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   BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 1.98   

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https://dejure.org/1998,2822
BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 1.98 (https://dejure.org/1998,2822)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 7 C 1.98 (https://dejure.org/1998,2822)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 7 C 1.98 (https://dejure.org/1998,2822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Geld - Bargeld - Buchgeld - Lösegeld - Banknote - Bewegliche Sache - Vereinnahmung MfS - Kontoguthaben - Verkauf - Erlös - Surrogatanspruch - Kaution - Rückzahlung - Rückübertragung - Unmöglichkeit - Restitution - Entschädigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Natur der Sache; Rückübertragungsausschluss; Bargeld; Vermischung; Übertragung auf staatliches Konto

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 7; ; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 10 Abs. 1; ; EntschG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; EntschG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • snafu.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen; Rückübertragung Geld; Bargeld; Buchgeld; Lösegeld; Banknote; bewegliche Sache; Vereinnahmung MfS; Kontoguthaben; Verkauf; Erlös; Surrogatanspruch; Kaution; Rückzahlung; Rückübertragung; Unmöglichkeit, Restitution; Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 1.98
    Das ergibt sich aus dem das Wiedergutmachungsrecht beherrschenden Grundsatz der Konnexität (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 1.98
    Die Vereinnahmung des Rückzahlungsbetrags durch staatliche Stellen der DDR wäre faktisch als Enteignung zu werten, weil der Kläger durch dessen Abführung an den Staat vollständig und endgültig aus der durch seine Forderung begründeten Rechtsposition verdrängt wurde (vgl. Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.04.1997 - 30 A 979.93
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 1.98
    BVerwG 7 C 1.98 VG 30 A 979/93.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 9.95

    Offene Vermögensfragen: Forderungsuntergang nach Überführung eines Kontoguthabens

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 1.98
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Rückübertragung einer Geldforderung durch § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn der entzogene und zurückzuübertragende Vermögenswert wegen Abführung an den Staatshaushalt nicht mehr vorhanden ist (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 9.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 20.00

    Mitnahme von Wertgegenständen durch einen Stasi-Bediensteten bei einer

    Soweit es zudem um die Rückübertragung von Bargeld geht, ist sie schon aus Rechtsgründen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, wenn die konkreten Banknoten nicht mehr vorhanden sind oder mit anderem Geld untrennbar vermischt sind (Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 1.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 58 ).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand; Zulassung

    Gleiches gilt für die behauptete Abweichung von dem Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 7 C 1.98 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 58 S. 130 ).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 40.97

    Einziehung einer Fotoausrüstung durch DDR-Behörden ist nach dem Vermögensgesetz

    Die Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte (§ 5 EntschG) läßt sich auf bewegliche Sachen lediglich insoweit anwenden, als Bargeld entzogen wurde, das nach der Rechtsprechung des Senats auch im Bereich des Vermögensgesetzes als bewegliche Sache aufzufassen ist (Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 1.98 -, zur Veröffentlichung bestimmt); das rechtfertigt sich aus der funktionalen Gleichwertigkeit von Bargeld mit Buchgeld, das den privaten geldwerten Ansprüchen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 EntschG gleichsteht.
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 77.05

    Ausscheiden aus einer OHG im Wege der so genannten Arisierung; Verlust einer

    Gleiches gilt für die angebliche Abweichung von dem Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 7 C 1.98 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 58 S. 130 ).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 76.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand - Einordnung

    Gleiches gilt für die angebliche Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 1.98 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 58 S. 130 ).
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