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   ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02   

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https://dejure.org/2002,23591
ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02 (https://dejure.org/2002,23591)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11.09.2002 - 7 BV 14772/02 (https://dejure.org/2002,23591)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11. September 2002 - 7 BV 14772/02 (https://dejure.org/2002,23591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl und Feststellung der Nichtigkeit; Bestimmung der Mitgliederzahl eines Betriebsrates unter Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern; "Funktionelle Arbeitgeberbegriff"; "Teilung der Arbeitgeberfunktionen"; "Beschäftigungsarbeitgeber"; Zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Dies ist bei der Verkennung der Betriebsratsgröße im allgemeinen (BAG [29.06.1991] - 7 ABR 67/90 - AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 [zu B I 2]; Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl. [2002], § 19 Rn. 2) und im besonderen bei einer auf Grund/trotz der Neufassung des § 7 BetrVG zu Unrecht erfolgten (Nicht-) Einbeziehung von Leiharbeitnehmern (Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl. [2002], § 19 Rn. 74) nicht der Fall.

    Die Bestimmung der Betriebsratsgröße in § 9 I BetrVG ist eine wesentliche Wahlvorschrift i.S.d. § 19 I BetrVG (BAG [29.06.1991] - 7 ABR 67/90 - AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 [zu B II 2]).

    Bei einer Verkennung der Betriebsratsgröße ist eine Korrektur des Wahlergebnisses nicht möglich (BAG [29.06.1991] - 7 ABR 67/90 - AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 [zu B II 4]).

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88

    Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Die Vertragstheorie liegt letztlich - trotz der nur eingliederungstheoretisch begründbaren und historisch-verbotspolitisch bedingten Fiktion der Arbeitnehmerüberlassung als (potentielle) Arbeitsvermittlung in Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG - dem Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG zugrunde, kommt entsprechend in der Regelung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechte von Leiharbeitnehmern in Art. 1 § 14 AÜG zum Ausdruck und ist Grundlage des Betriebszugehörigkeitsbegriffs des 7. Senats des BAG (sog. Zwei-Komponenten-Theorie), wonach eine Betriebszugehörigkeit i.S.d. § 9 BetrVG neben einer Eingliederung auch einen Arbeitsvertrag (mit dem Betriebsinhaber) voraussetzt (BAG [18.01.1989] - 7 ABR 21/88 - AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1 [zu B II 1 b]).

    So harmonisiert der 7. Senat des BAG seine Rechtsprechung dem Worte nach mit der des 1. Senats (Einsatz von Leiharbeitnehmern als Einstellung i.S.d. § 99 BetrVG ) damit, dass er davon spricht, dass einzelne betriebsverfassungsrechtliche Pflichten und Rechte "keine vollständige Betriebszugehörigkeit" des Leiharbeitnehmers begründeten (BAG [18.01.1989] - 7 ABR 21/88 - AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1 [zu B II 1 b]).

  • ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02

    Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes von seiner beruflichen Tätigkeit;

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Nach einer anfangs vorherrschenden Auffassung finden bei der Bestimmung der Betriebsratsgröße nach § 9 BetrVG Leiharbeitnehmer auch dann keine Berücksichtigung, wenn sie nach § 7 S. 2 BetrVG wahlberechtigt sind und "in der Regel" beschäftigt werden (so ArbG Düsseldorf [10.07.2002] - 4 BV 37/02, S. 10 - nicht rechtskr., unveröff.; ArbG Herne [05.06.2002] - 1 BV 1/02 - nicht rechtskr., unveröff.; (im Zusammenhang mit § 38 BetrVG ); Franke, NJW 02, 656; Hanau, RdA 01, 65 (68); Konzen, RdA 01, 76 (83); Lindemann/Simon, NZA 2002, 365 ff.; Löwisch, BB 01, 1734 (1737); Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl. [2002], § 1 Rn. 7; Maschmann, DB 01, 2446 (2448); Schiefer/Körte, NZA 2002, 57 (59); offenlassend nunmehr Hanau, NJW 01, 2513 (2515)) - Schlagwort: Mitwählen, aber nicht Mitzählen (so die Formulierung von Hanau, RdA 01, 65 (68)).

    Im Hinblick auf Leiharbeitnehmer ist aber kein nennenswerter Aufgabenzuwachs des Betriebsrats - sieht man von der Wahlberechtigung selbst ab - ersichtlich (vgl. schon ArbG Herne [05.06.2002] - 1 BV 1/02 -, S. 9 f. (nicht rechtskr.; unveröff.)).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Dass Wahlberechtigung und Betriebszugehörigkeit i.S.d. § 9 BetrVG auseinanderfallen, mag sozialpolitisch unbefriedigend sein, hat aber seinen Grund im AÜG und dieses wiederum in der Privatautonomie ( Art. 2 I GG ) einerseits und in der Unverhältnismäßigkeit und Verfassungswidrigkeit eines absoluten Verbotes der Arbeitnehmerüberlassung ( Art. 12 GG ) andererseits (vgl. BVerfG, 4.4.1967, BVerfGE 21, 261 ff. - Adia-Interim-Urteil).
  • BFH, 29.03.2001 - III R 1/99

    Anlaufhemmung bei Investitionszulage

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Entgegen Maschmann, DB 2001, 2446 (2447) [BFH 29.03.2001 - III R 1/99] muss der Einsatz von Leiharbeitnehmern nach dem Stichtag nicht noch 3 Monate betragen.
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Der Antrag, eine Betriebsratwahl "für unwirksam zu erklären", macht nicht nur die Anfechtbarkeit einer Wahl, sondern darüber hinaus auch die Feststellung der Nichtigkeit geltend (BAG [10.06.1983] - 6 ABR 50/82 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 10 [zu II 2 a]).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Es muss demnach sowohl ein offensichtlicher, als auch ein besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (BAG [22.03.2000] - 7 ABR 34/98 - NZA 2000 1119 f. [zu B I 2a]).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Die Anfechtung einer Betriebsratswahl ist begründet, wenn ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vorliegt, der das Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (BAG [15.11.2000] - 7 ABR 53/99 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 10 [zu B II]), und der Verstoß nicht korrigierbar ist.
  • ArbG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 BV 37/02

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Vorliegen eines Verstoßes gegen wesentliche

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
    Nach einer anfangs vorherrschenden Auffassung finden bei der Bestimmung der Betriebsratsgröße nach § 9 BetrVG Leiharbeitnehmer auch dann keine Berücksichtigung, wenn sie nach § 7 S. 2 BetrVG wahlberechtigt sind und "in der Regel" beschäftigt werden (so ArbG Düsseldorf [10.07.2002] - 4 BV 37/02, S. 10 - nicht rechtskr., unveröff.; ArbG Herne [05.06.2002] - 1 BV 1/02 - nicht rechtskr., unveröff.; (im Zusammenhang mit § 38 BetrVG ); Franke, NJW 02, 656; Hanau, RdA 01, 65 (68); Konzen, RdA 01, 76 (83); Lindemann/Simon, NZA 2002, 365 ff.; Löwisch, BB 01, 1734 (1737); Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl. [2002], § 1 Rn. 7; Maschmann, DB 01, 2446 (2448); Schiefer/Körte, NZA 2002, 57 (59); offenlassend nunmehr Hanau, NJW 01, 2513 (2515)) - Schlagwort: Mitwählen, aber nicht Mitzählen (so die Formulierung von Hanau, RdA 01, 65 (68)).
  • LAG Hamm, 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von

    Dieser Auffassung hat sich auch neben dem angefochtenen arbeitsgerichtlichen Beschluss die überwiegende Anzahl arbeitsgerichtlicher Entscheidungen angeschlossen (ArbG Detmold, Beschluss v. 04.06.2002 - 2 BV 19/02 - [zitiert bei Schiefer, DB 2002, 1774, 1776]; ArbG Düsseldorf, Beschluss v. 10.07.2002 - DB 2002, 1781; ArbG Braunschweig, Beschluss v. 31.07.2002 - 2 BV 109/01 - ArbG Bayreuth, Beschluss v. 20.08.2002 - 4 BV 5/02 H - ArbG Krefeld, Beschluss v. 07.08.2002 - 2 BV 12/02 - ArbG Berlin, Beschluss v. 11.09.2002 - 7 BV 14772/02 -).
  • LAG Hamm, 14.01.2003 - 13 TaBV 90/02

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der Zahl der

    Dieser Auffassung haben sich auch neben dem angefochtenen arbeitsgerichtlichen Beschluss weitere arbeitsgerichtliche Entscheidungen angeschlossen (LAG Hamm v. 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02 - ArbG Düsseldorf v. 10.07.2002 - 4 BV 37/02 - ArbG Braunschweig v. 31.07.2002 - 2 BV 109/01 - ArbG Bayreuth v. 20.08.2002 - 4 BV 5/02 H - ArbG Krefeld v. 07.08.2002 - 2 BV 12/02 - ArbG Berlin v. 11.09.2002 - 7 BV 14772/02 -).
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