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   BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79   

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https://dejure.org/1980,3634
BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79 (https://dejure.org/1980,3634)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1980 - 7 C 106.79 (https://dejure.org/1980,3634)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1980 - 7 C 106.79 (https://dejure.org/1980,3634)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschränkung der Einfuhr von Rindfleisch und Schweinefleisch - Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts - Feststellungsinteresse bei nicht offensichtlich aussichtslosem Amtshaftungsprozess - Bestehen einer ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 9.73

    Verpflichtung der Deutschen Bundespost gegenüber einem Postkunden zur Nennung der

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79
    Damit fehlt es - wie in anderen Verfahren auch (vgl. z.B. für Ansprüche auf Nennung des Namens von Postbediensteten Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 9.73 - in Buchholz 442.041 PostG Nr. 1 S. 1 [3, 6]; vgl. weiter für Ansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung BVerwGE 42, 115 [117]) - an der Zulässigkeit der Klage.

    Es ist stets Sache des angerufenen Gerichts, die Zulässigkeit der bei ihm anhängig gemachten Klage eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. Urteil vom 29. November 1974 a.a.O.); anderenfalls könnte die bloße Behauptung, die begehrte Feststellung solle einen Amtshaftungsprozeß vorbereiten, zu Sachentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte zwingen, obwohl solche Behauptungen - wie die Erfahrung lehrt - eben wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses nicht selten abwegig sind und nur vorgeschoben werden, um ein anderweit fehlendes berechtigtes Interesse begründen zu können.

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 4.64
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79
    Deswegen hat der erkennende Senat auch die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens in einem Fall bejaht, in dem eine Einfuhrgenehmigung mit einer Begründung abgelehnt worden war, die auch für künftige Fälle von Bedeutung sein konnte (Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG 7 C 4.64 - in Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht, Allgemeines Nr. 4 S. 19 [20], insoweit in BVerwGE 21, 187 [188] nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79
    Die Zivilgerichte können in solchen Fällen wegen der von der (negativen) Feststellung ausgehenden Bindungswirkung für die Beteiligten mit Aussicht auf Erfolg nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. bereits BVerwGE 6, 347 [348]); darauf hat übrigens die Klägerin schon im Berufungsverfahren zutreffend hingewiesen.
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79
    Damit fehlt es - wie in anderen Verfahren auch (vgl. z.B. für Ansprüche auf Nennung des Namens von Postbediensteten Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 9.73 - in Buchholz 442.041 PostG Nr. 1 S. 1 [3, 6]; vgl. weiter für Ansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung BVerwGE 42, 115 [117]) - an der Zulässigkeit der Klage.
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann ein berechtigtes Interesse daran, von welcher Rechtsauffassung die Behörde auszugehen haben wird, nicht verneint werden (so mit Recht Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 1977, § 113 Rn 41 im Anschluß an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1963 - BVerwG 1 C 113.61 - in DVBl. 1963, 920 [922] = BVerwGE 16, 312 [316]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79
    Der Senat kann offenlassen, ob der Grundsatz der Prozeßökonomie die vom Berufungsgericht gezogenen weitgehenden Folgerungen zulassen würde (vgl. Zweifel insoweit bereits im Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - in DVBl. 1968, 220 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 64 [66]).
  • BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97

    Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich der erkennende Senat anschließt, sind zwar an das Vorliegen der Offensichtlichkeit strenge Anforderungen zu stellen; die bloße Wahrscheinlichkeit eines Mißerfolges genügt nicht, um einem Beteiligten das berechtigte Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage abzusprechen (vgl. BVerwG-Urteile vom 14. Januar 1980 7 C 106.79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 113 VwGO Nr. 95; vom 4. Mai 1984 8 C 93.82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 876).
  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer

    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Fortsetzungsfeststellungsantrag, der - wie hier - einen Zivilprozeß vorbereiten soll, dann nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, wenn der Zivilprozeß offensichtlich aussichtslos ist oder die beantragte Feststellung in jenem Prozeß nicht zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Klägers führen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - DVBl. 1968, 220, vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 18.71 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 64 S. 29 und vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 106.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 ).

    Dabei sind in das Vorliegen der Offensichtlichkeit strenge Anforderungen zu stellen; die bloße Wahrscheinlichkeit eines Mißerfolgs genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1980, a.a.O. S. 27).

  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

    Es kann ein Rehabilitierungsinteresse gegeben sein (vgl.Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG 6 C 59.66 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 45];Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 59];Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 83];Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 106]), es kann ein Schadensersatzinteresse vorhanden sein (vgl.Urteile vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 und BVerwG 7 C 106.79 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 95]) oder es kann das Interesse vorliegen, der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen vorzubeugen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 23 A 865/91

    Pressekonferenz australischer Premierminister - § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; Art. 8

    Diese Funktion kann sie nicht nur bei völliger Übereinstimmung des der Entscheidung zugrundeliegenden und des künftig zu erwartenden Sachverhalts erfüllen, sondern schon dann, wenn sich nach den Umständen des künftig zu entscheidenden Falles die in bezug auf das erledigte Begehren kontroversen Rechtsfragen erneut stellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.1.1980 - 7 C 92.79 und 7 C 106.79 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95, S. 28; Beschluß vom 9.5.1989 - 1 B 166.88 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 202, S. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2004 - 13 A 3444/02

    Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse ; Zulässigkeit einer

    vgl. hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rdn. 135; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rdn. 31; BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1980 - 7 C 92.79 u. 7 C 106.79 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95, S. 27.
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