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   BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06   

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BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,779)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,779)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06, 7 C 6.06 (https://dejure.org/2006,779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBergG § 48 Abs. 2, § 57a Abs. 2 Satz 2, § 57b Abs. 3 Satz 3; GG Art. 28 Abs. 2; UVPG § 2 Abs. 1; UVP-V Bergbau § 2 Abs. 1; VwVfG § 73 Abs. 3, § 75 Abs. 1, § 77; WHG § 31 Abs. 2 Satz 2
    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige Aufgabe; Auslegung; Anstoßwirkung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Einwendungen; Abwägungsgebot; kommunale Selbstverwaltung; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; Selbstgestaltungsrecht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBergG § 48 Abs. 2, § 57a Abs. 2 Satz 2, § 57b Abs. 3 Satz 3
    Abwägungsgebot; Anstoßwirkung; Auslegung; Einwendungen; Konzentrationswirkung; Planfeststellung, Vorhaben; Planungshoheit; Rahmenbetriebsplan; Selbstgestaltungsrecht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Zulassung; endgültige Aufgabe; kommunale Einrichtungen; kommunale ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung des Rahmenbetriebsplans als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde; Anforderungen an einen Rahmenbetriebsplan; Erforderlichkeit von Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzmaßnahmen für den untertägigen Abbau von ...

  • Judicialis

    BBergG § 48 Abs. 2; ; BBergG § ... 57a Abs. 2 Satz 2; ; BBergG § 57b Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; UVPG § 2 Abs. 1; ; UVP-V Bergbau § 2 Abs. 1; ; VwVfG § 73 Abs. 3; ; VwVfG § 75 Abs. 1; ; VwVfG § 77; ; WHG § 31 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen durch Steinkohlebergbau - Rahmenbetriebsplan als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Walsum zulässig - Fehlende Folgemaßnahmen werden nachträglich durch die Wasserbehörde entschieden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.12.2006)

    Steinkohle-Abbau unter dem Rhein gebilligt // Anwohner können aber später nochmals klagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 259
  • NVwZ 2007, 700
  • DVBl 2007, 453 (Ls.)
  • DÖV 2007, 938
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Die Gemeinde unterliegt insoweit einer Situationsgebundenheit mit der Folge, dass ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, zumutbar sind (vgl. beispielsweise Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Mit der Auslegung des Plans brauchten hingegen nicht bereits alle Unterlagen bekannt gemacht zu werden, die möglicherweise erforderlich sind, um die Rechtmäßigkeit des Vorhabens umfassend darzutun (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Liegen bereits bei der Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass geben, die Aufsuchung oder Gewinnung gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu beschränken oder zu untersagen, hat sie dies bei ihrer Entscheidung durch Beschränkung oder Versagung der Zulassung zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Im Übrigen müssen die gesetzliche Kompetenzordnung und die Zuständigkeit anderer Behörden gewahrt bleiben (vgl. Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 ).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen (vgl. beispielsweise Urteil vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04

    Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Sie werden dadurch aber nicht zu gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 31b WHG, für die grundsätzlich ein Bauverbot gilt (vgl. Urteil vom 22. Juli 2004 - BVerwG 7 CN 1.04 - BVerwGE 121, 283).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
    Aus ihm erwachsen einer Gemeinde Abwehransprüche aber allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. beispielsweise Beschluss vom 15. April 1999 - BVerwG 4 VR 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 151 = NVwZ-RR 1999, 554 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 (271).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 (264).

    vgl. zum Rahmenbetriebsplan BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 (264).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05

    Bergrechtliche Planfeststellung und kommunale Selbstverwaltung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen eindeutig klargestellt hat, kann die Klägerin mit einer Klage gegen den einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan gem. § 52 Abs. 2a BBergG zulassenden Planfeststellungsbeschluss den Verstoß gegen solche materiell-rechtlichen Normen geltend machen, die zugleich ihren Interessen zu dienen bestimmt sind (dazu sowie zum Folgenden insbes. Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1/06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 11 A 1751/04 -, ZfB 2006, 32 ff.).

    Die Bergbehörde ist deshalb über § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG gehalten, die beabsichtigte Gewinnung des Bodenschatzes zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur dadurch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Selbstverwaltungsgarantie der betroffenen Gemeinden vermieden werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 29 f.).

    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 31; Urteil vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 -, NVwZ 2005, 813, 816).

    Der Einwand der Klägerin, dass das Verwaltungsgericht "ihre Erschließungszuständigkeit" übergangen habe, die der Gemeinde nicht nur aus Kostengründen, sondern als Planungsinstrument zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und Bewahrung des Außenbereichs vor unerwünschtem Siedlungsdruck überlassen sei, berücksichtigt nicht, dass gem. § 48 Abs. 2 BBergG i.V.m. Art. 28 Abs. 2 GG nicht schon jede Einschränkung einer abstrakten Planungskompetenz, der Möglichkeit, "steuernd auf die Entwicklung des Außenbereichs Einfluss zu nehmen", sondern nur die nachhaltige Störung einer hinreichend konkreten und verfestigten gemeindlichen Planung als unverhältnismäßige Beeinträchtigung in Betracht kommt (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff; hier zit. nach juris, Rn. 31).

    Er "genehmigt" diesen nicht, sondern setzt lediglich einen verbindlichen Rahmen für die nachfolgenden, den konkreten Abbau zulassenden Haupt- und Sonderbetriebspläne (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff; hier zit. nach juris, Rn 25, 36).

    Da die Zulassung des Rahmenbetriebsplans - wie eingangs ausgeführt - eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum ist und das allgemeine fachplanerische Abwägungsgebot für die bergrechtliche Planfeststellung nicht gilt (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 28), kommt auch ein von der Klägerin insoweit wohl noch geltend gemachter Abwägungsmangel nicht in Betracht.

    Denn die Voraussetzungen für die Annahme einer im Rahmen eines solchen Verfahrens allein erheblichen "unverhältnismäßigen Beeinträchtigung" der Planungshoheit einer Gemeinde sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, insbes. Rn 28 ff).

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Sie führten nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die angeführten Planungen nicht umgesetzt werden könnten.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259; VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2009 - 5 L 1657/08 -, ZfB 2009, 284) So habe etwa die Beklagte im Rahmen ihrer Beteiligung im Bauleitverfahren keine Bedenken gegen die Aufstellung der Bebauungspläne geltend gemacht.

    Wenn eine Gemeinde jede faktische Rückwirkung bergbaulicher Vorhaben auf ihre Vorstellungen über die künftige Entwicklung des Gemeindegebiets als Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit abwehren könnte, käme das einem durch die einschlägigen Gesetze nicht gedeckten Vetorecht gegen bergbauliche Maßnahmen unterhalb ihres Gemeindegebiets gleich.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 ff.) Gemeinden, deren Gebiet vom Bergbau berührt sei, könnten nicht so tun, als gebe es den Bergbau nicht.

    Ein Abwägungsdefizit könne ihr schon deshalb nicht angelastet werden, weil Betriebsplanzulassung gebundene und keine Abwägungsentscheidungen seien.(BVerfG, Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 -, BVerfGE 134, 242 Rdn. 321; BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 Rdn. 28) Insbesondere sei nicht auf der Grundlage der Moers-Kapellen-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 48 Abs. 2 BBergG eine Abwägung mit entsprechenden öffentlichen Interessen vorzunehmen gewesen.

    Kommunen seien ausweislich von § 5 Abs. 3 Nr. 2 und § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB nicht gehindert, Flächen, unter denen der Bergbau umgeht, zu überplanen, und auch dann nicht, wenn Bergbau bodenbewegungsbedingt zu Bergschäden führen kann.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 Rn. 32 f.) Eine Beteiligung von Gemeinden bei untertägigem Bergbau sei nur dann erforderlich, wenn diese eine Veränderung der Oberflächennutzung zum Gegenstand bzw. zur Folge hätten, die eine planerische Aufgabe der Gemeinde berühre, d.h. nach Art und Umfang im Widerspruch zu bestehenden Plänen stünden oder planerische Aufgaben der Gemeinde auslösten.(Von Hammerstein in: Boldt/Weller/Kühne/Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 54 Rn. 22) Bergschäden, die im Fall des untertägigen Steinkohleabbaus aufgrund der dadurch ausgelösten Bodensenkungen unvermeidbar seien, seien Gegenstand der dem Privatrecht zuzuordnenden Bergschadensliquidation und nicht Gegenstand der kommunalen Planungshoheit.(OVG NRW, Beschluss vom 25.04.1989 - 12 B 2614/88 -, ZfB 1990, 38, 41; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.10.1991 - 8 K 3017/89 -, ZfB 1992, 143, 149; Kühne in: Boldt/Weller/Kühne/ Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 60; Piens in: Piens/Schulte/Graf Vietzhum , BBergG, 2. Aufl. 2013, § 48 Rn. 47) Erst recht beinhalte der zugelassene Grubenwasseranstieg bis -400 m NN keine Beeinträchtigung der Planungshoheit.

    Deshalb werde nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die situative Vorbelastung eines Gemeindegebiets das Gewicht eines Eingriffs in die kommunale Planungshoheit bestimme.(BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259; VerfGH NRW, Urteil vom 09.06.1997 - VerfGH 20/95 u.a. -, NVwZ-RR 1998, 473, 476; OVG NRW, Beschluss vom 25.04.1989 - 12 B 2614/88 -, ZfB 1990, 38, 41; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.05.2006 - 5 F 8/06 -, ZfB 2007, 177, 186; Urteil vom 04.11.1999 - 2 K 39/93 -, ZfB 2000, 169, 177) Die durch das Vorhandensein abbauwürdiger Bodenschätze bestehende situative Vorbelastung ende nicht mit dem vollständigen Abbau, sondern erfasse auch die Einstellung eines Bergbaubetriebs und vorliegend auch die Vorbereitung des Betriebsabschlusses durch Grubenwasseranstieg.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.2006 - 7 C 1.06   

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BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 7 C 1.06 (https://dejure.org/2006,34171)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren

Verfahrensgang

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