigen öffentlichen Wasserversorgung (1.).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354

    Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Schutzgebietsverordnung ist maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt Erlasses abzustellen (stRspr. BayVGH, U.v. 29.12.2011 - 22 N 08.190 - juris Rn. 77 m.w.N.; U.v. 12.7.2018 - 8 N 16.2439 - juris Rn. 30; VGH BW, U.v. 26.11.2009 - 3 S 140/07 - juris Rn. 55; NdsOVG, U.v. 28.05.2002 - 7 KN 75/01 - juris Rn. 34; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.11.2008 - 7 BN 2.08 - juris).
  • VGH Bayern, 30.07.2010 - 22 N 08.2749

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Wasserschutzgebiet; Präklusion von

    Mögliche zukünftige Entwicklungen, deren Eintritt noch nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar war, sind insofern nicht zu berücksichtigen (BayVGH vom 13.2.2008 Az. 22 N 06.484, bestätigt durch BVerwG vom 4.11.2008 Az. 7 BN 2.08).
  • VGH Bayern, 06.10.2015 - 8 N 13.1281

    Wasserschutzgebiet bei Ingolstadt

    Denn im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung (st. Rspr.; vgl. BVerwG, B.v. 4.11.2008 - 7 BN 2.08 - UPR 2009, 236; BayVGH, U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - ZfW 2012, 94/95 m. w. N.) ist die angefochtene Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlage "Am K." erforderlich im Sinne der oben dargestellten Rechtsprechung.
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   BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08   

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https://dejure.org/2008,35017
BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08 (https://dejure.org/2008,35017)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2008 - 7 BN 2.08 (https://dejure.org/2008,35017)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2008 - 7 BN 2.08 (https://dejure.org/2008,35017)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08
    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (wie Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 VI ZR 38/07 NJW 2008, 923).

    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923).

  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08
    BVerwG 7 BN 5.08 BVerwG 7 BN 2.08.
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