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VGH Bayern, 08.09.2005 - 7 C 05.2201 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Tübingen, 09.09.2015 - 5 T 162/15
Beitreibung von Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg: Unzulässigkeit der …
Die Bezeichnung wäre jedenfalls unzureichend, wenn ein Rechtsmittel des Schuldners bei Übernahme der Bezeichnung an der korrekten Passivlegitimation scheitern würde (vgl. BayVGH, 8.9.2005, 7 C 05.2201, juris-Rn. 2). - VG Düsseldorf, 31.01.2012 - 27 K 1810/10
Rundfunk Gebühr Insolvenz Vollstreckung Verbot
vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. September 2005 - 7 C 05.2201 -, juris (…Rn. 6); Lang in: Braun, Insolvenzordnung - Kommentar, 3. Aufl., § 301 Rn. 2 f. - LG Tübingen, 22.08.2015 - 5 T 166/15
Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg
Die Bezeichnung wäre jedenfalls unzureichend, wenn ein Rechtsmittel des Schuldners bei Übernahme der Bezeichnung an der korrekten Passivlegitimation scheitern würde (vgl. BayVGH, 8.9.2005, 7 C 05.2201, juris-Rn. 2).