Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1995
BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03 (https://dejure.org/2003,1995)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2003 - 7 C 1.03 (https://dejure.org/2003,1995)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 7 C 1.03 (https://dejure.org/2003,1995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b
    Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft; Gesamthandeigentum; Anteilsschädigung; Berechtigter; Diskriminierung; Erbauseinandersetzung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b
    Anteilsschädigung; Berechtigter; Diskriminierung; Erbauseinandersetzung; Gesamthandeigentum; Grundstücksrestitution; gemischte Erbengemeinschaft; geringere Entschädigung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Preisbestimmung für ausländische Grundstücke; Feststellung einer Restitutionsberechtigung; Gesamthandeigentum einer gemischten Erbengemeinschaft; Begründung von Einzelschuldbuchungen; Antrag auf Rückübertragung; Zusammenhang zwischen Entschädigungsregelung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen diskriminierende Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft (West/Ost) als Berechtigter

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. b
    Kriterien für die Annahme einer schädigenden Maßnahme i.S. des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG zu Lasten einer Erbengemeinschaft in einem Fall, in dem ein Grundstück einer aus West- und Ost-Erben bestehenden "gemischten" Erbengemeinschaft unter Anwendung diskriminierender ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG
    Vermögensrecht - Restitutionsberechtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 337
  • NJ 2003, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03
    Drittens und vor allem vernachlässigt das Verwaltungsgericht den instrumentellen Zusammenhang der diskriminierend geringen Entschädigung mit der Enteignung, der darin besteht, dass die diskriminierende Herabsetzung der Enteignungsentschädigung durch generelle Bestimmungen dazu diente, den Zugriff auf das Eigentum zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ).

    Eine Rückübertragung des Grundstücks würde den Enteigneten in Fällen dieser Art einen ungerechtfertigten und vom Vermögensgesetz nicht gewollten Vorteil gegenüber solchen Enteignungsbetroffenen einräumen, die die in der DDR übliche Entschädigung erhalten haben und deshalb nicht verlangen können, dass die Entziehung des Eigentums rückgängig gemacht wird (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ).

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01

    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03
    Abgesehen davon aber, dass der enteignende Zugriff nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts das gesamthändisch gebundene Nachlassvermögen erfasste, würde die Restitution einzelner Mitberechtigungen, wie sie dem Verwaltungsgericht vorschwebt, dem Grundsatz der Konnexität auch deswegen widersprechen, weil das Grundstück der Erbengemeinschaft mit der Enteignung aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist und sich infolgedessen Mitberechtigungen nur unter gleichzeitiger Begünstigung der nicht geschädigten Miterben wiederherstellen ließen (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93

    Mißbräuchliche Beantragung des gerichtlichen Verkaufs eines zum Nachlaß

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03
    Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine "schadensbezogene Betrachtung" auf das Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35) beruft, übersieht es, dass es dort nicht um die Frage der Konnexität von Schädigung und Restitution, sondern um die selbstverständliche Feststellung ging, der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG könne nicht weiter reichen als die vom staatlichen Verwalter wahrgenommenen Befugnisse.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03
    Drittens und vor allem vernachlässigt das Verwaltungsgericht den instrumentellen Zusammenhang der diskriminierend geringen Entschädigung mit der Enteignung, der darin besteht, dass die diskriminierende Herabsetzung der Enteignungsentschädigung durch generelle Bestimmungen dazu diente, den Zugriff auf das Eigentum zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98

    Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03
    Drittens und vor allem vernachlässigt das Verwaltungsgericht den instrumentellen Zusammenhang der diskriminierend geringen Entschädigung mit der Enteignung, der darin besteht, dass die diskriminierende Herabsetzung der Enteignungsentschädigung durch generelle Bestimmungen dazu diente, den Zugriff auf das Eigentum zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03
    Zwar kann Gegenstand einer Schädigung ungeachtet ihrer mangelnden Verkehrsfähigkeit auch die Gesamthandberechtigung eines Miterben an einem Vermögensgegenstand sein (Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 90.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03

    Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung

    Dieser Grundsatz setzt entsprechend dem Zweck einer Wiedergutmachung in Natur die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand voraus (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Urteil vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - BVerwGE 118, 337 m.w.N.; Urteil vom 20. März 2002 - BVerwG 8 C 2.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03

    Nachträgliche Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Sicherung in der

    Den typischen Fall einer solchen diskriminierenden staatlichen Praxis bilden Entschädigungsfestsetzungen, bei denen durch interne Anweisungen wie die Ministerratsbeschlüsse vom 23. Dezember 1976 und 28. Juli 1977 (abgedruckt in Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 1, Dok 1 und 3) generell die Pflicht zur Zahlung der in der DDR üblichen Entschädigung außer Anwendung gesetzt und zu Lasten der davon Betroffenen durch eine für sie ungünstigere Entschädigungsregelung ersetzt wurde (Urteil vom 24. Juli 2003 BVerwG 7 C 1.03 Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 18 S. 54).
  • BVerwG, 21.09.2007 - 8 B 38.07

    Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - (BVerwGE 118, 337 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 18), vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 11.02 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 26) oder vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39) ab.
  • BVerwG, 14.11.2005 - 8 B 64.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Eine lediglich im Einzelfall zu gering bemessene Entschädigung genüge nicht." Das Verwaltungsgericht stehe mit diesen Rechtssätzen im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 8 B 63.05

    Anhaltspunkte für eine diskriminierende Entschädigungsfestsetzung nach dem

    Eine lediglich im Einzelfall zu gering bemessene Entschädigung genüge nicht." Das Verwaltungsgericht stehe mit diesen Rechtssätzen im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 8 PKH 5.04

    Anforderungen an einen diskriminierende Zugriff

    b) Das Bundesverwaltungsgericht hat in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 18) ausgeführt, dass Gegenstand des Schädigungstatbestands gemäß § 1 Abs. 1 lit. b VermG nicht das bloße Unterbleiben einer in der DDR üblichen Entschädigung, sondern der diskriminierende Zugriff auf das Eigentum ist.
  • VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00

    Schädigungstatbestand der Enteignung wegen Überschuldung; maßgeblicher Zeitpunkt

    Da es sich bei den von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG erfassten Fällen typischerweise um einen gestreckten Schädigungstatbestand handelte, der durch den Enteignungsakt und eine ihm nachfolgend diskriminierend geringe Entschädigung gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2003 - 7 C 1/03 - ZOV 2003 339) kann es nur darauf ankommen, dass eine (generell) diskriminierende Preisbestimmung zum Zeitpunkt der Enteignung galt und tatsächlich angewandt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht