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   BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11   

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BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11 (https://dejure.org/2012,17633)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2012 - 7 BN 6.11 (https://dejure.org/2012,17633)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 (https://dejure.org/2012,17633)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines zusätzlichen Trinkwasserbrunnens; Einbeziehung von Grundstücken mit Einwirkung auf ein zu schützendes Gewässer in eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • rewis.io

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Zulässigkeit einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines zusätzlichen Trinkwasserbrunnens; Einbeziehung von Grundstücken mit Einwirkung auf ein zu schützendes Gewässer in eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.09.2005 - 1 BvR 1161/03

    Teils aufgrund Subsidiarität unzulässige, teils unbegründete

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Danach dürfen in eine Wasserschutzgebietsverordnung nur die Grundstücke einbezogen werden, von denen Einwirkungen auf das zu schützende Gewässer ausgehen können (Kammerbeschluss vom 6. September 2005 - 1 BvR 1161/03 - NVwZ 2005, 1412 Rn. 26).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 157.83

    Wasserschutzgebiete - Ermessen der Wasserbehörden - Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Der Verwaltungsgerichtshof legt seiner Entscheidung zunächst unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts der Sache nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz zugrunde (Beschluss vom 23. Januar 1984 - BVerwG 4 B 157.83, 4 B 158.83 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 4 S. 1; siehe auch den Rechtsprechungsnachweis in dem vom Bundesverfassungsgericht zitierten Werk von Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., 2004, Rn. 865 Fn. 111 i.V.m. Fn. 107).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Das ist dann der Fall, wenn diese Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (vgl. Urteile vom 29. Februar 2012 - BVerwG 7 C 8.11 - juris Rn. 37 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 S. 2 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 20).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Die Tatsache, dass - wie hier ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 21. Juli 2011 - ein Beweisantrag nicht gestellt worden ist, ist nur dann unerheblich, wenn aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Das ist dann der Fall, wenn diese Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (vgl. Urteile vom 29. Februar 2012 - BVerwG 7 C 8.11 - juris Rn. 37 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 S. 2 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 20).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris Rn. 8; vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - NJW 2012, 1672 Rn. 7 und vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 98.10 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Denn die Verfahrensrüge kann nicht dazu dienen, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 2011 - BVerwG 7 B 43.11 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris Rn. 8; vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - NJW 2012, 1672 Rn. 7 und vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 98.10 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris Rn. 8; vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - NJW 2012, 1672 Rn. 7 und vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 98.10 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
    Das ist dann der Fall, wenn diese Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (vgl. Urteile vom 29. Februar 2012 - BVerwG 7 C 8.11 - juris Rn. 37 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 S. 2 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 20).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

  • BVerwG, 12.12.1972 - III CB 27.72

    Fehlerhafte Anwendung der Regeln über die Beweislast eine materielle Rechtsfrage

  • VGH Bayern, 14.03.2024 - 6 ZB 24.150

    Erschließungsbeitragsrecht, Anbaustraße, Engstelle (2, 90 m), Rechtmäßige

    Hierfür ist ein Beweisantrag erforderlich, der förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen ist (BVerwG, B.v. 25.6.2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des

    Die Aufklärungsrüge erfordert u. a. die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig waren, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese Feststellungen nach der maßgeblichen Rechtsauffassung der Vorinstanz zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO BVerwG, Beschl. v. 25.6.2012 - 7 BN 6.11 - juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 4 BN 8.14

    Ausschluss von Bordellen in festgesetztem Gewerbegebiet

    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8, vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - NJW 2012, 1672 Rn. 7, vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 98.10 - juris Rn. 8 und vom 25. Juni 2012 - BVerwG 7 BN 6.11 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
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