Rechtsprechung
BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08 (7 BN 2.08) |
Volltextveröffentlichungen (7)
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VwGO § 152a; GG Art. 103 Abs. 1
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 152a
Anhörungsrüge; Anhörungsrüge; Bundesverwaltungsgericht; Gehörsverstoß; Nichtzulassungsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verfahrensrüge; rechtliches Gehör; rechtliches Gehör - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Nichtzulassungsbeschwerde zrückweisenden Beschluss; Erfordernis einer eigenständigen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht bei der Erhebung einer Anhörungsrüge
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VwGO § 152a; GG Art. 103 Abs. 1
Verwaltungsprozessrecht - Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
- VG München, 13.02.2008 - M 22 N 06.484
- VGH Bayern, 13.02.2008 - 22 N 06.484
- BVerwG, 04.11.2008 - 7 BN 2.08
- BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08 (7 BN 2.08)
- BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 3454/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 457
- DVBl 2009, 131 (Ls.)
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08
Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (wie Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 VI ZR 38/07 NJW 2008, 923).Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923).
- BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 …
aa) Werden mit einer Anhörungsrüge lediglich angebliche und durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte Gehörsverstöße gerügt, also perpetuierte Gehörsverstöße beklagt, herrscht mittlerweile in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Lehre Einigkeit darüber, dass eine solche Rüge unzulässig ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 -, juris, Rn. 1 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 -, juris, Rn. 2). - BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs
Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr;… Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 …und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.). - VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 67-VI-10
Unzulässige Verfassungsbeschwerde
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs lässt sich mit diesem Einwand von vornherein nicht begründen (vgl. VerfGH vom 8.3.2004 = VerfGH 57, 16/24; VerfGH vom 8.7.2009 = BayVBl 2010, 369/371; VerfGH vom 7.5.2012; BVerfG vom 29.3.2007 Az. 2 BvR 547/07; BVerfG vom 4.9.2008 = BVerfGK 14, 238/241 f.; BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457; BVerwG vom 30.9.2009 Az. 7 C 15/09 u. a.).Dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (vgl. BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457;… BFH vom 25.3.2010 = BFH/NV 2010, 1297;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 152 a).
- VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.30287
Erfolglose Anhörungsrüge
§ 152a VwGO ermöglicht die Anhörungsrüge ausschließlich für eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG vom 28.11.2008 NJW 2009, 457; BGH vom 17.7.2008 NJW-RR 2009, 144 zu § 321 a ZPO) und eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkontrolle bei anderen Verfahrensverstößen (BGH vom 13.12.2007 FamRZ 2008, 1348 zu § 321a ZPO).Folglich ist eine erweiternde Auslegung der Norm auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte, wie z.B. Art. 19 Abs. 4 GG (BVerwG vom 28.11.2008 BayVBl. 2009, 250 [251]), nicht möglich (Guckelberger, NVwZ 2005, 11 [13]; OVG MV vom 6.4.2005 NVwZ 2005, 1213; NdsOVG vom 12.7.2005 NVwZ-RR 2006, 295).
Dem entsprechend kann eine Anhörungsrüge nicht darauf gestützt werden, dass dem Gericht bei der Überprüfung eines Verfahrensfehlers der Vorinstanz, namentlich eines angeblichen Verstoßes der Vorinstanz gegen das rechtliche Gehör, ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BVerwG vom 28.11.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die …
4 Soweit die Klägerin wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht an den Europäischen Gerichtshof eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr.; Beschlüsse vom 28. November 2008 BVerwG 7 BN 5.08 Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 BVerwG 7 B 52.08 juris). - BVerwG, 05.04.2017 - 8 B 6.17
Anforderungen der Anhörungsrüge
§ 152a Abs. 1 VwGO setzt eine neue und eigenständige Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch das Gericht voraus, das die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2). - BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder …
Die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist vielmehr unzulässig, soweit sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern lediglich einen (Verfahrens-)Fehler durch die Vorinstanz geltend macht (Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6; BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923). - BVerwG, 12.03.2015 - 10 B 55.14
Grundrechtlichen Anforderungen an Prüfungsverfahren nach § 36 GewO
Der Einwand, der angegriffene Beschluss verneine zu Unrecht eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch die Vorinstanz, bezeichnet keine mit der Anhörungsrüge geltend zu machende neue und eigenständige Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 ). - VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13
Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge
Dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (VerfGH vom 28.11.2012 Vf. 67-VI-10 zu § 152 a VwGO; BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457;… BFH vom 25.3.2010 = BFH/NV 2010, 1297;… Kopp/Schen-ke, VwGO, 18. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 152 a). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 4 A 3531/18
Notwendigkeit der Einlegung einer Anhörungsrüge durch einen dafür zugelassenen …
- VGH Bayern, 15.04.2010 - 22 ZB 10.870
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayerischen …
- BVerwG, 24.05.2023 - 4 B 6.23
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der als …
- BVerwG, 08.11.2018 - 4 BN 39.18
Fortführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens i.R.d. Verletzung des …
- BVerwG, 14.10.2022 - 3 B 33.22
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Bayern, 03.12.2012 - 10 ZB 12.1857
Anhörungsrüge; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorbringen der …
- OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
Anforderungen an eine Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 15.10.2012 - 8 ZB 12.1773
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung
- BVerwG, 19.07.2012 - 4 B 31.12
Notwendigkeit der Kenntnisnahme und des Inerwägungziehens der Vorträge der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im …
- BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge
- BVerwG, 26.08.2014 - 7 B 26.14
Prüfung einer Verletzung der Gewährung rechtlichen Gehörs in …
- BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 12.12
Zusicherung bei komplexen und politisch hoch umstrittenen …
- OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 133/12
Anhörungsrüge nach Ablehnung der Berufungszulassung; gerichtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 4 B 127/20
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren; …
- BFH, 25.03.2010 - I S 7/10
Rechtliches Gehör bei Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 11.12
Anhörungsrüge wegen fehlender Prüfung der faktischen und einfach zu …
- BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 10.12
Antrag auf Einholung weiterer Sachverständigengutachten und Vernehmung von …
- BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 6.21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2020 - 4 B 973/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 A 201/20
Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Zulassung der Berufung; Anforderungen des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - 1 L 89/15
Verstoß gegen Recht auf den gesetzlichen Richter
- BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 9.12
Vorbringen der Lärmwirkungsforschung und "fachlichen Ermittlungen" zum Thema …
- BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 13.12
Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit des Fluglärmschutzgesetzes i.R. einer …
- BVerwG, 03.12.2009 - 4 B 71.09
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen eine Nichtzulassungsbeschwerde …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - 4 B 1001/19
Unzulässigkeit einer weder form- noch fristgerecht eingelegten Anhörungsrüge
- OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichtes über …
- VGH Bayern, 08.11.2016 - 15 ZB 15.1069
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 24.05.2023 - 4 B 5.23
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der als …
- VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags; rechtliches …
- VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Aktenbeiziehung; Akteneinsicht; …
- VGH Bayern, 10.10.2012 - 14 ZB 12.1707
Anhörungsrüge; keine Überprüfung von bereits der Vorinstanz unterlaufenen Fehlern …
- VGH Bayern, 16.05.2011 - 15 ZB 11.1050
Unbegründete Anhörungsrüge; Keine Anhörungsrüge wegen angeblichen Verstoßes gegen …
Rechtsprechung
BVerwG, 04.11.2008 - 7 BN 2.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
Anhörungsrüge; Anhörungsrüge; Bundesverwaltungsgericht; Gehörsverstoß; Nichtzulassungsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verfahrensrüge; rechtliches Gehör; rechtliches Gehör
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit eines Normenkontrollantrages gegen eine ein Wasserschutzgebiet für eine Anlage der Trinkwassergewinnung festsetzende Verordnung; Verstoß gegen die Sachverhaltsaufklärungspflicht von Amts wegen durch Nichterhebung eines Beweises über die ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2008 - 7 BN 2.08
18 3. Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1982 BVerwG 3 C 6.82 (BVerwGE 66, 218 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71) abgewichen.
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 3 S 140/07
Normenkontrollverfahren gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung zum Schutz des …
Denn im maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses der Wasserschutzgebietsverordnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.2008 - 7 BN 2.08 -, UPR 2009, 236; Nds. OVG, Urteil vom 28.05.2002 - 7 KN 75/01 -, OVGE MüLÜ 49, 371) diente das unter Schutz gestellte Grundwasservorkommen der bestehenden und künftigen öffentlichen Wasserversorgung (1.). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 3 S 170/07
Normenkontrollverfahren gegen eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines …
Denn im maßgebenden Zeitpunkt dieses Erlasses (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.2008 - 7 BN 2.08 -, UPR 2009, 236; Nds. OVG, Urteil vom 28.05.2002 - 7 KN 75/01 -, OVGE MüLÜ 49, 371) diente das unter Schutz gestellte Grundwasservorkommen der bestehenden und künftigen öffentlichen Wasserversorgung (1.). - VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354
Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet
Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Schutzgebietsverordnung ist maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt Erlasses abzustellen (…stRspr. BayVGH, U.v. 29.12.2011 - 22 N 08.190 - juris Rn. 77 m.w.N.;… U.v. 12.7.2018 - 8 N 16.2439 - juris Rn. 30;… VGH BW, U.v. 26.11.2009 - 3 S 140/07 - juris Rn. 55;… NdsOVG, U.v. 28.05.2002 - 7 KN 75/01 - juris Rn. 34; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.11.2008 - 7 BN 2.08 - juris). - VGH Bayern, 30.07.2010 - 22 N 08.2749
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Wasserschutzgebiet; Präklusion von …
Mögliche zukünftige Entwicklungen, deren Eintritt noch nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar war, sind insofern nicht zu berücksichtigen (BayVGH vom 13.2.2008 Az. 22 N 06.484, bestätigt durch BVerwG vom 4.11.2008 Az. 7 BN 2.08). - VGH Bayern, 06.10.2015 - 8 N 13.1281
Wasserschutzgebiet bei Ingolstadt
Denn im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung (st. Rspr.; vgl. BVerwG, B.v. 4.11.2008 - 7 BN 2.08 - UPR 2009, 236; BayVGH, U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - ZfW 2012, 94/95 m. w. N.) ist die angefochtene Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlage "Am K." erforderlich im Sinne der oben dargestellten Rechtsprechung.
Rechtsprechung
BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08
Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (wie Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 VI ZR 38/07 NJW 2008, 923).Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923).
- BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.
Auszug aus BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 2.08
BVerwG 7 BN 5.08 BVerwG 7 BN 2.08.