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   BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 11.95   

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https://dejure.org/1996,3213
BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 11.95 (https://dejure.org/1996,3213)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 7 C 11.95 (https://dejure.org/1996,3213)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 7 C 11.95 (https://dejure.org/1996,3213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung - Grundstück - Gebäudeeigentum - Nutzungsrecht - Enteignung - DDR - Pachtvertrag - Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Ausschluß der Einbeziehung sogenannter Reserveursachen bei Wiedergutmachung durch Rückübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 11.95
    Unabhängig davon, daß bereits aus diesem Grund Rückübertragungsansprüche hinsichtlich des Pachtrechts und daran anknüpfende Ansprüche im Hinblick auf ein - bei Fortsetzung des Pachtverhältnisses - später mögliches Gebäudeeigentum ausscheiden, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. April 1995 (BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137) die Berücksichtigungsfähigkeit solcher hypothetischen Geschehensabläufe im Vermögensrecht verneint.
  • OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06

    Sittenwidrige Schädigung: Haftung des GmbH-Geschäftsführers auf Ersatz des

    Ausschlaggebend für die Berücksichtigung hypothetischer Geschehensabläufe ist dabei der jeweilige Schutzzweck der vom Schuldner verletzten Rechtsnorm (vgl. BVerwG VIZ 1996, 640 - dort zur Frage der Nichtberücksichtigung hypothetischer Geschehensabläufe im Rahmen des Vermögensgesetzes), mithin also die Frage nach der rechtlichen Beurteilung des Schutzzwecks der jeweils zugrunde liegenden Haftungsnorm (BGH NJW 2000, 661 (663); 1993, 520 (521); Palandt/Heinrichs, a.a.o. vor 249 Rdn. 106).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 8 C 2.01

    Strafrechtliche Rehabilitierung, Rückgabeanspruch, Berechtigter, Vermögenswert,

    Die vom Verwaltungsgericht angestellten Überlegungen über die weitere Entwicklung der Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück ohne die Vermögenseinziehung verbieten sich, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs oder einer Reserveursache weder zulasten noch zugunsten eines Geschädigten zulässig ist (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - a.a.O. S. 142 f. bzw. S. 107, vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19 S. 21 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 S. 463 und vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - a.a.O. S. 22).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97

    Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer;

    Demgemäß hat der Senat die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) weder zu Lasten eines Geschädigten (vgl. BVerwGE 98, 137 ) noch zu seinen Gunsten (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19; vgl. auch Beschluß vom 4. November 1997 - BVerwG 7 B 206.97 -) für zulässig gehalten.
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Wie der erkennende Senat wiederholt, zuletzt im Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - (VIZ 1996, 640), ausgesprochen hat, steht der Wiedergutmachungszweck des Vermögensgesetzes der Berücksichtigung hypothetischer Geschehensabläufe grundsätzlich entgegen.
  • BVerwG, 21.08.1997 - 7 B 229.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Rechtsmittelgrund -

    Denn die Anwendung des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach ein auf einem fremden Grundstück errichtetes Gebäude auch dann ein Scheinbestandteil sein kann, wenn es in Ausübung eines Rechts an diesem Grundstück errichtet worden ist, schied aus, weil mit dem ausgeübten Recht ein dingliches gemeint ist (vgl. das Urteil des Senats vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 13.10.2000 - 8 B 184.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 - VIZ 1997, 411, vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - VIZ 1997, 351 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - VIZ 1996, 640) ist bereits geklärt, dass bloße schuldrechtliche Ansprüche auf Eigentumsverschaffung keine vermögensrechtlich restituierbare Rechtsposition im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG darstellen; allenfalls für dingliche Anwartschaftsrechte kommt danach die Anwendung des § 2 Abs. 2 VermG in Betracht (vgl. auch Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 327.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 12 S. 4 und vom 2. August 2000 - BVerwG 8 B 167.00 - n.v.).
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