Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 01.07.2003 - 7 BV 261/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 01.07.2003 - 7 BV 261/02
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 5 TaBV 6/03
- BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 37/04
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 37/04
Gesamtbetriebsausschuss - Erweiterung
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1), 3), 4), 6), 7) und 8) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 1. Juli 2003 - 7 BV 261/02 - werden zurückgewiesen.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 5) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 1. Juli 2003 - 7 BV 261/02 - teilweise abgeändert:.
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 5 TaBV 6/03
Gesamtbetriebsrat
Auf die Beschwerden der Beteiligten Ziffer 1 bis 7 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 1.7.2003 - 7 BV 261/02 - abgeändert und wie folgt neu erkannt:.