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   BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01   

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BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01 (https://dejure.org/2001,3652)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 7 C 10.01 (https://dejure.org/2001,3652)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 7 C 10.01 (https://dejure.org/2001,3652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung - Grundstück - Restitutionsausschluss - Betriebsnotwendigkeit - Unternehmen - Vermögensgesetz - Unternehmensspaltung - Verwaltungseinrichtung - Wirtschaftsförderung - Öffentliches Interesse - Auffangtatbestand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschlußtatbestand

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d; ; VermG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; SpTrUG § 12 Abs. 1; ; InVorG § 11 Abs. 5; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 5, 6 VermG; § 12 SpTrUG
    Ausschluss der Unternehmensrestitution - gemeinnützig tätige Unternehmen - staatlich beherrschte Unternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 217
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Die Vorschrift bewirkt eine "vergangenheitsorientierte investive Vorfahrtsregelung" (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).

    Dabei wird das Verwaltungsgericht davon auszugehen haben, dass eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG auch dann gegeben sein kann, wenn die Rückgabe des Grundstücks aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Lebensfähigkeit des Unternehmens gefährden würde (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Der wirtschaftliche Zweck als bestimmendes Merkmal des Unternehmensbegriffs (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35) ist nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht gleichzusetzen.
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    aa) War die Ce. im maßgeblichen Zeitraum - vom Stichtag des § 5 Abs. 2 VermG bis zur Durchführung der Eigeninvestition (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7) - ihrem Gegenstand nach als durch privatwirtschaftliche Zwecke gekennzeichnetes Unternehmen zu beurteilen und kommt damit die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG in Betracht, bedarf es weiterer tatsächlicher Feststellungen zur Frage der Betriebsnotwendigkeit des in Rede stehenden Grundstücks.
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Das Verwaltungsgericht wird bei dieser Fallgestaltung zu klären haben, ob das Grundstück oder das Gebäude am 29. September 1990 mit erheblichem baulichen Aufwand in seiner Nutzungsart oder Zweckbestimmung verändert oder ob eine solche Änderung konkret zu erwarten war (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 -, VIZ 2001, 367 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Die "entsprechende" Anwendung des Vermögensgesetzes bedeutet nicht, dass die Vorschrift des § 5 VermG auf Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG unanwendbar oder nur eingeschränkt anwendbar wäre; das wird durch § 1 Abs. 1 des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes bestätigt, der auf den Ausschlusstatbestand des § 4 Abs. 1 VermG und damit auch auf § 5 VermG Bezug nimmt (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Da der Surrogatanspruch einen Restitutionsanspruch voraussetzt, steht den Klägern der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts zu, wenn ein Ausschlussgrund bis zur Durchführung der Eigeninvestition nicht gegeben war (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).
  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Gleiches gilt für die Einschränkung solcher Rückübertragungsansprüche durch das Investitionsvorranggesetz; durch dieses werden im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums in zulässiger Weise bestimmt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Oktober 1998 - 1 BvR 179/94 -, NJW 1999, 1460).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Der Schutzzweck des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG, bestimmte Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Unternehmens nicht durch die Wiederherstellung der früheren Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen, greift nicht ein, wenn die Nutzung des Grundstücks auf einem schuldrechtlichen Verhältnis beruht (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Demgegenüber erfüllt § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG die Funktion eines Auffangtatbestands für bestimmte Fälle erhaltungswürdiger Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines Grundstücks oder Gebäudes, die von den in Buchst. b bis d getroffenen Spezialregelungen nicht erfasst werden (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ).
  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95

    Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
    Gegen die Anwendung des Restitutionsausschlusses auf Ansprüche nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG bestehen weder verfassungsrechtliche noch völkerrechtliche Bedenken (a.a.O., S. 267 ff.; ebenso der in jenem Verfahren ergangene Kammerbeschluss des BVerfG vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95 und 495/96 -, RGV B III 87).
  • BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00

    Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz;

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 25.00

    Naturfreundehaus; Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten und Speisen gegen

  • BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 9.08

    Restitution; Grundstücksrestitution; Unternehmen; Unternehmensgrundstück;

    Gemeint ist ausweislich der in Bezug genommenen Bestimmung, in der die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens aufgeführt werden, die Zusammenfassung von Sachen und Rechten, die als organisatorische Einheit am Markt auftritt und von einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck getragen ist (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03

    Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive

    Schutzobjekt ist die konkrete Unternehmenseinheit als solche, d.h. die Zusammenfassung von Sachen und Rechten im Sinne von § 1 URüV, welche als organisatorische Einheit am Markt auftritt und von einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck getragen ist (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 7 B 9.04

    Verfolgungsbedingte Vermögensentziehung; Gewerkschaften; Unternehmensschädigung;

    Diesen Begriff des Unternehmens verwendet das Vermögensgesetz einheitlich (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 129.09

    Restitutionsausschlussgrund; Änderung; Nutzungsart; Zweckbestimmung

    Nimmt der Dritte die Nutzung in der Rechtsform einer Gesellschaft des privaten Rechts vor, so hindert dies allein nicht den Rückgriff auf den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG (Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 61.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 39; Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31).
  • VG Berlin, 11.09.2003 - 29 A 206.98

    Restitutionsanspruch bei verfolgungsbedinger Veräußerung eines Grundstücks; Freie

    Zwar ist § 5 Abs. 1 in den Fällen des § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 14.02.2008 - 8 B 87.07

    Zulassung einer Revision im Fall mehrer die angegegriffene Entscheidung

    Dies hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31) in dem angefochtenen Urteil verneint, weil der Ausschlusstatbestand voraussetze, dass das Unternehmen bereits am Stichtag Eigentümer des Grundstücks war oder zumindest eine eigentumsähnliche Rechtsstellung hatte.
  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 12.03

    Verletzung der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht; Erheblichkeit der

    Nichts anderes ist mit der Formulierung im Urteil vom 25. Oktober 2001 BVerwG 7 C 10.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31 S. 21 ) gemeint, dass eine erhebliche Beeinträchtigung auch dann gegeben sein kann, wenn die Rückgabe des Grundstücks "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" die Lebensfähigkeit des Unternehmens gefährden würde.
  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 11.03

    Voraussetzungen einer Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Gericht

    Nichts anderes ist mit der Formulierung im Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31 S. 21 ) gemeint, dass eine erhebliche Beeinträchtigung auch dann gegeben sein kann, wenn die Rückgabe des Grundstücks "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" die Lebensfähigkeit des Unternehmens gefährden würde.
  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 10.03

    Erheblichkeit der Beeinträchtigung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d Gesetz zur Regelung

    Nichts anderes ist mit der Formulierung im Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31 S. 21 ) gemeint, dass eine erhebliche Beeinträchtigung auch dann gegeben sein kann, wenn die Rückgabe des Grundstücks "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" die Lebensfähigkeit des Unternehmens gefährden würde.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2001 - 7 B 119.00, 7 C 10.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21303
BVerwG, 22.02.2001 - 7 B 119.00, 7 C 10.01 (https://dejure.org/2001,21303)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2001 - 7 B 119.00, 7 C 10.01 (https://dejure.org/2001,21303)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 7 B 119.00, 7 C 10.01 (https://dejure.org/2001,21303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Restitutionsausschlusstatbestandes zugunsten eines gemeinnützigen Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

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