Rechtsprechung
BVerwG, 07.01.2010 - 7 BN 2.09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 28 Abs 2 S 1 GG, Art 24 Abs 1 GemO BY, IAOÜbk 182
Friedhofssatzung; Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; gewerbliche Tätigkeit - Wolters Kluwer
Ausschließliche Zulassung der Aufstellung von nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Grabmalen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Friedhofssatzung; Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; gewerbliche Tätigkeit
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rewis.io
Friedhofssatzung; Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; gewerbliche Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO Art. 24 Abs. 1 Nr. 1; BFS § 28 Abs. 2
Ausschließliche Zulassung der Aufstellung von nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Grabmalen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.03.1998 - 8 BN 6.97
Kommunales Selbstverwaltungsrecht; Gebietshoheit der Gemeinden; gemeindefreie …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 7 BN 2.09
Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts kann die Zulassung der Revision aber wiederum nur dann rechtfertigen, wenn die Beschwerde auf eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts führt, nicht aber, wenn allenfalls Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. beispielsweise Beschluss vom 11. März 1998 - BVerwG 8 BN 6.97 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 144). - BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92
Einwegverpackungen
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 7 BN 2.09
Anderseits kommt den Gemeinden keine allgemeine Befugnis zu, gewerbliche Tätigkeiten in ihrem Gemeindegebiet zu regeln (Beschluss vom 7. September 1992 - BVerwG 7 NB 2.92 - BVerwGE 90, 359 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 85).
- BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12
Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch; …
Zwar ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2009 zunächst rechtskräftig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 7 BN 2.09 - (LKV 2010, 509) die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen hatte.Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 2010 - BVerwG 7 BN 2.09 - (LKV 2010, 509 f. = BayVBl 2011, 510 f.), mit dem der 7. Senat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2009 zurückgewiesen hatte.
- VerfGH Bayern, 07.10.2011 - 32-VI-10
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Nichtigerklärung von Satzungsrecht; Verbot …
Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Januar 2010 Az. 7 BN 2.09 zurück. - VGH Bayern, 06.07.2012 - 4 N 11.2673
Normenkontrolle; gemeindliche Satzungsbefugnis; öffentliche Einrichtung …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Januar 2010 (7 BN 2.09 = BayVBl 2011, 510) zurückgewiesen.Das Bundesverwaltungsgericht hat sie im Beschluss vom 7. Januar 2010 (7 BN 2.09 = BayVBl 2011, 510) mangels Entscheidungserheblichkeit offengelassen.
Des weiteren weist das Sondervotum zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs - ausgehend von dem Grundsatz, der Gewährleistungsgehalt des Art. 28 Abs. 2 GG stimme mit demjenigen des Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV inhaltlich überein (vgl. Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2009, RdNr. 6 zu Art. 11 BV) - auf den Widerspruch hin, dass nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 2010 (a.a.O.) die Auslegung des Senats im aufgehobenen Beschluss mit der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden vereinbar ist (vgl. auch den Orientierungssatz von Neumann in juris PraxisReport zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts), während der Verfassungsgerichtshof diese Frage verneint.
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den …
So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eines Einzelhändlers durch die Verpflichtung zur Rücknahme von Pfandflaschen in einer kommunalen Abfallvermeidungssatzung ebenso anerkannt worden (BVerwG, Beschluss vom 7.9.1992 - BVerwGE 90, 359) wie im Falle des Steinmetzbetriebs, der mittelbar durch eine kommunale Bestattungs- und Friedhofssatzung betroffen ist, die Anforderungen an die Herkunft des für die Grabmale verwendeten Steinmaterials aufstellt (BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 - 7 BN 2.09 - juris;. vgl. hierzu auch Neumann, jurisPR-BVerwG 8/2010 Anm. 2; Bay. VGH, Urteil vom 4.2.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl 2009, 367; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394).Dabei muss der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 a.a.O.).
Dabei sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung um so höher, je empfindlicher die freie berufliche Betätigung beeinträchtigt wird und je stärker die Interessen der Allgemeinheit von der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden (vgl. BVerfGE 71, 162 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von …
Unabhängig davon ist die vom Kläger aufgeworfene Frage auch keiner verallgemeinerbaren Beantwortung zugänglich, da sie einerseits auf einen typischen Einzelfall abstellt und andererseits nicht in einer verallgemeinerungsfähigen Weise, also losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalles im Berufungs- wie Revisionsverfahren beantwortet werden könnte und im gegebenen Fall auch nicht müsste ( vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - Az.: 7 BN 2.09 -, zitiert nach juris ).