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VGH Bayern, 19.05.2003 - 7 BV 02.2014 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Wirksamwerdens eines Urteilstenors; Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Entscheidung des Gerichts bei einer Bescheidungsklage; Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung für eine Kabelkanalbelegung; Sender "Phoenix" als gesetzlich vorrangig zu ...
- Judicialis
VwGO § 116 Abs. 2; ; VwGO § ... 116 Abs. 3; ; VwGO § 117 Abs. 4 Satz 2; ; VwGO § 113 Abs.; ; BayMG Art. 41 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; BayMG Art. 36 Abs. 2; ; Kanalbelegungssatzung § 3; ; Kanalbelegungssatzung § 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.03.2002 - M 29 K 98.5906
- VGH Bayern, 19.05.2003 - 7 BV 02.2014
Papierfundstellen
- ZUM 2003, 698
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 26.02.1997 - 7 B 93.2122
Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2003 - 7 BV 02.2014
In Fällen, in denen eine Auswahlentscheidung für einen bestimmten Sende- bzw. Genehmigungszeitraum zu treffen war, hat der Senat entschieden, dass diese Entscheidung grundsätzlich aufgrund der damals geltenden Rechtslage für den nächsten Genehmigungszeitraum zu treffen war, ohne dass spätere Rechtsänderungen zu Gunsten oder zu Lasten abgewiesener Bewerber berücksichtigt werden könnten (vgl. BayVGH vom 26.2.1997 ZUM 1997, 844/846).Auch wenn der Beklagten bei ihrer Auswahlentscheidung über die Vergabe der Kabelkanäle grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. z.B. VerfGH 46, 191/198), so ist dieser Ermessensspielraum doch begrenzt durch die gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Mediengesetzes, die die Auswahlentscheidung steuern, und durch die Grundrechte der Anbieter, vor allem durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) und das darin enthaltene Willkürverbot (vgl. BayVGH vom 26.2.1997 ZUM 1997, 844/848).
- BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87
Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage - …
Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2003 - 7 BV 02.2014
Die "Faustregel", dass es bei Verpflichtungsklagen - und damit auch wie im vorliegenden Fall bei Bescheidungsklagen (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankomme (vgl. BVerwGE 82, 260/261), ist kein allgemeiner Verfahrensgrundsatz. - BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …
Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2003 - 7 BV 02.2014
Ob ein solcher Anspruch besteht, ergibt sich aus dem materiellen Recht, das auch die Frage nach dem maßgebenden Beurteilungszeitpunkt beantwortet (BVerwGE 84, 157/160). - VerfGH Bayern, 16.07.1993 - 55-VI-92
Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über die Beteiligung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2003 - 7 BV 02.2014
Auch wenn der Beklagten bei ihrer Auswahlentscheidung über die Vergabe der Kabelkanäle grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. z.B. VerfGH 46, 191/198), so ist dieser Ermessensspielraum doch begrenzt durch die gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Mediengesetzes, die die Auswahlentscheidung steuern, und durch die Grundrechte der Anbieter, vor allem durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) und das darin enthaltene Willkürverbot (vgl. BayVGH vom 26.2.1997 ZUM 1997, 844/848).
- VG München, 08.11.2012 - M 17 K 12.386
Spartensender; Zielgruppe; Pflichtprogramm
Für die Auswahlentscheidung selbst, steht der Beklagten ein weites Ermessen zu (s. BayVGH v. 19.5.2003 - 7 BV 02.2014 - juris Rdnr. 34 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg v. 14.10.1988 - 10 S 2426/88 - juris).