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   BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00   

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BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00 (https://dejure.org/2001,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 C 10.00 (https://dejure.org/2001,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 C 10.00 (https://dejure.org/2001,1486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, § 34 Abs. 2; VZOG § 2 Abs. 1 Sätze 6 und 7; VwGO § 65 Abs. 2, § 66, § 110
    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene; Rechtsmittelbefugnis Beigeladener; Beschwer; Teilurteil; Streitgegenstand Teilbarkeit; Berechtigung; Rückübertragungsberechtigung; Enteignung Personenirrtum

  • Wolters Kluwer

    Anwartschaftsrecht - Rückübertragung - Beiladung - Unterbliebene Beiladung - Rechtsmittelbefugnis Beigeladener - Beschwer - Teilurteil - Streitgegenstand - Teilbarkeit des Streitgegenstands - Berechtigung - Rückübertragungsberechtigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen; Anwartschaftsrecht an einem Grundstück als restitutionsfähiger Vermögenswert

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 4 Satz 3; ; VermG § 34 Abs. 2; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 7; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 66; ; VwGO § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 335
  • DVBl 2001, 938 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 26.99

    Anwartschaftsrecht; Anwartschaftsrecht als Vermögenswert; Restitution eines

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Ein Anwartschaftsrecht an einem Grundstück ist ein restitutionsfähiger Vermögenswert (wie Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99).

    Unter diesen Umständen war eine individuell zugeordnete und im Regelfall gesicherte Rechtsposition gegeben, deren Schädigung nach dem Gesetzeszweck wiedergutmachungsbedürftig ist (ebenso Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Für die Schädigung genügt, dass diese Maßnahme tatsächliche Wirkungen äußerte, indem das auf Richard B. eingetragene Grundeigentum in Volkseigentum überführt und sein Anwartschaftsrecht faktisch entzogen wurde (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - BVerwGE 96, 253 ).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Die Rechtsmittelbefugnis der Beigeladenen zu 2 folgt schließlich auch nicht aus dem Umstand, dass sie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu Unrecht beigeladen wurde und die notwendige Beiladung der TLG unterblieben ist; denn diese Verfahrensmängel berühren die Beigeladene zu 2 nicht in ihren Rechten (vgl. BVerwGE 31, 233 ).
  • BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 23.95

    Revisionsrechtliche Beurteilung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Ob dem geschädigten Inhaber des Anwartschaftsrechts an einem Grundstück das Vollrecht auch dann zurückzuübertragen ist, wenn zugleich das Grundstückseigentum von einer Schädigungsmaßnahme betroffen war (verneinend Beschluss vom 24. Februar 1995 - BVerwG 7 B 23.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 9), kann offen bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Seine Bindungswirkung hinsichtlich der Eigentumsfeststellung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass er auf einer Einigung zwischen der Beigeladenen zu 2 und der TLG beruhte (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 44.96

    Rückübertragung von Grundstücken - Enteignung von Grundstücken in der ehemaligen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Diese Erwägung ist zwar in ihrer Verallgemeinerung, namentlich mit Blick auf die Praxis der Enteignung des Vermögens von "Republikflüchtlingen", nicht bedenkenfrei (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 44.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 49; Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Klärung einer "mehrfachen Enteignung" eines

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Diese Erwägung ist zwar in ihrer Verallgemeinerung, namentlich mit Blick auf die Praxis der Enteignung des Vermögens von "Republikflüchtlingen", nicht bedenkenfrei (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 44.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 49; Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 7 B 327.95

    Anwartschaftsrecht und Gebäudeeigentum

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    Allein in diesem Sinne nimmt § 2 Abs. 2 VermG bei der Beschreibung der restitutionsfähigen Vermögenswerte "auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Verlustes Bezug" (Beschluss vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 327.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 12).
  • BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90

    Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    bb) Ein Anwartschaftsrecht an einem Grundstück ist ein dem Volleigentum wesensähnliches, als Vorstufe des Grundeigentums selbständig verkehrsfähiges Recht (vgl. BGHZ 114, 161 ).
  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
    aa) Ein Anwartschaftsrecht liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 49, 197 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

  • VG Greifswald, 08.12.1999 - 5 A 1146/96
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 62.96

    Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Vorerwerbsrecht - Dingliches

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2017 - 3 LB 3/17

    ALDI-Nord

    Die Beschwer und damit die Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen ist immer dann gegeben, wenn er durch die Entscheidung der Vorinstanz in seinen rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt ist - anders ausgedrückt - wenn die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechte besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 39.86 -, juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 11.01.2001 - 7 C 10.00 -, juris Rn. 13; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 65 Rn. 180).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    b) Eine abweichende, zur Zulässigkeit des Teilurteils führende Beurteilung lässt sich auch nicht aus dem Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - (BVerwGE 112, 335 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53) herleiten.

    Dabei interpretiert es das Teilurteil aber dahingehend, dass mit der Rückübertragungsberechtigung bereits der gesamte Streitgegenstand behandelt, und nur eine außerprozessuale Bedingung der Umwandlung des Rückübertragungsanspruchs in einen Anspruch auf Erlösauskehr - nämlich der Ausgang einer Anfechtungsklage gegen eine Grundstücksverkehrsgenehmigung - offen geblieben sei (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. S. 338 f.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05

    Volkseigentum; entschädigungslose Enteignung; Anwartschaftsrecht;

    Ein Anwartschaftsrecht liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - BVerwGE 112, 335 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53), vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 49, 197 m.w.N.).

    Als solches ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein restitutionsfähiger Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG, wenn nicht nur der Veräußerer den Rechtserwerb nicht mehr vereiteln konnte, sondern darüber hinaus auch eine Beeinträchtigung oder Vernichtung des Rechts nach dem normalen Verlauf der Dinge ausgeschlossen war (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 30, vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 51 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. S. 340).

    Unter diesen Umständen war eine individuell zugeordnete und im Regelfall gesicherte Rechtsposition gegeben, deren Schädigung nach dem Gesetzeszweck wiedergutmachungsbedürftig ist (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. m.w.N.).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - (a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalt beruhte hier der Verlust des Anwartschaftsrechts nicht auf einer gegen den Anwartschaftsberechtigten gerichteten Maßnahme, sondern ging im Zuge einer Enteignung des eingetragenen Grundstückseigentümers unter.

  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 (BVerwG 7 C 10.00 - BVerwGE 112, 335) abgewichen, weil es das Anwartschaftsrecht an den getöteten Puten nicht als Grundlage einer möglichen Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO angesehen habe.
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 11.02

    Rückgabeanspruch; Abtretung; Vorerbe; Nacherbe; Schlusserbe;

    Das Anwartschaftsrecht eines Auflassungsempfängers ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein dingliches Recht im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG und daher restitutionsfähig (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 30, vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 51 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - BVerwGE 112, 335 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53).

    Die Rechtswirklichkeit im Zeitpunkt der Schädigung, auf die § 2 Abs. 2 VermG Bezug nimmt (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O.), ließ nur eine Erwerbsaussicht bei geänderten politischen Verhältnissen zu.

  • BVerwG, 21.04.2010 - 7 B 39.09

    Eisenbahn; Betriebsanlage; Freistellung von Bahnbetriebszwecken; privates

    Die für die Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen erforderliche Beschwer ist zu verneinen, wenn er im vorinstanzlichen Verfahren zu Unrecht beigeladen wurde (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53 = BVerwGE 112, 335 ff.).
  • BVerwG, 15.04.2002 - 8 B 22.02

    Bestehen eines dinglichen Anwartschaftsrecht als Vermögenswert gem. § 2 Abs. 2

    sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. u.a. Urteile vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 51 S. 20 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53 S. 24 ).

    Dabei ist entscheidend, ob im Schädigungszeitpunkt eine eigentumsähnliche gesicherte Rechtsposition gegeben war (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O., S. 29).

  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13

    Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )

    Sie behaupten zwar, dass das angefochtene Urteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 (BVerwG 7 C 10.00 - BVerwGE 112, 335 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53) abweicht.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 1 ME 176/13

    Einforderung der richtigen Anwendung der Gestaltungssatzung gegenüber der

    Beigeladene dürfen Rechtsmittel nur dann führen, wenn sie durch die angegriffene Entscheidung materiell beschwert sind war (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 7 C 10.00 -, BVerwGE 112, 335 = BayVBl. 2001, 634 unter Hinweis auf Urteil vom 28. Oktober 1999 - 7 C 32.98 -, BVerwGE 110, 17, 19; OVG Hamburg, B. v. 08.11.2011 - 2 Bs 163/11 -, BauR 2012, 629; BW-VGH, B. v. 17.1.1997 - 5 S 2812/96 -, NVwZ-RR 1998, 388, JURIS-Rdnr. 2 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05

    Beiladung und Aufnahme in den Krankenhausplan

    Mangels eines anhängigen Verfahrens wäre eine Beiladung dann nicht mehr zulässig, auch wenn die Beiladungsanträge vor Abschluss des Vergleiches gestellt waren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.1984 - 5 S 2049/84 -, NVwZ 1986, 141; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.2001 - 7 C 10/00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 138; Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 65 Rn. 7; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 30).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 275/11

    Anwendbarkeit der AO 1977 § 174 Abs 5 im Bereich des Kommunalabgabenrechts;

  • BVerwG, 21.06.2005 - 7 B 136.04

    Antrag auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

  • BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde eines Beigeladenen -

  • BVerwG, 28.05.2003 - 3 B 182.02

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Vorliegen

  • BVerwG, 10.09.2002 - 8 B 127.02

    Absichtliche und rechtswidrige Verhinderung des Entstehens eines

  • VG Lüneburg, 16.03.2005 - 3 A 194/03

    Anwartschaft; Anwartschaftsberechtigter; Anwartschaftsrecht; Auflassung;

  • BVerwG, 29.04.2002 - 8 B 57.02

    Vorliegen eines Vermögenswertes im Sinne des § 2 Abs. 2 des Vermögensgesetzes

  • VG Berlin, 02.06.2016 - 29 K 216.14

    Herabsetzung eines Kommanditanteils; Verfolgungsvermutung; Wegfall der

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