Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.01.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02   

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BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02 (https://dejure.org/2003,4101)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 7 C 10.02 (https://dejure.org/2003,4101)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 7 C 10.02 (https://dejure.org/2003,4101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 2, § 2 a Abs. 1 und 3
    Rückübertragung an eine Erbengemeinschaft; Anteilsschädigung; mehrere Schädigungsmaßnahmen als Teilakte eines einheitlichen Schädigungsvorgangs; Gesamtvorsatz des Schädigers; Identität des Eigentumsverlustgrundes; Verzicht nach § 2 a Abs. 3 Satz 1 VermG; Beteiligung an der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 2
    Anteilsschädigung; Beteiligung an der Stellung des Restitutionsantrages; Gesamtvorsatz des Schädigers; Identität; Pflicht zur namentlichen Benennung der einzelnen Miterben bei; Restitution an die Erbengemeinschaft; Rücknahme des Restitutionsantrages nach ...

  • Wolters Kluwer

    Erbrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; Schädigung der Erbengemeinschaft durch sukzessiven Zugriff auf die einzelnen Erbanteile; Einheitlicher Schädigungsvorgang bei vollständigem Entzug der Vermögenswerte; Erbrechtliche Verzichtserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; sukzessiver Zugriff auf Gesamthandanteile der Erbengemeinschaft; Unwirksamkeit des Eigentumsverzicht

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; ; VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § 2 a Abs. 1; ; VermG § 2 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückübertragung an eine Erbengemeinschaft; Anteilsschädigung; mehrere Schädigungsmaßnahmen als Teilakte eines einheitlichen Schädigungsvorgangs; Gesamtvorsatz des Schädigers; Identität des Eigentumsverlustgrundes; Verzicht nach § 2 a Abs. 3 Satz 1 VermG; Beteiligung an der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    §§ 1 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2, 2a Abs. 1 u. 3 VermG
    Vermögensrecht - Rückübertragung - Erbengemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02
    Der Senat hat mit Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141) entschieden, dass im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 VermG bei einem sukzessiven Zugriff auf Gesamthandsanteile eine nach einzelnen Maßnahmen getrennte rechtliche Betrachtungsweise dem von dieser Norm erfassten Lebenssachverhalt nicht gerecht wird, wenn die Maßnahmen - erstens - in ihrer Summe zu einem vollständigen Entzug des zur gesamten Hand gehaltenen Vermögenswerts geführt haben und - zweitens - der Grund für den Eigentumsverlust derselbe gewesen ist, nämlich eine seit dem ersten schädigendem Zugriff bestehende Überschuldungssituation.

    Wären die gewünschten Verzichte erklärt worden, hätte nach den vom Senat bereits in seinem Urteil vom 5. März 1998 (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen eine Schädigung der Gesamthandsgemeinschaft angenommen werden müssen.

  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 95.99

    Erlösauskehr; Erlösauskehrberechtigter; investiver Verkauf; Unternehmensrest;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02
    So hat der Senat beispielsweise die staatliche Zwangsbeteiligung an einem Unternehmen und die anschließende Verdrängung des Komplementärs als eine von einem Gesamtvorsatz getragene gestreckte Unternehmensenteignung betrachtet (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 95.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 40).
  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02
    Dass die Klägerin zu 1 als einzelnes Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft nach § 2039 BGB die Rückgabe des früheren Gesamthandseigentums an die Gemeinschaft verlangen kann, sofern die Schädigungsmaßnahme sich gegen diese richtete, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3, unter Berufung auf den Beschluss vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 1).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02
    Dass die Klägerin zu 1 als einzelnes Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft nach § 2039 BGB die Rückgabe des früheren Gesamthandseigentums an die Gemeinschaft verlangen kann, sofern die Schädigungsmaßnahme sich gegen diese richtete, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3, unter Berufung auf den Beschluss vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 1).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 42.12

    Restitution bei Miterbengemeinschaft

    Ebenso richtig ist, dass dies auch dann gilt, wenn ein Miterbe - nachdem auch er den Restitutionsantrag gestellt hat - seinen Rückgabeantrag zurücknimmt oder auf seine Rechte an dem Grundstück verzichtet; eine solche Erklärung führt nicht zu seinem Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft (vgl. § 2033 Abs. 2 BGB, § 2a Abs. 3 VermG; Urteil vom 20. Februar 2003 - BVerwG 7 C 10.02 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 7 S. 5 f.).

    Hierzu hat es auf den Umstand verwiesen, dass nicht ein, sondern insgesamt drei Entzugsakte vorliegen, die sich jeweils gegen einen der seinerzeit drei Miterben richteten, und dass jedenfalls der erste dieser drei Entzugsakte (von 1948/49) mit den beiden anderen (von 1972) nicht derart in sachlichem Zusammenhang stand, dass der Tatbestand einer sogenannten sukzessiven Enteignung erfüllt wäre (vgl. hierzu Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 431 und vom 20. Februar 2003 a.a.O.; Beschluss vom 23. März 2012 - BVerwG 8 B 84.11 - ZOV 2012, 158).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2007 - 5 U 106/05

    Rechtskauf: Zahlungsanspruch auf Grund des Verkaufs eines

    Die von dem Beklagten in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2003 (VIZ 2003, 476 f) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.

    Hier stellt das in § 1 Abs. 2 VermG enthaltene Tatbestandsmerkmal der Überschuldung den erforderlichen Zusammenhang zwischen den jeweiligen Anteilsverlusten her (BVerwG, VIZ 2003, 476).

  • BVerwG, 23.03.2012 - 8 B 84.11

    Zu den Anforderungen an den inneren Zusammenhang von vermögensrechtlichen

    Allein der Umstand, dass mehrere Teilenteignungen oder andere Schädigungen in ihrer Summe zum vollständigen Eigentumsverlust führen, verknüpft diese Teilakte nicht zu einer einheitlich zu beurteilenden Schädigungsmaßnahme; denn das bloße Zusammentreffen solcher Vorgänge stellt diese noch nicht in einen inneren Zusammenhang (Urteil vom 20. Februar 2003 - BVerwG 7 C 10.02 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 7 = juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 8 B 23.10

    Vereinbarkeit einer Entscheidung mit dem rechtlichen Gehör trotz fehlenden

    Zum anderen hat es darauf abgestellt, dass der Verlust der drei Erbanteile an den Grundstücken nicht durch einen identischen Grund oder einen Gesamtvorsatz zu einer einheitlichen, wenn auch zeitlich gestreckten Schädigung verbunden wurde, sondern als bloße Abfolge voneinander unabhängiger, nur in ihrer Summe zum vollständigen Verlust der Grundstücke führender Teilakte einzuordnen sei (vgl. dazu Urteil vom 20. Februar 2003 - BVerwG 7 C 10.02 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 93.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Annahme einer gegen eine

    Das Beschwerdeverfahren wird, soweit die Revision zugelassen worden ist, als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 10.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • BVerwG, 24.06.2019 - 8 B 33.18

    Entschädigungsanspruch für den Verlust einer Aktienbeteiligung an einem

    Eine mehraktige oder "gestreckte" Schädigung setzt voraus, dass mehrere in einem inneren Zusammenhang stehenden Teilakte auf die Entziehung desselben Vermögenswerts gerichtet sind und dessen faktische Enteignung erst mit dem letzten Teilakt vollendet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2003 - 7 C 10.02 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 7 und vom 22. April 2004 - 7 C 15.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41 S. 74 f., Beschlüsse vom 27. Juni 2006 - 3 B 183.05 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2 Rn. 5 f. je a.E. und vom 23. März 2012 - 8 B 84.11 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 79 Rn. 6 f.).
  • VG Berlin, 16.05.2013 - 29 K 328.11

    Auskehrung des Erlöses für ein Grundstück in Berlin-Mitte nach dem VermG,

    So hat das Bundesverwaltungsgericht den sukzessiven Verlust von Erbanteilen hinsichtlich eines entzogenen Grundstückes als einheitlichen Zugriff angesehen, wenn die Maßnahmen - erstens - in ihrer Summe zu einem vollständigen Entzug des zur gesamten Hand gehaltenen Vermögenswerts geführt haben und - zweitens - der Grund für den Eigentumsverlust der selbe gewesen ist, nämlich eine seit dem ersten schädigendem Zugriff bestehende Überschuldungssituation (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2003 - 7 C 10.02 -, Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 7 = juris Rdnr. 12).
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   BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 93.01, 7 C 10.02   

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https://dejure.org/2002,28064
BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 93.01, 7 C 10.02 (https://dejure.org/2002,28064)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 7 B 93.01, 7 C 10.02 (https://dejure.org/2002,28064)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 7 B 93.01, 7 C 10.02 (https://dejure.org/2002,28064)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Annahme einer gegen eine Gesamthandsgemeinschaft gerichteten Schädigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 93.01
    Das Revisionsverfahren kann im Anschluss an das Urteil des Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141) Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob eine gegen eine Gesamthandsgemeinschaft gerichtete Schädigung auch dann angenommen werden kann, wenn die auf einzelne Anteile beschränkten Zugriffe zwar zum vollständigen Verlust des zur gesamten Hand gehaltenen Vermögenswerts geführt haben, die einzelnen Maßnahmen aber unter § 1 Abs. 1 Buchst. c und § 1 Abs. 2 VermG und damit unter verschiedene Schädigungstatbestände fallen.
  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02

    Rückübertragung an eine Erbengemeinschaft; Anteilsschädigung; mehrere

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 93.01
    Das Beschwerdeverfahren wird, soweit die Revision zugelassen worden ist, als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 10.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
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